24.06.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 45 / Tagesordnungspunkt 7

Katrin Helling-PlahrFDP - Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, wer von Ihnen sich selbst bereits näher mit der Frage der Abtreibung auseinandersetzen musste, und das geht mich auch nichts an. Mir ganz persönlich ist das erspart geblieben. Ich habe eine solche Notsituation in meinem näheren Umfeld jedoch vor einigen Jahren erlebt. Ich habe mit besprochen und abgewogen, Alternativen aufgezeigt, bedingungsloses Verständnis gehabt und schließlich die Hand gehalten.

Viele Menschen in unserem Land wissen besser als ich, was es heißt, in eine Situation zu geraten, in der man sich die Frage stellt, ob es richtig ist, eine Schwangerschaft zu beenden.

(Enrico Komning [AfD]: Ein Kind zu töten!)

Seit damals und seit ich selbst schwanger war – eine Situation, in der Frauen gleichsam darauf programmiert sind, eine enge Bindung zu dem in ihnen wachsenden Baby aufzubauen –, bin ich absolut überzeugt, dass sich keine Frau die Entscheidung für eine Abtreibung leicht macht.

(Beifall bei der FDP, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Unsere Aufgabe als Staat und als Gesellschaft muss es sein, Frauen, Partner und Familien in solchen schweren Situationen zu unterstützen, ihnen zur Seite zu stehen. Das bedeutet explizit – jetzt noch mal die Ohren spitzen, Kollegen von Union und AfD, bevor Sie weiter Tatsachen verdrehen – keine Abkehr vom Lebensschutzkonzept des Bundesverfassungsgerichts.

(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Widerspruch bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Denn zu dessen normativer Einkleidung in den §§ 218 bis 219 Strafgesetzbuch stehen wir als Freie Demokraten.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Aber Betroffene nicht alleine zu lassen, heißt eben auch, sie mit ihrem großen Informationsbedürfnis nicht alleine zu lassen, sondern vielmehr zu gewährleisten, dass sie bestmögliche und umfassende Informationen erhalten, und das auch unter ethischen Gesichtspunkten möglichst zügig. Es besteht also gleichsam ein Informationsgebot. Da erscheint es doch geradezu aus der Zeit gefallen, widersinnig, unerträglich, dass wir mit § 219a Strafgesetzbuch ein mit Strafe bedrohtes Informationsverbot haben, das zudem besonders Ärztinnen und Ärzte in die Zange nimmt, die ja wohl zweifelsohne besonders befähigt sind, über medizinische Sachverhalte zu informieren, und die zudem die Berufsgruppe sind, die gelobt hat, höchsten Respekt vor dem Leben zu haben.

(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von Union und AfD, mit Verlaub: Wer behauptet, der Ampelkoalition ginge es hier um etwas anderes als um sachliche Information, der hat entweder den Gesetzentwurf nicht gelesen oder er verhält sich – vorsichtig formuliert – unredlich;

(Fabian Jacobi [AfD]: Was hat denn die Ministerin gerade gesagt? – Weitere Zurufe von der AfD)

denn Schutzlücken entstehen nicht.

Zum Schluss: Danke an die Kolleginnen und Kollegen aus den Ampelfraktionen und besonders auch an Minister Buschmann für dieses Tempo! Gut, dass § 219a Strafgesetzbuch heute endlich fällt!

(Beifall bei der FDP, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Nächste Rednerin: für die CDU/CSU-Fraktion Susanne Hierl.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7537754
Wahlperiode 20
Sitzung 45
Tagesordnungspunkt Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch
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