Nina ScheerSPD - Änderung des Raumordnungsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat sind wir – meine Kollegin Franziska Mascheck hat es schon ausgeführt – in einer Notsituation, in einer Krise. Bedingt durch den Krieg, aber auch durch die Klimakrise, in die wir uns manövriert haben, besteht die doppelte Notwendigkeit, so schnell wie möglich den Umstieg auf erneuerbare Energien zu organisieren. Hierzu ist im letzten Jahr schon eine Menge auf den Weg gebracht worden – mit dem Osterpaket zum Ausbau erneuerbarer Energien, mit dem Erneuerbare-Energien-Booster im Rahmen der dritten Novelle des Energiesicherungsgesetzes wie auch mit vielen weiteren Regelungen.
Wir haben aber auch in diesem Jahr noch eine ganze Menge vor uns. So hatte die Plattform „Klimaneutrales Stromsystem“ ihren Auftakt am 20. Februar, womit das Thema angegangen wird, ein neues Strommarktdesign zu finden, damit eben tatsächlich der Umstieg auf erneuerbare Energien organisiert werden kann. Es geht also nicht nur um den Ausbau, obwohl auch der Ausbau noch immer vor großen Hürden steht.
Deswegen ist es dringend notwendig – schließlich hatte die Europäische Union die Notfallverordnung verabschiedet, die von uns in Teilen noch parlamentarisch umzusetzen ist; teilweise gilt sie direkt –, dass wir die Beschleunigungsfaktoren, die wir brauchen, auf den Weg bringen, dass wir den Abbau von Genehmigungshemmnissen, die sich aufgestaut haben, nun wirklich angehen. Wir müssen diese vielen Genehmigungshürden, die sich im Detail aufgebaut haben, überwinden. Dies gilt erst einmal für eine Übergangszeit, für eine Zeit von 18 Monaten, in der wir wirklich schnell einen Booster brauchen. Wir haben uns aber natürlich auch vorgenommen – das finden Sie in der Entschließung –, genau zu prüfen, welche Wirkungen das in alle Richtungen hat, um dann daraus Lehren zu ziehen, wie es weitergehen muss.
Wir nehmen mit dem Gesetzentwurf, den wir heute beschließen, gerade was die Genehmigungsverfahren angeht, eine Effizienzsteigerung vor, und zwar zum Beispiel dahin gehend, dass die Genehmigungsverfahren hinsichtlich der Fristen beschleunigt werden. Also im Detail geht es dabei zum Beispiel darum, dass ein Verfahren nach sechs Monaten abgeschlossen sein muss. Bisher war es in der Praxis häufig so, dass ein Nachfordern von Unterlagen zu der Frage geführt hat, wann denn eigentlich die Frist zu laufen beginnt, und damit zu Irritationen beigetragen hat.
Nun ist es klar, dass die Unterlagen, selbst wenn sie unvollständig sind, nur innerhalb von einem Monat von der Behörde nachgefordert werden können. Wenn aber eine solche Nachforderung nicht innerhalb von einem Monat kommt, dann ist es so, dass trotz unvollständiger Einreichung schon die Frist von sechs Monaten zu laufen beginnt, und nach sechs Monaten ist dann auch Schluss. Das ist eine erhebliche Veränderung zum Status quo, weil es eine Verlässlichkeit für die Antragsteller bedeutet – sie wissen, welchen Pfad sie genau vor sich haben – und alle Beteiligten wissen, was sie erwartet.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ein weiterer Punkt ist – das ist gerade von Frau Hennig-Wellsow kritisiert worden – die Frage des intendierten Ermessens. In der Tat ist es wichtig, dass man auch in behördliche Entscheidungswege einfach noch mehr Effizienz hineinbekommt; denn niemandem ist damit geholfen, auch den Behörden selber nicht, wenn Unklarheit existiert, wie Normen auszulegen sind. Wenn wirklich nur unwesentliche Abweichungen von den Vorgaben vorliegen, dann kann es nicht verhältnismäßig sein, wenn diese unwesentlichen Abweichungen dazu führen, dass das ganze Vorhaben nicht genehmigt werden kann. Deswegen ist aus der Kannregelung jetzt in Form dieses intendierten Ermessens eine Sollregelung geworden, sodass dann genehmigt werden soll.
Zudem ist eine große Veränderung, auf die ich eingehen möchte, dass die Änderung im Wind-an-Land-Gesetz, die wir schon im Rahmen des Osterpakets für Windenergieanlagen beschlossen haben, jetzt auch für Photovoltaik geschaffen wird, sodass es eben keine Ausschlusswirkung mehr gibt, wenn Vorranggebiete ausgewiesen werden. Denn es kann nicht sein, dass, wenn Vorrangigkeit definiert wird, dies zugleich bedeutet, dass an anderer Stelle nicht mehr gebaut werden kann.
Viele weitere Dinge sollen heute beschlossen werden. Ich bitte um breite Zustimmung. Auf die vielen weiteren Details kann ich leider aufgrund der Zeit nicht weiter eingehen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
Als Nächstes erhält Andreas Jung für die CDU/CSU-Fraktion das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7551478 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 89 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Raumordnungsgesetzes |