Manuel HöferlinFDP - Meinungsfreiheit in Sozialen Medien
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der AfD ist erneut kein ernsthafter Debattenbeitrag für dieses Land und zu diesem Thema. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Als ich Ihren Antrag diese Woche gelesen habe, schoss mir durch den Kopf: Es ist ein bisschen wie Fußpilz. Man will ihn eigentlich nicht sehen, aber man muss sich damit beschäftigen.
(Heiterkeit und Beifall bei der FDP und der SPD – Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er kommt immer wieder!)
Deswegen werde ich das jetzt auch gerne tun.
Sie haben erstens von der Materie, die Sie darin erwähnen, keine Ahnung, und zweitens: Sie schieben wohlklingende Phrasen vor Ihre eigentlichen Absichten. Ich will nicht wiederholen, was viele Redner hier gesagt haben. Ich will auch nicht zitieren, was die Ihnen Nahestehenden oder Sie sagen; denn ich finde, dafür muss es hier keine Plattform geben. Ich will aber ein paar technische Bemerkungen und auch Einschätzungen machen, die zwei Punkte betreffen:
Erstens. Es ist entweder Kalkül oder wirklich Unkenntnis, wie Sie die Funktionsweise von Telegram beschreiben. Sie tun so, als ob es dort grundsätzlich nur um vertrauliche Kommunikation und Meinungsfreiheit geht. Sie wissen genau, dass es nicht so ist, und Sie wollen auch nicht sehen und verstehen, dass Telegram mehrere Funktionen hat, nämlich eine vertrauliche verschlüsselte Kommunikation und einen öffentlichen Teil, der mehr einer Webseite, im besten Fall eines sozialen Netzwerkes, entspricht. Jeder kann mitlesen, was dort veröffentlicht wird. Und selbstverständlich gilt in öffentlich zugänglichen Dokumenten, Meinungen, Schriften und Medien jeder Art dann das deutsche und das europäische Recht. Das ist eine Selbstverständlichkeit.
Zweitens. Sie wollen diese hybride Plattform nicht anerkennen. Sie zünden aber auch Nebelkerzen, indem Sie im Text permanent von Verschlüsselungen oder von vertraulicher Kommunikation sprechen und Beispiele anführen, die aber gar nicht zutreffend sind. Es geht nämlich in dem, was in den letzten Wochen kommuniziert wurde, ausschließlich um den öffentlichen Teil – ausschließlich. Natürlich kann man öffentliche Teile, die funktionieren wie ein soziales Netzwerk, nach dem deutschen NetzDG regulieren. Ich bin kein Freund dessen; ich habe das oft gesagt, und wir haben in der Koalition auch vereinbart, dass wir den DSA auf europäischer Ebene abwarten und dann die Umsetzung in nationales Recht im NetzDG entsprechend vornehmen. Dem, so wie wir es vereinbart haben, werden wir auch folgen; das ist auch richtig so.
Aber Ihnen geht es in Ihrem Antrag doch eigentlich um was ganz anderes. Sie wollen die Veröffentlichungsplattformen, die Ihnen unter vermeintlichen Eins-zu-eins-Kommunikationen zur Verfügung stehen, weiter offenhalten, damit Menschen wie Attila Hildmann, deren Kanäle jetzt geschlossen sind, oder andere nicht reguliert werden. Das ist unlauter. Das ist nicht nur unlauter, es ist sachlich einfach falsch. Eigentlich müssten Sie das selbst einsehen.
Wir werden uns mit Ihrem Antrag wohlwollend beschäftigen, so wie ich es einleitend erwähnt habe, und am Ende werden wir ihn auch entsprechend behandeln. Vielleicht denken Sie mal darüber nach, ob Sie in Zukunft einen sinnvollen Beitrag zu solchen Fragen leisten.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun die Kollegin Catarina dos Santos Firnhaber das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7534309 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 21 |
Tagesordnungspunkt | Meinungsfreiheit in Sozialen Medien |