06.07.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 115 / Zusatzpunkt 7

Sebastian RoloffSPD - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

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Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass wir heute die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf den Weg bringen. Wir haben schon über Details der Regelung gesprochen. Ich finde, ein Bundesminister des Koalitionspartners hat es ganz wunderbar auf den Punkt gebracht. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten Herrn Buschmann: Es

war schon den Müttern und Vätern der sozialen Marktwirtschaft klar: Es braucht eine starke Kartellbehörde, mit starkem rechtlichen Instrumentarium, um den Wettbewerb notfalls auch zu schützen.

Wir haben uns in langen Verhandlungen auf ein sehr gutes Gesetz geeinigt. Die Einigung ist ein großer Schritt nach vorne, um den Markt fairer zu gestalten und den Wettbewerb zu fördern. Die Bundesregierung stärkt damit den Standort Deutschland; denn ein fairer Wettbewerb führt zu mehr Verbraucherschutz, niedrigen Preisen, besserer Qualität und höherer Innovationskraft.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Die Grundzüge wurden schon dargestellt. Wir haben im Wesentlichen drei Elemente in dieser Novelle: Wir stärken die Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes und machen daraus ein effektives wettbewerbsrechtliches Instrument. Wenn ein Kartellrechtsverstoß festgestellt wurde, gibt es eine ganze Reihe von Maßnahmen. Wir erleichtern auch die Abschöpfung der daraus entstehenden Vorteile. Außerdem – das sollte zumindest auch erwähnt werden – schaffen wir die rechtlichen Grundlagen für die Durchsetzung des Digital Markets Acts.

Das Bundeskartellamt kann mit dem neuen Instrumentenkasten nach einer verbindlich nach 18 Monaten abgeschlossenen Sektoruntersuchung und der Feststellung einer Wettbewerbsstörung nun verkrustete Märkte aufbrechen, wenn der Wettbewerb gestört ist und Machtstellungen von Unternehmen unangreifbar geworden sind. Der neue Instrumentenkasten ermöglicht es eben, den Wettbewerb wiederherzustellen und damit gerade auch kleinen und mittleren Marktteilnehmern neuen Marktzutritt zu ermöglichen. Damit schließen wir heute eine Regelungslücke für einen wirklich sehr breiten Anwendungsbereich.

Wir schaffen verschiedene Maßnahmen für den Fall, dass das Kartellamt eine Marktstörung feststellt: von der Gewährung des Zugangs zu Daten über die Veränderung von Geschäftsbeziehungen bis hin zur organisatorischen Trennung von Unternehmensbereichen oder im schlimmsten Fall – in Anführungszeichen – sogar zu der Entflechtung. Aber klar ist auch, dass – wir haben es heute auch schon gehört – sämtliche Maßnahmen immer justiziabel sind. Der Rechtsschutz war uns als Ampel hier besonders wichtig. Dementsprechend haben Unternehmen umfassenden Rechtsschutz.

(Enrico Komning [AfD]: Na, immerhin!)

Den haben wir verstärkt, und das ist auch gut so.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich freue mich, dass wir auch den zweiten Teil der Novelle umsetzen werden. Mit der Erleichterung der Vorteilsabschöpfung bei Kartellrechtsverstößen zeigen wir deutlich: Wettbewerbsbeschränkendes Verhalten, missbräuchliches Verhalten darf sich nicht lohnen. Hier hat das Kartellamt jetzt auch die Möglichkeiten, entsprechend einzugreifen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wir stärken mit dieser Novelle unsere Wirtschaft und schaffen Chancengleichheit für alle Marktteilnehmer. Deswegen sind wir sehr stolz darauf, dass wir diese Schritte für einen dynamischen und fairen Wettbewerb gehen.

Ich habe mit einem FDP-Minister begonnen und schließe mit einem. Aber gewöhnen Sie sich nicht daran; das ist nicht jedes Mal der Fall.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)

Aber hier passt es ganz wunderbar. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten Herrn Lindner, der auch da hinten an der Debatte teilnimmt:

Früher war es ja so: Das Bundeskartellamt stellt fest, der Wettbewerb ist in einem Sektor gestört, und macht einen öffentlichen Bericht fertig. Jetzt bekommt das Bundeskartellamt Möglichkeiten, auch den Wettbewerb wiederherzustellen, bis hin zur Ultima Ratio, der eigentumsrechtlichen Entflechtung …

Das setzen wir heute um.

Ich bedanke mich sehr bei allen Beteiligten, allen voran – da muss die besondere Erwähnung wirklich sein – beim Team des BMWK – Thorsten Käseberg ist heute auch da –, die ganz wunderbar unterstützt und auch mir als Arbeitsrechtler noch mal den einen oder anderen wettbewerbsrechtlichen Hinweis gegeben haben. Man lernt nie aus.

Ich freue mich sehr, dass wir das Gesetz heute aller Voraussicht nach auf den Weg bringen, und bitte um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Roloff. – Das Wort hat nunmehr die Kollegin Gitta Connemann, CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7556184
Wahlperiode 20
Sitzung 115
Tagesordnungspunkt Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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