10.11.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 66 / Tagesordnungspunkt 16

Katrin Göring-Eckardt - Änderung des Infektionsschutzgesetzes

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Damit schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes.

Es liegen eine ganze Reihe von Erklärungen zur Abstimmung nach § 31 unserer Geschäftsordnung vor, die wir zu Protokoll nehmen.

Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 20/4359, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksachen 20/3877 und 20/3953 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Oppositionsfraktionen

und – danke schön! – einige Stimmen aus den Koalitionsfraktionen.

Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall.

– Die Möglichkeit, zu zählen, haben wir ja bekanntlich nicht. Wir können nur die Abstimmung wiederholen und schauen, ob wir dann mehr Klarheit haben. Ansonsten gibt es nur die Möglichkeit, dass wir einen Hammelsprung durchführen.

Weil ich es auch nicht genau gesehen habe und damit ich es genauer sehe, bitte noch mal: Diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, bitte ich jetzt um ihr Handzeichen.

Wer will dagegenstimmen? – Kann ich noch mal die Gegenstimmen sehen, bitte? – Enthaltungen? – Ich hatte vorhin keine gesehen; ich sehe auch jetzt keine. – Dann beraten wir uns jetzt kurz.

So. Einen Hammelsprung machen wir nicht, weil uns ein Antrag auf eine namentliche Abstimmung dazu vorliegt, die wir dann hier gleich durchführen. Ich bitte Sie jetzt, damit wir das organisieren können, darum, dass wir fünf Minuten abwarten, und dann geht es weiter. Es wäre ganz schön, wenn Sie nicht den Saal verlassen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt ist alles vorbereitet, und wir werden die namentliche Abstimmung durchführen. Wir sind ja in der zweiten Beratung. Deswegen sollten Sie Folgendes wissen: Wir führen jetzt in dieser zweiten Beratung eine namentliche Abstimmung durch. Danach brauchen wir eine dritte Beratung und Schlussabstimmung, in der wir das Ergebnis bestätigen. – Es gibt noch Aufregung hinter mir. – Ach so, es fehlen nur noch Schriftführer. Das ist kein größeres Problem. – Wir führen eine namentliche Abstimmung durch – ich hoffe, dass das so funktioniert –, weil wir uns ja, was die zweite Beratung angeht, hier nicht einig waren. Das ist genau der Punkt.

Deswegen machen wir das jetzt an dieser Stelle, um nicht einen Hammelsprung und eine namentliche Abstimmung durchführen zu müssen. Ich nehme an, dass es im Interesse aller ist, dass wir nicht beides machen; das wäre gut. – Danke schön dafür.

Die Schriftführerinnen und Schriftführer sind an ihrem Platz, wurde mir gerade zugerufen. Wir stimmen über den Gesetzentwurf in der Ausschussfassung ab. Die Drucksachen habe ich vorhin schon genannt.

Ich eröffne damit die namentliche Abstimmung. Sie haben 30 Minuten dafür Zeit; das heißt, um 19 Uhr werden die Urnen geschlossen.

Sie müssen auch nicht alle wegrennen, weil wir hier in der Tagesordnung weiter verfahren und ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe.

Erst einmal komme ich aber zurück auf die Wahlen, die wir durchgeführt haben, und teile Ihnen die von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelten Ergebnisse der Wahlen mit.

Ich beginne mit dem Ergebnis über die Wahl eines Stellvertreters der Präsidentin des Bundestages im ersten Wahlgang. Abgegebene Stimmzettel: 677, ungültige Stimmzettel: 1. Mit Ja haben gestimmt 83 Abgeordnete, mit Nein haben gestimmt 579 Abgeordnete, es gab 14 Enthaltungen. Der Abgeordnete Stephan Protschka hat die erforderliche Mehrheit von mindestens 369 Stimmen nicht erreicht und ist damit nicht gewählt.

Bei der Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes wurden 677 Stimmen abgegeben. Es gab keine ungültigen Stimmzettel. Mit Ja haben gestimmt 68 Abgeordnete, mit Nein haben gestimmt 595 Abgeordnete, es gab 14 Enthaltungen. Der Abgeordnete Martin Hess hat die nach § 2 Absatz 3 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes erforderliche Mehrheit von 369 Stimmen nicht erreicht. Er ist damit als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums nicht gewählt.

Ich komme zum Ergebnis der Wahl eines Mitglieds des Gremiums gemäß § 5 des Gesetzes zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“. Abgegebene Stimmzettel: 677. Mit Ja haben gestimmt 400, mit Nein haben gestimmt 239; es gab 38 Enthaltungen. Damit hat die Abgeordnete Dr. Gesine Lötzsch die erforderliche Mehrheit von mindestens 369 Stimmen erreicht.

– Moment. – Sie ist damit als Mitglied des Gremiums gemäß § 5 des Gesetzes zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“ gewählt.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7547938
Wahlperiode 20
Sitzung 66
Tagesordnungspunkt Änderung des Infektionsschutzgesetzes
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