26.05.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 107 / Tagesordnungspunkt 26

Jürgen PohlAfD - Bürokratiearme Regelung der Arbeitszeiterfassung

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Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen! Werte Arbeitnehmer im Land! Jeder Bundesbürger kann es beobachten: Die Ampel kann nicht viel. Was sie aber beherrscht, ist die Kunst der Überflüssigkeit.

(Widerspruch bei der SPD)

Ich bin davon überzeugt: Der Entwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Arbeitszeiterfassung ist überflüssig. Wir verfügen in Deutschland bereits über anständige und lang gewachsene Regelungen. Es ist daher übergriffig, wenn der EuGH uns vorschreiben möchte, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Bundesrepublik die Arbeitszeit erfassen sollen. Verstehen Sie mich nicht falsch: Als AfD-Fraktion sind wir der Auffassung, dass selbstverständlich jede geleistete Arbeitsstunde vergütet, also bezahlt werden muss. Aber wenn es schon aus der EU gängelnde Anweisungen an Deutschland gibt, dann muss die Umsetzung in etwa so erfolgen, wie es die CDU/CSU vorsieht; denn die Schwachstellen des Regierungsentwurfs werden darin offengelegt.

Worum geht es im Wesentlichen? Es wird eine Reform der Regelungen zum Arbeitszeitgesetz gefordert. Dabei geht es um die Erfassung und Flexibilisierung der Arbeitszeit. Wir sagen: Der CDU/CSU-Antrag sieht eine moderate Regulierung vor, die übermäßige Bürokratie vermeiden will. Das ist angemessen. Was uns dabei besonders wichtig ist, ist der Erhalt der Vertrauensarbeitszeit. Denn eine Abschaffung der Vertrauensarbeitszeit betrachten wir als Abschaffung der Vertragsautonomie. Das ist mit der AfD nicht zu haben.

(Beifall bei der AfD)

Wir begrüßen hingegen jede Stärkung der Arbeitnehmersituation durch eine verbesserte Arbeitszeiterfassung, und zwar aus drei Gründen:

Erstens. Unbezahlte Überstunden werden eingedämmt.

Zweitens. Der Schutz vor Ausbeutung wird gewährleistet, und die Umgehung des Mindestlohnes wird erschwert.

Drittens. Es wird eine realistische Stärkung des Gesundheitsschutzes geben.

Angemessen beim Antrag der Union ist zudem der Umstand, dass der Vorschlag zur Tageshöchstarbeit flexible Arbeitszeitmodelle begünstigt. Das wirkt sich positiv auf Erfordernisse der Kinderbetreuung aus. Wir reden hier nicht von einer sogenannten Work-Life-Balance, wie es vielleicht großstädtische Kinder der Postmoderne tun. Aber mehr Gestaltungsoptionen des Alltages für arbeitende Eltern – das ist ganz im Sinne der AfD als Familienpartei.

(Beifall bei der AfD)

Der Antrag der CDU/CSU birgt aber auch Schwächen. Das betrifft vor allem die Problematik der elektronischen Erfassung. Als AfD begrüßen wir lediglich eine Ausnahme von der elektronischen Erfassung für Kleinbetriebe. Schließlich sind die aufgeführten Lösungsvorschläge auch widersprüchlich. Einerseits sollen die EU-Vorgaben eingehalten werden, andererseits soll alles flexibel, bürokratiearm, kostengünstig und nicht elektronisch erfolgen. Wie diese Quadratur des Kreises in der Praxis funktionieren soll, müssen uns die Theoretiker der Union dann bitte im Ausschuss erklären. Wir werden zuhören.

Wir halten daher fest: Als AfD lehnen wir die Übergriffigkeit des EuGH ab. Wir haben eine eigene Tradition der Arbeitswelt, die EU-weit keinen Vergleich zu scheuen braucht und keinen Ratschlag Brüsseler Juristen nötig hätte. Der Vorschlag der Union als Entgegnung auf den defizitären Entwurf der Bundesregierung geht immerhin in die korrekte Richtung. Ein Verzicht auf taggenaue und elektronische Erfassung auch bei größeren Betrieben ist jedoch unseres Erachtens nicht sachgerecht.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Wir sehen uns im Ausschuss. Auf Wiedersehen.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7554586
Wahlperiode 20
Sitzung 107
Tagesordnungspunkt Bürokratiearme Regelung der Arbeitszeiterfassung
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