29.09.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 57 / Tagesordnungspunkt 16

Hakan DemirSPD - Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften

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Sehr verehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „ Unterschreiben Sie hier!“, sagte der Standesbeamte, und ich habe unterschrieben und damit als Trauzeuge die Ehe meines besten Freundes bezeugt. Also alles super gelaufen. Doch René erzählte mir auch, wie stressig es für ihn war, einen Termin bei seinem Standesamt vor Ort zu machen, um seine Geburtsurkunde abzuholen, die er für die Anmeldung der Eheschließung brauchte. Seine Frau Maike dagegen hat es ein bisschen einfacher gehabt. Ihr Standesamt hat ihr ihre Geburtsurkunde einfach digital zur Verfügung gestellt.

Wir haben also eine Uneinheitlichkeit, was die Digitalisierung in diesem Land anbelangt, und das wollen wir ändern. Denn es kann nicht sein, dass die Welt um uns herum immer digitaler wird, aber die Verwaltung nicht. Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes haben Anspruch darauf.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Wir wollen, dass René und Maike und viele andere einfach von der Couch aus Verwaltungsleistungen der Standesämter digital nutzen können. Das ermöglicht es ihnen, mehr Zeit mit ihrer Familie zu haben, sie haben weniger Kosten und müssen nicht in Amtsstuben warten. Oder noch besser: Die Geburtsurkunde liegt dem Standesamt schon vor; die Standesämter sind digital miteinander verknüpft und tauschen sich miteinander aus. Das wäre auch ein Ziel dieses Gesetzes.

Klar ist: Ab dem 1. Januar 2023 müssen nach dem Onlinezugangsgesetz Verwaltungsleistungen ohnehin digital angeboten werden. Das betrifft über 600 Verwaltungsleistungen, und die Standesämter gehören dazu.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dieser Reform wird die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft nicht mehr beurkundet. Ich finde das auch richtig; denn die Religion ist kein Bestandteil des Personenstandes nach § 1 des Personenstandsgesetzes, und Deutschland ist das einzige Land in der Europäischen Union, das in Personenstandsurkunden die Religion aufführt. Die Sachverständigenanhörung hat zudem eines gezeigt: Wir sollten von den Menschen, die uns ihre Daten anvertrauen, nicht mehr speichern, als notwendig ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, René und Maike konnten zwar von diesem Gesetz nicht profitieren – sie haben quasi ein paar Monate zu früh geheiratet –, aber wir sollten es den Menschen im Land nicht schwer machen, zu heiraten, Urkunden ausstellen zu lassen oder Verwaltungsleistungen zu nutzen, die sie brauchen. Mit diesem Gesetz kommen wir diesem Ziel auf jeden Fall näher.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Philipp Amthor hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7546586
Wahlperiode 20
Sitzung 57
Tagesordnungspunkt Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften
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