25.03.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 26 / Tagesordnungspunkt 1

Peter BoehringerAfD - Schlussrunde Haushaltsgesetz 2022

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Frau Präsidentin! Über der ganzen Haushaltswoche schwebte das neue Lauterbach-Diktum „Wir werden ab jetzt immer im Ausnahmezustand sein“. In nur einem Haushaltsjahr werden über 10 Milliarden Euro für Coronatests ausgegeben und sogar noch mehr für Impfungen mit mRNA-Impfstoffen, die Masseninfektionen in keinerlei Weise verringern; derzeit sind es gut 150 000 Menschen und Infektionen jeden Tag. Kann das der Grund dafür sein, dass sich das Budget des Gesundheitsministers für Öffentlichkeitsarbeit, sprich: für Impfwerbung, vervierzigfacht? Nur ein schlechtes Produkt muss derart teuer vermarktet oder gar mit Zwang aufgenötigt werden. Hätten wir einen guten Impfstoff gegen ein wirklich gefährliches Virus, gäbe es einen Schwarzmarkt für Impfstoff und keine Gesetze für eine Impfpflicht.

(Beifall bei der AfD)

Der Bundestag wird zudem über Nebenhaushalte immer weiter entmachtet. Das „Sondervermögen Bundeswehr“ wird technisch womöglich die Blaupause für Positionen in Milliardenhöhe, die künftig „neben der Schuldenbremse“ stehen. Das war ein Zitat des Finanzministers, das treffender bedeutet: Sie stehen neben dem Bundeshaushalt.

So kann man auch mal eben 200 Milliarden Euro fürs Klima versprechen über ein Klima-und-Transformations-Sondervermögen, das bereits über sehr hohe Rücklagen verfügt und nun trotzdem auf Pump nochmals Milliarden Euro an Neuzuweisungen bekommen soll. Der Klimafonds kann dann langjährig ohne Rücksicht auf die Schuldenbremse etwa 40 Milliarden Euro pro Jahr ausgeben; das ist mehr als ein Zehntel des Bundeshaushalts. 40 Milliarden Euro entsprechen 205 Arbeitsstunden – also jedes Jahr ein ganzer Monat –, die jeder Einkommensteuerzahler zur Erwirtschaftung der Mittel für die sogenannte Energiewende wird malochen müssen. Und das ist noch nicht einmal der gesamte Frondienst. Wahnsinn!

(Beifall bei der AfD)

Das „Sondervermögen Bundeswehr“ bringt haushalterisch – ich betone: haushalterisch – gleich mehrere Dammbrüche. Richtig wäre es natürlich, alle Verteidigungsausgaben entsprechend dem Grundsatz der Jährigkeit regulär im Kernhaushalt einzustellen. Im vorliegenden Entwurf des Bundeswehrsondervermögensgesetzes steht jedoch – Zitat –:

Eine Veranschlagung der Ausgaben im Bundeshaushalt ist wegen … des mehrjährigen Umsetzungszeitraums nicht sinnvoll.

Nun, sehr viele Haushaltsvorhaben sind überjährig. Unser Instrumentarium enthält genau dafür die Werkzeuge der überjährigen Verpflichtungsermächtigungen und der Übertragbarkeit von Mitteln in die Folgejahre. Es geht also auch ohne Sondervermögen.

Dann ist die präzedenzlose Absicherung per Grundgesetzänderung zu nennen. Präzedenzlos, noch nie dagewesen! Eine durch künftige Bundestage nur noch mit Zweidrittelmehrheit änderbare Haushaltsposition ist meines Erachtens verfassungsrechtlich hoch bedenklich.

(Beifall bei der AfD)

Soll das nun die Vorlage für neue Ausnahmesituationen werden: andere Kriege, weitere Pandemien, neue Jahrhundertherausforderungen, weitere existenzielle Zeitenwenden, weitere Nebenhaushalte ab jetzt jährlich wiederkehrend? Der Kernhaushalt spiegelt dann nur noch einen Teil der Wirklichkeit. Genau darauf laufen wir zu.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Das Sondervermögen bekommt sogar eine eigene Kreditermächtigung. Das ist ein Rückfall in die Zeit vor der Schuldenbremse, also 2009 und früher. Mangels Tilgungsplan findet die Tilgung des Sondervermögens am Sankt-Nimmerleins-Tag statt. Erinnern wir uns an dieser Stelle kurz an den FDP-Antrag 19/10616 mit dem Titel „Schuldenbremse stärken …“:

Daher muss künftig ein verbindlicher Tilgungsplan über die Dauer eines Konjunkturzyklus … auch für notsituative Extraschulden festgelegt werden.

– Tempi passati – lange vergangene Zeiten der FDP.

(Beifall bei der AfD)

Und dann erinnern wir uns an den EU-ropäischen Nebenhaushalt „Next Generation EU“, der 2021 unter dem Vorwand „Corona“ etabliert wurde. Schon 2022 soll nun der nächste EU-Schuldenfonds kommen, dieses Mal angeblich zur Deckung von Kriegsfolgen. Nur ein Jahr später also bereits das nächste einmalige, temporäre EU-Gemeinschaftsschuldenprogramm. Draghi gab dem Baby sogar schon einen Namen: „Resilienzfonds“ soll er heißen.

Ich sagte hier im Haus am 25. Februar 2021 – das war eigentlich fast prophetisch –:

Formell wird der Bundestag bei „Next Generation EU“ in Form einer sogenannten begrenzten Einzelermächtigung beteiligt … Eine solche Einzelermächtigung ist

– bei 800 Milliarden Euro –

ein schlechter Witz und ein Dammbruch. Wenn dieser Damm einmal gebrochen ist, dann wird Brüssel immer wieder riesige begrenzte Einzelsummen zulasten deutscher Bonität aufnehmen und sie großzügig nach Südeuropa und Frankreich umverteilen.

(Beifall bei der AfD)

Der heutige Vorschlag stellt das Haushaltsrecht des Bundestages gemäß Artikel 110 Grundgesetz zur Disposition. – Meine Worte vor einem Jahr. Genau dort stehen wir jetzt wieder, nur ein Jahr später.

Dazu kam vorgestern noch diese Meldung: Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der EU wollen noch in dieser Woche einen weiteren Wiederaufbaufonds auf den Weg bringen. – All das erfährt der Bundestag aus der Zeitung! Die Bundesregierung hat uns im Ausschuss keine Auskunft gegeben, obwohl EU-Ratspräsident Michel dazu feststellt – Zitat –: Die Ansichten der EU-Mitgliedstaaten zum Fonds unterscheiden sich nicht im Geringsten. – Also auch nicht die des deutschen Finanzministers. Da schrillen alle Alarmglocken! Denn was Michel, Macron und Draghi wollen, ist ja bekannt, alle wissen es – nur der Deutsche Bundestag soll es noch nicht wissen –: nur haften und zahlen sollen die Deutschen dafür, billionenschwer; wir sollen unter Notstandsvorwand heimlich in die illegale Transfer- und Haftungsunion geführt werden.

(Beifall bei der AfD)

So wird faktisch eine europäische Souveränität begründet – was ja hier inzwischen ganz offen ausgesprochen wird –, was aber per Definition eine Abschaffung der deutschen Souveränität bedeutet

(Dr. Götz Frömming [AfD]: Verfassungswidrig!)

und damit eindeutig verfassungswidrig ist.

Unser Versprechen dazu lautet – damit komme ich zum Schluss –: Sowohl beim Haushaltsnotstand als auch bei der Impfpflicht auf Basis des dauerhaften pandemischen Ausnahmezustands à la Lauterbach halten wir es mit Willy Brandt:

Wer … mit dem Notstand spielen sollte, um die Freiheit einzuschränken, wird meine Freunde und mich auf den Barrikaden

– zur Verteidigung –

der Demokratie finden.

Auch das: Lange ist es her, SPD!

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Als nächster Redner erhält für Bündnis 90/Die Grünen Sven-Christian Kindler das Wort.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7534979
Wahlperiode 20
Sitzung 26
Tagesordnungspunkt Schlussrunde Haushaltsgesetz 2022
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