10.11.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 66 / Tagesordnungspunkt 21

Wilfried OellersCDU/CSU - Mindestlohnkontrollen, Mindestlohnkommission

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute zwei Anträge zum Stichwort Mindestlohnkommission, aber auch die Sicherstellung des Mindestlohnes. Ich würde den Antrag der Linken vielleicht insoweit noch etwas erweitern wollen, dass man nicht nur über die Sicherstellung des Mindestlohnes reden sollte, sondern dass im Ergebnis jede Arbeitsstunde zu vergüten ist, egal in welchem Preissegment, und dass Überstunden, wenn sie anfallen, entweder auch zu vergüten oder eben in Freizeit abzugelten sind.

(Beifall des Abg. Frank Bsirske [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Alles andere ist rechtswidrig und war schon rechtswidrig, bevor wir Mindestlohngesetze gemacht haben. Ich will für meine Fraktion ganz klar sagen, dass Verstöße dagegen und Missbrauch konsequent zu behandeln und auch zu ahnden sind. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit muss da entsprechend tätig werden, weil es eben auch ein Punkt der Wettbewerbsgleichheit ist, dass sich alle an die Regeln halten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Im Antrag der Linken wird gefordert, dass der Stellenaufwuchs bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit schneller und auch weiter vorangehen soll, und es wird auch die Zusammenarbeit der entsprechenden Kontrollbehörden angesprochen. Da sage ich ganz ehrlich: Da sind wir mit Ihnen einer Meinung. Und das haben wir auch immer so vertreten.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])

Allerdings muss ich sagen: Bei den übrigen Punkten sind wir weniger einer Auffassung. – Was die Erfassung der Arbeitszeit betrifft, will ich darauf hinweisen, dass wir im Mindestlohngesetz und auch im GSA Fleisch durchaus jetzt schon entsprechende Regelungen haben. Das gilt gerade für Bereiche mit Arbeitsverhältnissen – viele fallen in den Regelungsbereich des GSA Fleisch –, die recht schwierig zu kontrollieren sind.

Ich darf hier auch noch mal unseren beliebten Kollegen Karl Schiewerling zitieren – Gott hab ihn selig –, der damals sehr daran mitgewirkt hat, das GSA Fleisch in Kraft zu setzen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Bernd Rützel [SPD]: Sehr guter Mann!)

Wir werden die Urteile und die Urteilsbegründung des Bundesarbeitsgerichts natürlich abwarten müssen, um zu sehen, inwieweit Handlungsbedarf besteht. Ich will allerdings schon sagen, dass wir mit § 16 Absatz 2 Arbeitszeitgesetz jetzt natürlich durchaus auch schon eine Regelung haben, die ausdrücklich festlegt, dass Überstunden verpflichtend aufzuzeichnen sind. Das heißt ja im Umkehrschluss, dass alles das, was vertraglich vereinbart worden ist, erst mal so hingenommen wird. Das ist eine Regelung, von der ich hoffe, dass sie nach wie vor Bestand haben wird. Ich will aber auch ganz deutlich sagen: Je nachdem, wie das Urteil des Bundesarbeitsgerichts ausfällt, hoffe ich doch sehr, dass die sogenannte Vertrauensarbeitszeit nicht unter gesetzgeberischen Vorgaben bzw. Änderungswünschen leiden wird.

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das kriegen wir schon hin, dass es trotzdem geht! Keine Sorge!)

– Ja, da bin ich mal sehr gespannt auf das, was Sie einbringen.

Die nächsten Punkte im Antrag der Linken, die ich ansprechen will: Sie haben natürlich wieder mal ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften eingefordert. Da will ich mal ganz deutlich sagen: Die Geltendmachung von Arbeitslohn ist ein Individualanspruch. Daran können sich Gewerkschaften unterstützend beteiligen, auch ohne dass sie ein Verbandsklagerecht haben.

(Axel Knoerig [CDU/CSU]: Richtig!)

Ich will da mal einen Gewerkschafter aus meinem Wahlkreis zitieren. Der sagte, es sei eigentlich eine Aufgabe der Gewerkschaften, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterstützen, wenn sie das wünschen. Deswegen lehnen wir ein solches Verbandsklagerecht auch ab. In der ersten Instanz gibt es keinen Anwaltszwang. Von daher kann da jeder einen Arbeitnehmer vertreten, der entsprechende Kenntnisse hat.

Den Punkt Schwerpunktstaatsanwaltschaften will ich auch noch kurz ansprechen. Ob es hier sinnvoll ist, Schwerpunktstaatsanwaltschaften einzurichten, wagen wir zu bezweifeln, vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass man Schwerpunktstaatsanwaltschaften einrichtet, wenn es um wirklich komplexe und schwierige Fälle geht. Ich weiß nicht, ob die Geltendmachung von Arbeitslohn ein so schwieriger Komplex ist, dass man dafür Schwerpunktstaatsanwaltschaften gründen muss. Ich denke, dass das die Staatsanwaltschaften vor Ort besser regeln können, vor allen Dingen weil sie ihre Pappenheimer da auch etwas besser kennen.

Abschließend will ich sagen: Liebe Fraktion der Linken, inhaltlich sind wir bei diesem Thema relativ weit auseinander.

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Da, wo wir eher einer Meinung sind – wir kommen da vielleicht von unterschiedlichen Seiten; Kollege Birkwald, danke auch für Ihre Beiträge –, ist, dass man sich dagegen wehren muss, wenn die Ampelkoalition wieder mal versucht, die Oppositionsrechte zu schreddern.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE])

Für Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort Frank Bsirske.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7547997
Wahlperiode 20
Sitzung 66
Tagesordnungspunkt Mindestlohnkontrollen, Mindestlohnkommission
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta