Christian WirthAfD - Änderung des Europawahlgesetzes
Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Wir diskutieren heute über das Wahlrecht, darüber, das Wahlalter zur Ausübung des aktiven Wahlrechts bei EU-Wahlen auf 16 Jahre herabzusetzen. Aus Sicht der AfD-Fraktion sprechen gute Gründe dagegen.
Man geht davon aus, dass es einer gewissen geistigen Reife und Lebenserfahrung bedarf, um überhaupt eine vernünftige Wahlentscheidung treffen zu können.
(Zuruf des Abg. Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
In 24 der insgesamt 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union liegt das Wahlalter bei 18 Jahren. Die Altersgrenze hat sich bewährt und entspricht fast überall der gängigen Praxis.
Auch in anderen Bereichen wird allgemein das vollendete 18. Lebensjahr als Grenze angenommen. So sieht etwa die UN-Kinderrechtskonvention alle Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, als Kinder an. In Deutschland ist man erst mit Erreichung der Volljährigkeit voll geschäftsfähig und strafmündig. Wir als Gesetzgeber, aber auch die Rechtsprechung nehmen diese Grenze an, um Jugendliche vor den Folgen von falschen Entscheidungen zu schützen, die sie in ihrem vollen Umfang und ihren Konsequenzen oft noch nicht überblicken können.
17-Jährige dürfen keinen Handyvertrag abschließen. Bei 17‑jährigen Straftätern ist zwingend das Jugendstrafrecht anzuwenden. Vor gerade einmal fünf Jahren hat der Bundestag beschlossen, Eheschließungen künftig nur noch zu erlauben, wenn beide Heiratswillige volljährig sind. Bis dahin war es möglich, dass ein Familiengericht Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet hatten, vom Alterserfordernis der Ehemündigkeit befreite. Der Bundestag änderte dies im Interesse des Kindeswohls. Offenbar ist eine Mehrheit dieses Hauses der Ansicht, man müsse Jugendliche davor schützen, zu früh gewichtige Entscheidungen zu treffen.
Die Argumente, die zu einer Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre angeführt werden, sind zumeist gar nicht geeignet, eine Altersgrenze ab 16 zu begründen. In der Regel zielen sie nämlich darauf ab, eine Altersgrenze an sich anzugreifen. Mit den meisten Argumenten ließe sich ebenso gut auch eine Absenkung der Altersgrenze auf 15 Jahre begründen, auf 14 oder 13 Jahre oder vielleicht gleich ein Kinderwahlrecht ab Geburt, wie es einige in diesem Hause eigentlich möchten und das schon artikuliert haben.
Dabei geht es gar nicht, wie immer wieder vorgebracht wird, um die Fähigkeit, eine Meinung zu politischen Fragestellungen haben zu können. Zweifellos haben 16-Jährige und auch Kinder diese Fähigkeit. Es geht jedoch bei der Beurteilung der Wahlaltersgrenze um die Urteils- und Einsichtsfähigkeit. Die Meinung muss fundiert sein. Dass dies bei Jugendlichen gerade bei komplexen Fragstellungen nicht immer gewährleistet ist, sieht man schon daran, dass sich Meinungen mit zunehmender Reife, Lebenserfahrung und fortschreitendem Lebensalter ändern.
(Dunja Kreiser [SPD]: Manchmal in die falsche Richtung!)
Das wohl dümmste Argument ist, dass Jugendliche schon deswegen politische Mitbestimmungsrechte bekommen sollen, weil sie aufgrund ihres jungen Alters von politischen Entscheidungen statistisch am längsten betroffen wären. Mit demselben Argument könnte man fordern, das Stimmrecht älterer Menschen zu mindern, was niemand, der noch bei Trost ist, ernsthaft fordern würde.
(Zuruf des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])
Junge Menschen sind zu begeistern. Sie denken mit, sie arbeiten mit; das ist zu begrüßen. Allerdings sind junge Menschen auch leicht manipulierbar.
(Sebastian Hartmann [SPD]: Da kennen Sie sich aus!)
Manche wollen sie vielleicht als Wähler gewinnen. Mit Weltuntergangsszenarien – seit den 80er-Jahren kennt man das von den Grünen – verunsichern sie diese Menschen, siehe die „Letzte Generation“ mit ihren strafrechtlich relevanten Aktionen, über die wir heute schon gesprochen haben.
Die AfD-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf ab und spricht sich für eine Beibehaltung des Wahlalters ab 18 aus.
Vielen Dank und Glück auf!
(Beifall bei der AfD)
Für die FDP-Fraktion spricht der Kollege Valentin Abel.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7547984 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 66 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Europawahlgesetzes |