24.11.2022 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 70 / Zusatzpunkt 4

Thomas HeilmannCDU/CSU - Änderung des Energiesicherungsgesetzes

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Lenkert, in Südafrika ist man den von Ihnen vorgeschlagenen Weg gegangen und hat es vergesellschaftet. Dieses Jahr gab es dort an 81 Tagen Blackouts. Es gibt nirgends so viel Kohleenergie wie in Südafrika und übrigens auch die höchsten Preise verglichen mit anderen afrikanischen Ländern. Also, die Vergesellschaftung ist, glaube ich, keine Lösung.

Jetzt zu dem hier vorliegenden Gesetzentwurf. Die Bundesregierung hat in der Energiekrise gerade am Anfang durchaus vieles richtig gemacht. Dem haben wir auch zugestimmt. Diesem Gesetz können wir nicht zustimmen; denn es ist hastig gemacht, oberflächlich und unschlüssig.

Es geht damit los, dass Sie sagen, die Entschädigungsregel müsse der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden. Meine erste Frage ist: Wir haben in den letzten sieben Monaten fünfmal das Gesetz geändert. Warum muss es jetzt eigentlich so hastig sein? Es gibt keine neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Warum kommt das jetzt erst? Und warum kommen die letzten Änderungen am Entwurf per E‑Mail erst in allerletzter Minute, konkret: am Abend um halb 10 vor der Sitzung, die um 9 Uhr morgens beginnt?

(Dr. Andreas Lenz [CDU/CSU]: Gute Frage!)

Die Frage „Warum hat Nord Stream 2 eigentlich 40 Kilometer Röhren übrig?“ konnte niemand von der Bundesregierung im Ausschuss beantworten. Es findet sich aber, wenn man sucht. Das liegt an der dänischen Regierung, die lange nicht gesagt hat, ob die Röhren um Bornholm herum gelegt werden müssen oder nicht. Deshalb hat Nord Stream 2 vorsichtshalber 40 Kilometer zusätzlich gekauft. Deswegen gibt es diese Röhren überhaupt.

Nun ist Nord Stream 2 nach eigener Aussage bereit, diese Röhren zu verkaufen. Dazu wurde uns im Ausschuss gesagt: Na ja, aber der russische Gesellschafter könnte dem nicht zustimmen. – Nord Stream 2 befindet sich im Schweizer Recht des Moratoriums; das ist ungefähr das, was wir in Deutschland „Planinsolvenz“ nennen. Das heißt, der Insolvenzverwalter muss zustimmen, nicht der Gesellschafter.

All diese Fragen sind unbeantwortet geblieben – bis jetzt und auch in dieser Debatte nicht beantwortet worden.

Es gibt noch eine letzte Frage, die mir Fachleute gestellt haben. Wir bauen jetzt ja 40 Kilometer Röhren direkt neben Nord Stream 2. Wir könnten auch in die Nord-Stream-2-Leitung ein T-Stück einsetzen

(Zuruf der Abg. Lisa Badum [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

und die vorhandene Leitung nutzen. Das ginge schneller, es wäre wesentlich billiger, und es wäre umweltschonender.

All diese Fragen sind nicht beantwortet.

Unsere Alternative ist: Machen Sie höhere Präzision! Wir haben dazu einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem wir noch einmal dargestellt haben, wie wir die Energiepolitik gestalten würden. Ein Punkt ist darin nicht enthalten, den ich hier noch gerne nennen will.

Im Finanzausschuss geht es gerade auch maximal chaotisch zu. Ihre Streitigkeiten führen dazu, dass Sie undurchführbare Beschlüsse fassen. Insbesondere ist der geplante Abschöpfungsmechanismus genauso europarechtswidrig und genauso verfassungsrechtlich bedenklich wie die gescheiterte Gasumlage. Er behindert den Ausbau von erneuerbaren Anlagen. Er treibt jetzt schon die Strompreise. Sie benachteiligen damit auch noch – ausgerechnet Sie als sogenannte Klimakoalition! – die Erneuerbare-Energie-Anlagen gegenüber Kohle, Öl und Atomenergie. Sie schöpfen fiktive Gewinne nur bei den Erneuerbaren ab. Ich halte das für ausdrücklich verfassungswidrig, und das ist im EU-Recht eigentlich auch ausdrücklich ausgeschlossen.

Kommen Sie zum Schluss, bitte.

– Gerne. Das ist mein Schlusssatz. – Stoppen Sie diesen Unsinn! Stoppen Sie dieses Chaos! Und behandeln Sie bitte die erneuerbaren Energien genauso wie Öl, Kohle und Atomenergie!

(Markus Hümpfer [SPD]: Das hat nichts mit dem Energiesicherungsgesetz zu tun! – Lisa Badum [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Thema verfehlt!)

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7548530
Wahlperiode 20
Sitzung 70
Tagesordnungspunkt Änderung des Energiesicherungsgesetzes
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta