17.03.2022 | Deutscher Bundestag / 20. EP / Session 21 / Tagesordnungspunkt 9

Tobias PeterkaAfD - Meinungsfreiheit in Sozialen Medien

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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Man sieht es auch heute wieder: Kommunikationskanäle, die sich einem leichten Zugriff oder der Moderation von staatlichen Stellen entziehen, waren für diese schon immer höchst verdächtig. Spott- und Schmähgedichte beschäftigten bereits im alten Rom ganze Sondereinheiten. Kaum war der Buchdruck erfunden, stand der Büttel daneben und ließ sich die Entwürfe zeigen.

Nun ist es natürlich so, dass man eine archaische Druckerei viel besser heimsuchen kann als ein digitales Unternehmen mit Sitz in Dubai. Und dieses ganze – ich zitiere hier eine bekannte Langzeitkanzlerin – „Neuland“ Internet hat ohnehin die schreckliche Eigenschaft, dass inzwischen jeder Bürger sich erdreisten kann, Inhalte, Äußerungen und Meinungen sehr leicht an einen offenen Empfängerkreis zu verbreiten. Keine Destillation durch wohltemperierte Sendeanstalten wie beim linearen TV, keine Kastenbildung durch Marktzutrittsschwellen wie bei den großen Zeitungsverlagen – bitter, bitter.

(Gabriele Katzmarek [SPD]: Was ist da schiefgelaufen?)

Irgendwas musste also getan werden. Verleumden des neuen Mediums war, historisch gesehen, immer eine recht gute Idee gewesen. Besser ist es natürlich, den Zugriff des Staates erst zu ermöglichen und dann zu erweitern. Das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist damit quasi die neueste Auflage des Druckereibüttels inklusive Zuträgertum.

(Beifall bei der AfD)

Natürlich, Frau Martens und Herr Lieb, muss jeder seine Äußerungen, ob offline oder online, an den allgemeinen Gesetzen messen lassen. Wenn der Staat aber damit anfängt, unbestimmte Tatbestände einzuführen,

(Enrico Komning [AfD]: So ist es!)

und damit das Sagbare an sich bereits im Vorfeld filtern will, dann ist das einfach der abgedroschene Reflex der Zensur. Zitate wie das folgende sind einfach arrogant und anmaßend: Diese App verbreite Hass, Falschinformationen und Aufrufe zu Gewalt gegen staatstragende Institutionen. Man müsse ein Verbot in Betracht ziehen. – Urheber davon ist übrigens die russische Medienaufsicht Roskomnadsor betreffend Facebook bzw. Instagram.

(Heiterkeit und Beifall bei der AfD)

Sie sehen also: Genauso und sehr entlarvend wurde in Deutschland über Telegram geurteilt, einen Dienst, der übrigens keine Gewinnerzielungsabsicht im eigentlichen Sinn aufweist.

(Lachen bei Abgeordneten der FDP)

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz fällt damit eigentlich weg. Gut, dass nebenbei an das Verleumden gedacht wurde.

(Dr. Thorsten Lieb [FDP]: Träumer! Keine Ahnung! – Maximilian Funke-Kaiser [FDP]: Keine Ahnung!)

Aber wie kann eine App schlecht für den Erhalt der Demokratie sein, wenn sie anderenorts in Autokratien offensichtlich erst die Grundelemente demokratischen Beisammenseins ermöglicht, nämlich die freie Kommunikation, die Selbstorganisation von mündigen, mutigen Bürgern?

(Beifall bei der AfD)

Tut mir leid: Diesen Widerspruch konnten Sie heute auch nicht auflösen. Es gab wieder nur billigste Plattitüden von Ihnen in unsere Richtung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD – Maximilian Funke-Kaiser [FDP]: Das sagen ausgerechnet Sie! Sie sind doch die Populisten! – Julian Pahlke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es gibt nicht immer nur Gut oder Böse!)

Das Wort hat der Kollege Sebastian Fiedler für die SPD-Fraktion zu seiner ersten Rede im Deutschen Bundestag.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

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Electoral Period 20
Session 21
Agenda Item Meinungsfreiheit in Sozialen Medien
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