Fabian GramlingCDU/CSU - Energiewirtschaftsrecht, Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestern haben wir sehr ausführlich über die aktuelle Versorgungslage in Deutschland diskutiert und wiederholt von der Ampel ein Ammenmärchen aufgetischt bekommen. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsparteien, wer der CDU vorwirft, dass wir im Sommer 2021 bereits auf die Gasmangellage hätten reagieren müssen, dem kann und muss man hier heute den Spiegel vorhalten und die Frage stellen: Auf welcher Seite Ihres Koalitionsvertrages, der Ende des Jahres 2021 unterschrieben wurde, thematisieren Sie denn die Gasmangellage, und warum hat der Wirtschaftsminister im Januar dieses Jahres bei der groß inszenierten Eröffnungsbilanz noch voll auf Gas als Energieträger gesetzt, wenn die Gasmangellage im Sommer 2021 scheinbar schon absehbar gewesen sein soll?
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ich will nicht bestreiten, dass man manche Dinge in den vergangenen 16 Jahren hätte anders machen können. Aber ich möchte die Ampelparteien darauf hinweisen: Ihr selbstgesteckter Anspruch kann nach gut einem halben Jahr Regierungszeit als vieles, aber nicht als erfolgreich bezeichnet werden. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Mitte März, drei Wochen nach dem russischen Angriff auf die Ukraine, haben wir hier im Bundestag das Gasspeichergesetz beschlossen. Bereits damals habe ich in meiner Rede darauf hingewiesen, dass wir die Gasverstromung sofort reduzieren müssen, um die Gasspeicher zu füllen. Jetzt, nach über drei Monaten, ist die Regierung endlich aufgewacht und auch zu dieser Erkenntnis gekommen. Bereits damals habe ich die Regierung aufgefordert, nicht nach dem Wunsch-Case-Szenario, sondern nach dem Worst-Case-Szenario zu handeln. Die Tatsache, dass Kohlekraftwerke laut dem ersten Entwurf erst ab dem 1. November als Gasersatz und mit der Vorhaltung der Reserven ans Netz gehen sollen, verdeutlicht wieder einmal das zögerliche Handeln der Regierung.
Sehr geehrte Damen und Herren von der Koalition, Sie können noch so oft erzählen, wie toll Sie sind. Aber glauben Sie mir, die Menschen in unserem Land merken den Unterschied zwischen großen Ankündigungen und der tatsächlichen Regierungsarbeit – beim Impfchaos, beim Tankrabatt und bei der Versorgungssicherheit.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Die CDU/CSU-Fraktion hat in den letzten Monaten mehrfach gezeigt, dass wir in dieser herausfordernden Zeit bereit sind, mit der Regierung konstruktiv zusammenzuarbeiten, auch bei diesem Gesetz. Einige Punkte sind zwar aus unserer Sicht nicht zu Ende gedacht; aber die Maßnahmen gehen in die richtige Richtung. Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf auch zustimmen.
Ein Punkt ist mir dabei persönlich wichtig, und zwar die Planungsbeschleunigung. In der Großen Koalition haben wir hier bereits Initiativen gestartet; denn wir müssen in Deutschland von der Planung bis zur Realisierung eines Projektes schneller werden. Die SuedLink-Stromtrasse verdeutlicht das Problem. Sie endet bei mir im Wahlkreis vor den Toren Heilbronns und soll erst 2028 fertiggestellt werden. Der Ausbau der Netze muss aber mit dem Ausbau der Erneuerbaren Hand in Hand gehen; nur so kann die Versorgungssicherheit wirklich gewährleistet werden. Deshalb brauchen wir den Turbo bei der Planung und der Genehmigung.
Aber diesen Turbo brauchen wir nicht nur bei den Stromtrassen, sondern dringend auch bei allen anderen Infrastrukturprojekten in unserem Land.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Deshalb ist es für mich unerklärlich, warum im vorliegenden Gesetzentwurf das überragende öffentliche Interesse bei Wasserstoffleitungen nur bis Ende 2025 gelten soll. Liebe Ampelparteien, gerade im Sinne eines dringend notwendigen Wasserstoffhochlaufs brauchen wir hier ein deutliches Signal. Oder sind Sie der Meinung, dass in Zeiten von Fachkräftemangel, von Lieferproblemen, von Materialknappheit bis 2025 ein zukunftsfähiges Wasserstoffnetz in Deutschland aufgebaut ist? Die so oft geforderte Planungssicherheit geben Sie Projektentwicklern damit auf jeden Fall nicht.
Die Politik beginnt, wie wir alle wissen, häufig mit der Betrachtung der Wirklichkeit. Wenn die Sanierung von Häusern, das Verlegen von Glasfaserleitungen oder der Bau von Wohnungen insbesondere durch den Fachkräftemangel ausgebremst werden, dann ist es für mich unerklärlich, wie ein Staatssekretär in diesen Zeiten die Betreiber auffordern kann, die Gasverteilnetze zurückzubauen. Denn erstens werden heutzutage in jedem Neubau Leerrohre verlegt, und zweitens können viele Gasleitungen auf Wasserstoff umgestellt werden. Immerhin hängen 1,8 Millionen Industrieunternehmen und andere Gewerbekunden an diesem Netz und können in Zukunft mit Wasserstoff versorgt werden.
Auf der anderen Seite beschwert sich ein Parlamentarischer Staatssekretär beim „Handelsblatt“-Wasserstoff-Gipfel vor zwei Wochen, er könne stundenlang erklären, warum wir so hohe Hürden haben, warum alles so lange dauern und warum wir sinnvolle Entwicklungen verhindern würden. Lieber Herr Staatssekretär Krischer, wer vor Ort seine Klientel motiviert, alle erdenklichen Möglichkeiten in einem Rechtsstaat zu nutzen, um Projekte auszubremsen und auch zu verhindern, der braucht sich in Berlin nicht vor die Kameras zu stellen und zu beklagen, dass es in Deutschland so langsam vorangeht. Das ist keine seriöse Politik, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Erlauben Sie mir eine Anmerkung: Wenn ich Twitter Glauben schenken darf, darf ich an dieser Stelle Herrn Krischer herzlichen Glückwunsch zur Nominierung als Umwelt- und Naturschutzminister übermitteln und ihm viel Erfolg dabei wünschen, dass er in Zukunft Projekte für die Menschen in NRW zügig und schnell umsetzen wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dem vorliegenden Gesetz stimmen wir zu – nicht aus innerer Überzeugung, sondern aus Verantwortungsbewusstsein in dieser herausfordernden Zeit.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Markus Hümpfer hat das Wort für die SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7537860 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 45 |
Tagesordnungspunkt | Energiewirtschaftsrecht, Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung |