06.07.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 115 / Tagesordnungspunkt 7

Fabian GramlingCDU/CSU - Energiewirtschaftsrecht

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute die erste Lesung zu den Anpassungen im Energiewirtschaftsrecht. Es geht um EU-Vorgaben, die national umgesetzt werden müssen; es geht um die Beschleunigung beim Netzausbau, um weitere Maßnahmen, die eine höhere Auslastung des bestehenden Stromnetzes ermöglichen sollen, sowie um den Rahmen für das Wasserstoffkernnetz. Auf den ersten Blick scheint alles gut, sinnvoll und auch recht trivial zu sein. Aber wie so oft im Leben muss man natürlich ganz genau hinschauen.

Der Europäische Gerichtshof hat im September 2021 geurteilt, dass die Richtlinien zu Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmärkten aus dem Jahr 2009 nicht korrekt umgesetzt wurden. Der vorliegende Gesetzentwurf soll diesem Urteil gerecht werden und insbesondere die Zuständigkeiten bei der Ausgestaltung der Netzzugangs- und der Netzentgeltregulierung an die EU-Vorgaben anpassen. Konkret heißt das, dass die erlassenen Rechtsverordnungen schrittweise aufgehoben werden sollen und die Bundesnetzagentur damit umfangreiche Festlegungskompetenzen erhält. Die stark wachsenden Gestaltungsspielräume für die Behörden, gepaart mit der größeren Unabhängigkeit vom Gesetzgeber, machen die Bundesnetzagentur autonomer bei ihrem Handeln.

Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion sehen deshalb die Wichtigkeit einer Neuordnung der Checks and Balances in der regulatorischen Gesamtordnung und die Notwendigkeit der Schaffung von Kontrollmechanismen. Wir sehen die Notwendigkeit einer Stärkung der Verfahrensrechte. Auch muss die Nachvollziehbarkeit der getroffenen Entscheidungen durch umfassende behördliche Begründungspflichten implementiert werden, um einen ausreichenden Rechtsschutz sicherzustellen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ebenso ist uns aber auch die Frage wichtig, inwiefern der Deutsche Bundestag in diesen Entscheidungen zukünftig noch eingebunden sein wird. Immerhin sind es am Ende wir, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die Politik vor Ort erklären müssen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich hier in Bezug auf „Politik erklären“ eines ganz deutlich sagen: Sie legen bei Ihrer Kommunikation immer großen Wert auf Transparenz und auf gut abgestimmte Gesetze. Wir erleben aber – vom Heizungsgesetz bis zum Energiewirtschaftsgesetz –, dass die Grundsätze guter Gesetzgebung über Bord geworfen werden. Sowohl wir als Abgeordnete als auch die Verbände, Unternehmen und Betroffenen haben regelmäßig nur wenige Tage oder sogar nur Stunden Zeit, um Ihre Gesetzentwürfe zu lesen, zu durchdringen, um Stellungnahmen und Positionierungen zu erarbeiten. Das zieht sich wie ein roter Faden durch die Gesetzgebung dieser Regierung. Das entspricht nicht den Grundsätzen einer guten Gesetzgebung.

(Dr. Ingrid Nestle [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sind gerade bei der ersten Lesung! Haben Sie das gemerkt?)

Wenn Ihre Gesetze dann wenigstens so gut wären, wie Sie immer meinen, könnte ich ja noch Verständnis aufbringen. Aber mit schlechten Verfahren eine vermurkste Politik in Basta-Manier durchzudrücken, das kann es nicht sein. Deshalb begrüße ich ausdrücklich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der zweiten Punkt, den ich ansprechen möchte, ist das Wasserstoffkernnetz. In den letzten Monaten wurde viel über den Wasserstoffhochlauf gesprochen. Es wurde viel im Koalitionsvertrag dazu angekündigt. Es wurde ein ambitioniertes Update der Wasserstoffstrategie angekündigt. Es wurde viel angekündigt. Es wurde viel gesprochen. Es wurde viel versprochen. Nur geliefert hat die Regierung beim Wasserstoffhochlauf bis heute nicht.

(Dr. Rainer Kraft [AfD]: Da kommt auch nichts mehr!)

Es ist aus unserer Sicher mehr als bedauerlich, dass die Fortschreibung der Wasserstoffstrategie bis Ende 2022 versprochen, seit Dezember 2022 immer und immer wieder verschoben wurde und bis heute noch nicht vorliegt. Auch der Zwischenbericht zum weiteren Aufbau des deutschen Wasserstoffnetzes, zu dem das Wirtschaftsministerium übrigens durch das Energiewirtschaftsgesetz bis zum 30. Juni verpflichtet ist, liegt bis heute nicht vor. So viel zum plakatierten Respekt des Kanzlers gegenüber den Abgeordneten des Deutschen Bundetages.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Umso wichtiger ist es, dass die Grundlage für die Erstellung des Wasserstoffkernnetzes jetzt endlich auf den Tisch kommt. Sowohl die Wirtschaft als auch die Netzbetreiber benötigen hier dringend Planungssicherheit. Die Union setzt sich für einen deutschlandweiten und effizienten Wasserstoffhochlauf ein. Dabei ist für uns nicht die Farbenlehre das höchste Gebot, sondern die Verfügbarkeit vor Ort. Das gut ausgebaute Gasnetz sehen wir dabei als Rückgrat für einen schnellen Hochlauf in unserem Land.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich abschließend sagen: Den Gesetzentwurf werden wir intensiv und auch kritisch begleiten. Dafür ist aber eine offene und transparente Gesetzgebung von entscheidender Bedeutung,

(Markus Hümpfer [SPD]: Machen wir doch!)

auch um die Energiewende mithilfe der Akzeptanz der Gesellschaft erfolgreich zu gestalten und den Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Für die SPD-Fraktion hat das Wort Dr. Nina Scheer.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7556229
Wahlperiode 20
Sitzung 115
Tagesordnungspunkt Energiewirtschaftsrecht
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