Sebastian RoloffSPD - Änderung des Energiesicherungsgesetzes
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Ernst, ich habe schon gesagt: Es ist sowohl Chance als auch Risiko, nach Ihnen zu reden. Das Problem ist halt, dass Sie bei der Kriminalgeschichte, die Sie uns gerade aufgetischt haben, leider nicht so ganz bei den Fakten bleiben. Polen beliefert Schwedt und stellt im Übrigen mehr Schiff-Slots zur Verfügung, als PCK braucht. Also ist gegenüber Polen eher Dankbarkeit angebracht und nicht diese Story von Erpressungen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP – Steffen Kotré [AfD]: Warum ist die Auslastung dann nicht groß?)
Ich darf Ihnen zu Ihrer Beruhigung sagen, dass mir schon klar ist, dass fast nur noch ich zwischen Ihnen und dem Wochenende stehe, und ich mir dieser Verantwortung sehr bewusst bin. Ich darf in Ergänzung zu meinem Kollegen Markus Hümpfer, dem ich im Übrigen noch zum Geburtstag gratuliere – wenn ich Ihnen da heute kurz assistieren darf, Frau Präsidentin –,
(Beifall)
ein paar Bemerkungen machen.
Wir haben im letzten Jahr gesehen, dass die Erhaltung der Energieversorgung in Deutschland höchste Priorität für die Bundesregierung hat. Klar ist auch, dass es manchmal außerordentlich schnelle und umfassende Handlungen und Regelungen braucht. Es ist wichtig, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Dementsprechend war es im September 2022 eben erforderlich, Gazprom Germania und Rosneft Deutschland unter treuhänderische Verwaltung zu stellen. Allein dadurch haben wir ein Pleitegehen der Unternehmen verhindert, was die Energieversorgung in Deutschland unter Umständen gefährdet hätte.
Klar ist aber auch, dass das die BNetzA mit viel Verantwortung ausstattet, ihr auf der anderen Seite natürlich auch Möglichkeiten und Verpflichtungen gibt, Weisungen zu erteilen, Vermögensgegenstände zu übertragen, andere Rechtsträger mit einzubeziehen etc. Genau darum geht es im heutigen Gesetzentwurf. Hier muss Rechtssicherheit geschaffen werden.
Da geht es um Immobilien, da geht es um Produktionsanlagen und Maschinen. Nach der bisherigen Rechtslage galt diese Möglichkeit nur unter der Bedingung, dass eine Übertragung im Sinne des Unternehmens erforderlich ist. Das ergänzen wir heute, so es die Zustimmung des Hauses findet; die Übertragung soll nämlich auch zum Zwecke der Energieinfrastruktur- und der Versorgungssicherheit möglich sein.
Klar ist, dass dieses Gesetz die Handlungsfähigkeit des Bundes sicherstellen muss, weil es in Krisensituationen eben schnell geht. Dementsprechend ist es auch wichtig, dass wir die in diesen Fällen übliche Anforderung der Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt einschränken. Klar ist aber auch, dass diese Einschränkung sehr eng ausgelegt werden muss; das geht nur fallspezifisch und sehr konkret.
Weil wir schon über das GWB reden, darf ich zum Abschluss noch – man kann es als Bitte formulieren, vielleicht aber auch als explizite Erwartungshaltung der SPD-Fraktion – an die Bundesregierung appellieren, dass wir die ausformulierte 11. GWB-Novelle möglichst zeitnah hier im Haus diskutieren.
(Karsten Hilse [AfD]: Das ist dann irgendwann in den Zeitungen zu lesen! So ist es nämlich bisher gelaufen!)
Da vernehme ich, dass das mittlerweile ganz gut aussieht. Es wäre aber schön, wenn wir uns dem Thema demnächst auch konkret widmen könnten.
Ich darf es – weil wir alle nach Hause wollen – dabei belassen und ein schönes Wochenende wünschen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7552054 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 92 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Energiesicherungsgesetzes |