Petra Pau - Gesetzentwürfe zur Wahl zum Europäischen Parlament
Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zu dem Beschluss (EU, Euratom) 2018/994 des Rates der Europäischen Union vom 13. Juli 2018 zur Änderung des dem Beschluss 76/787/EGKS, EWG, Euratom des Rates vom 20. September 1976 beigefügten Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 20/7250, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 20/6821 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU/CSU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke. Wer enthält sich? – Niemand. Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung damit angenommen.
und Schlussabstimmung. Ich weise darauf hin, dass zur Annahme des Gesetzentwurfs die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages erforderlich ist. Das sind mindestens 491 Stimmen. Wir stimmen daher über den Gesetzentwurf namentlich ab. Sie haben zur Abgabe Ihrer Stimme nach Eröffnung der Abstimmung 20 Minuten Zeit.
Mir liegt eine Erklärung nach § 31 unserer Geschäftsordnung vor. Wir nehmen sie entsprechend unseren Regeln zu Protokoll.
Ich bitte die Abgeordneten, die im Moment im Saal sind, für weitere Abstimmungen hierzubleiben.
Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Plätze einzunehmen. – Offensichtlich sind alle Schriftführerinnen und Schriftführer an ihrem Platz. Ich eröffne die namentliche Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Die Abstimmungsurnen werden um 19.24 Uhr geschlossen. Das bevorstehende Ende der namentlichen Abstimmung wird Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben.
Ich bitte nun um Konzentration für die weiteren Abstimmungen.
Tagesordnungspunkt 15 b. Beschlussempfehlung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU zu dem Beschluss (EU, Euratom) 2018/944 des Rates der Europäischen Union vom 13. Juli 2018 zur Änderung des dem Beschluss 76/787/EGKS, EWG, Euratom des Rates vom 20. September 1976 beigefügten Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 20/7250, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 20/4045 für erledigt zu erklären. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist einstimmig angenommen.
Zusatzpunkt 7. Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU zur Änderung des Europawahlgesetzes. Der Ausschuss für Inneres und Heimat empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 20/7233, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 20/4046 abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Das ist die CDU/CSU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Die übrigen Fraktionen des Hauses. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der AfD-Fraktion und der Fraktion Die Linke gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt. Damit entfällt nach unserer Geschäftsordnung die weitere Beratung.
Bevor ich jetzt hier weitermache, bitte ich diejenigen, die den weiteren Verhandlungen nicht folgen wollen oder können oder aber dringende Gespräche zu führen haben, dies entweder draußen zu tun oder in einer angemessenen Lautstärke.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7554973 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 109 |
Tagesordnungspunkt | Gesetzentwürfe zur Wahl zum Europäischen Parlament |