Aydan ÖzoğuzSPD - Bereithaltung von Ersatzkraftwerken
Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen
Ich rufe nunmehr Zusatzpunkt 15 auf:
Erste Beratung des von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften
So, jetzt müssten Sie den Platzwechsel aber geschafft haben. Ich lasse mir schon immer Zeit.
Für die Aussprache ist eine Dauer von 26 Minuten vereinbart.
Ich eröffne die Aussprache und gebe das Wort zunächst an Kathrin Henneberger für Bündnis 90/Die Grünen.
Personen
Dokumente
Gesetzentwurf
Drucksache 20/2356
Entwurf eines Gesetzes zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften
von: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Automatisch erkannte Entitäten beta
Alle Daten auf Open Parliament TV können über unsere Open Data API abgefragt werden: https://de.openparliament.tv/api
API URL
Daten
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7537821 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 45 |
Tagesordnungspunkt | Bereithaltung von Ersatzkraftwerken |
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta
EnWG
EnWG
Energiewirtschaftsgesetz
Das deutsche Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung trat erstmals 1935 in Kraft und wurde zuletzt im Jahr 2022 novelliert. Es enthält grundlegende Regelungen zum Recht der leitungsgebundenen Energie. In Österreich wurde es nach dem „Anschluss“ 1939 in Kraft gesetzt, seit 1945 in eigener Editionslinie beibehalten und zwischen den Jahren 1968 und 2000 schrittweise durch andere Vorschriften ersetzt.
EnWG
Energiewirtschaftsgesetz
Das deutsche Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung trat erstmals 1935 in Kraft und wurde zuletzt im Jahr 2022 novelliert. Es enthält grundlegende Regelungen zum Recht der leitungsgebundenen Energie. In Österreich wurde es nach dem „Anschluss“ 1939 in Kraft gesetzt, seit 1945 in eigener Editionslinie beibehalten und zwischen den Jahren 1968 und 2000 schrittweise durch andere Vorschriften ersetzt.
Quelle: Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen