Bärbel Bas - Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch
Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch.
Der Rechtsausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 20/2404, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksachen 20/1635 und 20/1980 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um ihr Handzeichen. – Das ist die Fraktion Die Linke, die SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen, FDP. Gegenstimmen? – Die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Sehe ich nicht. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Das sind die Fraktion Die Linke, die SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das ist die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Sehe ich nicht. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir setzen die Abstimmung zu der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 20/2404 fort.
Weiterhin empfiehlt der Ausschuss unter Buchstabe c seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion der AfD auf Drucksache 20/1505 mit dem Titel „§ 219a StGB erhalten und Schutzauftrag des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein beleben“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Das sind die Fraktionen Die Linke, die SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU/CSU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Sehe ich nicht. Dann ist die Beschlussempfehlung so angenommen.
Unter Buchstabe d empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion der AfD auf Drucksache 20/1866 mit dem Titel „Staatliche Schutzpflicht des ungeborenen Lebens – Keine Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch nach § 219a des Strafgesetzbuches“. Wer stimmt für die Beschlussempfehlung? – Das sind die Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU/CSU. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Sehe ich nicht. Dann ist die Beschlussempfehlung so angenommen.
Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Buchstabe e seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksache 20/1736 mit dem Titel „§ 219a des Strafgesetzbuches streichen – Selbstbestimmung, Entscheidungsfreiheit und ausreichende Versorgung sicherstellen“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Das sind die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, CDU/CSU-Fraktion und auch die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion Die Linke. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7537769 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 45 |
Tagesordnungspunkt | Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch |