Carmen WeggeSPD - Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien! Sehr geehrte Damen und Herren! Man kann es nicht häufig genug sagen – vor allem nach der Rede, die wir gerade gehört haben –: Heute ist ein guter Tag!
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des Abg. Alexander Graf Lambsdorff [FDP])
Es ist ein guter Tag für Ärztinnen und Ärzte, die Abbrüche vornehmen, weil sie endlich nicht mehr kriminalisiert werden – schöne Grüße auf die Tribüne; schön, dass Sie da sind!
Es ist ein guter Tag für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen, weil sie endlich den Zugang zu Informationen erhalten, die sie brauchen, um eine differenzierte und gute Entscheidung in einer schwierigen Situation ihres Lebens zu treffen.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Heute ist auch ein guter Tag für meine Partei, die SPD. Für die Streichung von § 219a haben wir alle gemeinsam schon so lange gekämpft und sind immer wieder gescheitert. Wenn wir gleich dieses Gesetz beschließen, dann wird das nicht nur alte Wunden heilen, sondern für uns ist es auch der Moment, in dem wir mal wieder merken, dass es sich immer lohnt, weiterzukämpfen und für politische Forderungen unermüdlich einzustehen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der SPD: Genau!)
Mit dem heutigen Tag machen wir endlich einen großen Schritt dahin, alte, konservative und nicht mehr zeitgemäße Vorstellungen zu reformieren. Wir schreiten damit in eine neue gesellschaftspolitische Ära.
(Beifall bei der SPD)
Es ist – das sage ich noch mal sehr gerne – ein schöner Moment.
Kollegin Wegge, gestatten Sie aus der AfD-Fraktion eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung?
Nein, danke. – Ich weiß, dass es nicht allen in diesem Plenum so geht; das haben wir gehört. In den letzten Monaten, Wochen und, ja, auch heute konnten wir immer wieder erleben, dass die Debatte um die Streichung von § 219a emotionalisiert und – auch gerade wieder – verfälscht wird.
(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Jetzt gerade wieder!)
Da geht es dann auf einmal nicht mehr um das Zur-Verfügung-Stellen von Informationen, sondern um Werbung. Da geht es auf einmal nicht mehr um den § 219a, sondern um das Schutzkonzept des ungeborenen Lebens. Da wird von konservativer Seite Ärztinnen und Ärzten unterstellt, kein Interesse am Wohl ihrer Patientinnen, sondern lediglich an einer eigenen finanziellen Bereicherung zu haben. Da wird selbst in Bayern von „Abtreibungsindustrie“ gesprochen – total absurd: gerade da, wo die nächste Klinik für Abtreibung bis zu 200 Kilometer entfernt ist.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Deswegen sei jetzt hier noch einmal ganz klar gesagt:
Erstens. Schon jetzt ist die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht rentabel. Niemand wird jetzt und auch in Zukunft mit der Vornahme dieses Eingriffs reich werden.
Zweitens. Wer hier behauptet, dass nun reißerische Werbung für Abbrüche möglich wird, der hat unrecht. Schon jetzt sind reißerische Werbungen für medizinische Eingriffe verboten.
Drittens. § 219a ist nicht Teil des unmittelbaren Schutzkonzepts des ungeborenen Lebens. Das Bundesverfassungsgericht nennt den § 219a in seinen beiden Entscheidungen zu dem Thema kein einziges Mal.
Aber genau wegen dieser Argumentationsstrukturen, die an der Wirklichkeit vorbeigehen und für sachliche und faktenbasierte Diskussionen nicht zugänglich sind, reicht es leider nicht, nur den § 219a zu streichen.
(Zurufe von der CDU/CSU und der AfD: Aha!)
Um zu verhindern, dass konservative Länder die Landesärztekammerverordnung nutzen, um dort proaktiv das Informieren über Abbrüche zu verbieten, haben wir uns dafür entschieden, auch das Schwangerschaftskonfliktgesetz zu ändern. Wir stellen damit sicher, dass unser gesetzgeberischer Wille nicht umgangen werden wird.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Hier regeln wir nun explizit, dass es Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen, Krankenhäusern sowie Ärztinnen und Ärzten gestattet ist, sachlich und berufsbezogen zu informieren. Dazu gehören die Methode, das Medikament, die Wirkstoffe und die Nebenwirkungen,
(Beatrix von Storch [AfD]: Die Nebenwirkung ist der Tod des Kindes!)
und das selbstverständlich nicht nur persönlich, sondern auch öffentlich auf der Homepage. Es ist traurig, dass wir das explizit regeln müssen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Wir erhoffen uns viel von dem, was wir heute entscheiden, gerade weil Frauenrechte auf der Welt immer mehr eingeschränkt werden. Wir zeigen heute, dass wir einen anderen Weg beschreiten – an der Seite von Frauen, für Frauen und für mehr Gerechtigkeit in dieser Gesellschaft. Ich glaube, die Argumente sind ausgetauscht. Lasst uns § 219a streichen!
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der LINKEN)
Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, hat das Wort zu einer Kurzintervention Carolin Bachmann aus der AfD-Fraktion.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7537763 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 45 |
Tagesordnungspunkt | Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch |