Fabian JacobiAfD - Harmonisierung der Sanktionsdurchsetzung in der EU
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass man keine Krise ungenutzt vorbeigehen lassen sollte, ist ein alter und allgemein anerkannter Grundsatz. Auch die EU hat sich diesem Prinzip verschrieben.
Zuletzt hat man die Krise der sogenannten Pandemie genutzt, um unter ihrem Deckmantel das Verschuldungsverbot der EU zu kippen. Seitdem nimmt die EU selber Schulden auf, für die am Ende die Mitgliedstaaten und natürlich vor allem Deutschland haften.
Jetzt haben wir die Krise des russischen Krieges gegen die Ukraine, und auch diese bleibt natürlich nicht ungenutzt. Vielmehr dient sie als willkommener Vorwand, um den Parlamenten der Mitgliedstaaten weitere strafrechtliche Gesetzgebungskompetenzen zu entziehen. Wir als AfD-Fraktion lehnen das selbstverständlich schon aus grundsätzlichen Erwägungen ab.
(Beifall bei der AfD)
Die fortlaufende Aufgabe weiterer Teile unserer staatlichen Souveränität ist ein schwerer Fehler, und der Umstand, dass diejenigen, die solche Staatszersetzung betreiben, gleichzeitig mit diesem Schlagwort auf uns zeigen, die wir uns dagegen wehren, ist ein ganz schlechter Scherz.
Wir sind aber nicht nur aus abstrakten Gründen dagegen; auch im Konkreten bietet der Vorgang mehr als genug Anlass zur Ablehnung. Der Weg, der hier gegangen werden soll, führt über die Brückenklausel in Artikel 83 des AEU-Vertrages. Der hat einige vage gehaltene formale Voraussetzungen. Um uns bestätigen zu lassen, dass es nicht bereits daran scheitert, haben wir am Montag im EU-Ausschuss extra noch ganz kurzfristig eine Anhörung abgehalten. Hinterher war in den Hausmitteilungen des Bundestages zu lesen, die Sachverständigen hätten allesamt bescheinigt, es sei alles ganz wunderbar. Nun ja.
Die mündlichen Äußerungen sind das eine; hilfreicher sind manchmal die schriftlichen Ausführungen der Sachverständigen. Denen lassen sich gute Gründe für erhebliche Bedenken entnehmen. Denn worum geht es hier? Die EU macht heutzutage ja auch in Außenpolitik. Im Zuge dessen erlässt sie Verordnungen über Sanktionen gegen andere Staaten, aber auch gegen Einzelpersonen, die vermeintlich oder tatsächlich solche Staaten unterstützen. Diese Verordnungen nun enthalten teilweise so unbestimmte Rechtsbegriffe, dass sie nach rechtsstaatlichen Maßstäben eigentlich nicht als Grundlage einer Strafbarkeit taugen. Gleichwohl will die EU zukünftig auch darüber entscheiden, dass und wie Verstöße gegen diese Sanktionen strafrechtlich verfolgt werden müssen.
Der Deutsche Bundestag hat die Verantwortung dafür, dass das in Deutschland geltende Strafrecht rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht. Indem der Bundestag hier und heute einen Teil seiner Gesetzgebungskompetenz für das Strafrecht weggibt, entzieht er sich dieser Verantwortung.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Lissabon-Entscheidung auch dargelegt, wo die äußersten Grenzen einer Übertragung von Gesetzgebungszuständigkeiten im Strafrecht liegen. Eine solche Grenze sind die Kernaussagen des Grundgesetzes, die auch einer Verfassungsänderung entzogen sind. Dazu gehört im Strafrecht das Schuldprinzip, also der Grundsatz, dass nur schuldhaftes Verhalten bestraft werden kann. Schuldhaft kann aber nur menschliches Verhalten sein, was nach verbreiteter Ansicht eine Strafbarkeit von Organisationen wie etwa Unternehmen ausschließt.
Nun hat die EU-Kommission freundlicherweise bereits mitgeteilt, wie sie ihre zukünftige Möglichkeit, das Strafrecht in Deutschland zu bestimmen, auszunutzen gedenkt. Da findet sich dann auch das Vorhaben, genau eine solche originäre Verbandsstrafbarkeit vorzusehen. Es ist also bereits heute vorhersehbar, dass uns die gesetzgeberische Tätigkeit der EU womöglich ein Strafrecht beschert, das mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Das sollte eigentlich Anlass genug sein, von dem, was hier heute passiert, Abstand zu nehmen.
(Beifall bei der AfD)
Da aber die ganz große Mehrheit des Hauses, abgesehen von der AfD und partiell der Linken, sich für alle diese Dinge nicht wirklich interessiert, werden Sie mit ebendieser großen Mehrheit das beschließen, was Sie sich vorgenommen haben. Das ist bedauerlich. Wir können es aber bisher leider nicht ändern.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD – Zuruf von der FDP: Danke für das Kompliment!)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7546539 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 57 |
Tagesordnungspunkt | Harmonisierung der Sanktionsdurchsetzung in der EU |