25.03.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 26 / Tagesordnungspunkt 3

Andreas JungCDU/CSU - Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegin Dr. Nestle hat gerade festgestellt: Die Lage ist ernst. – In der vorhergehenden Debatte haben einzelne Redner infrage gestellt, ob die Opposition in dieser Woche ihrer Verantwortung gerecht wird. Gestatten Sie mir dazu zwei Bemerkungen, insbesondere weil dies das einzige Gesetz ist, über das wir in dieser Woche – neben den Debatten über den Haushalt, die in weiteren Beratungen fortgesetzt werden – debattieren.

Erstens. Dass über dieses Gesetz heute abgestimmt werden kann, liegt daran, dass wir als Opposition auf die Anhörungsrechte verzichtet und damit ein beschleunigtes Verfahren ermöglicht haben.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie bei Abgeordneten der AfD und der LINKEN)

Zweitens. Wir werden diesem Gesetz heute auch zustimmen. Das ist die konkrete Übersetzung dessen, was wir bei der Sondersitzung vor vier Wochen allgemein erklärt haben: Wo in dieser Krise Entscheidungen notwendig sind, dort sind wir bereit, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen.

Warum ist das bei diesem Gesetz notwendig? Weil wir zu Beginn dieses Winters festgestellt haben, dass die Annahme, dass der Markt es richten würde, nicht zugetroffen hat,

(Dr. Rainer Kraft [AfD]: Das stimmt doch nicht!)

weil wir zu Beginn dieses Winters historisch niedrige Füllstände hatten. Über die Gründe kann man diskutieren, und sie mögen zu einem Teil marktgetrieben sein, weil wir im Sommer sehr hohe Preise hatten und nicht wie sonst eher niedrige Preise. Da mag es sein, dass der ein oder andere das, was regulär gemacht wird, nämlich dass man im Sommer zu niedrigen Preisen einkauft, um zu höheren im Winter zu verkaufen, nicht gemacht hat. Das mag ein kleiner Teil der Erklärung sein.

Der maßgebliche Teil der Erklärung ist aber der, den Ingrid Nestle angesprochen hat: 20 Prozent unserer Gasspeicher in Deutschland stehen unter dem Einfluss von Gazprom, und dort hatten wir im Unterschied zu anderen die historisch niedrigen Füllstände. Deshalb gilt es, jetzt Konsequenzen zu ziehen.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Dr. Rainer Kraft [AfD]: Ja, dann ist es kein Marktversagen, dann ist es etwas anderes!)

Die Konsequenzen müssen über dieses Gesetz hinausgehen. Ingrid Nestle hat gesagt: Es ist ein Puzzlestein. – Es müssen weitere Konsequenzen gezogen werden, die zu tun haben mit der Frage: Wie schaffen wir es, zusätzliche Kapazitäten an Gas zu bekommen? Nur dann können ja die Verpflichtungen, über die wir heute sprechen, erfüllt werden.

Wir brauchen eine größere Sensibilität für unseren Umgang mit kritischer Infrastruktur bei der Frage: Wie sind die Eigentumsverhältnisse? Wie erfolgen die Transaktionen bei kritischer Infrastruktur? An dieser Erkenntnis kommt man nicht vorbei. Wenn man sich beispielsweise den größten deutschen Gasspeicher in Rehden anschaut, der in den Jahren 2012 bis 2015 veräußert wurde: Dieser hat aktuell einen Füllstand von 1 Prozent. Wir müssen diese Diskussion weiterführen, und wir werden diese Diskussion weiterführen.

Wir halten den Weg, der jetzt beschritten wird, im Grundsatz für richtig: dass Füllstände zu bestimmten Zeiten vorgegeben werden, zum Beispiel zu Beginn des Winters im Dezember 90 Prozent. Man kann über konkrete Regelungen diskutieren, und die Diskussion muss auch weitergehen. Trotzdem ist es notwendig, dass wir jetzt entscheiden, damit die Dinge umgesetzt werden können.

Es ist richtig, dass die Verantwortung bei den Marktgebietsverantwortlichen festgemacht wird; das unterstützen wir ausdrücklich. Man kann darüber diskutieren, ob die Frage der Kostenverteilung so gelöst werden sollte, wie es jetzt gemacht wird, nämlich mit einer Umlage, oder ob ein anderer Weg gesucht werden sollte. Diese Frage haben wir diskutiert; sie haben auch die Fraktionen der Ampel diskutiert. Diese Diskussion wird sicherlich weitergehen.

Genauso kann man über die Frage diskutieren, wie weit ein Markteingriff gehen sollte, ob es notwendig ist, dass Verträge, wenn es zu einem Eingriff kommt, quasi völlig untergehen oder ob sie lediglich überbrochen werden. Das sind Fragen, die schwierig zu beantworten sind. Deshalb begrüßen wir es ausdrücklich, dass in das Gesetz eine verpflichtende Evaluierung im nächsten Jahr aufgenommen wurde, damit man im Lichte der Erkenntnisse der nächsten Monate hier möglicherweise Konsequenzen ziehen kann. Auch dass dieses Gesetz befristet wurde, hat uns unsere Zustimmung erleichtert.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Ich komme zum Ende. Ich will noch einmal betonen: Unterm Strich können wir das so mittragen. Wir sind sicher, dass die Diskussion weitergehen wird. Die Union wird diesem Gesetz zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Das Wort hat der Kollege Bengt Bergt für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7535000
Wahlperiode 20
Sitzung 26
Tagesordnungspunkt Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen
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