06.07.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 115 / Tagesordnungspunkt 7

Nina ScheerSPD - Energiewirtschaftsrecht

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der ersten Lesung der Novelle zum Energiewirtschaftsgesetz haben wir in der Tat – das hat Frau Nestle eingangs schon erwähnt – eine Umsetzung zu vollziehen, die uns der Europäische Gerichtshof aufgegeben hat. Es geht darum, dass die Entscheidungen der BNetzA im Netzbereich unbeeinflusst von regulativen Vorgaben zu erfolgen haben und dass da in Zukunft keine Vorstrukturierung stattzufinden hat. Wir werden natürlich den Rechtsrahmen – wie jetzt mit der Einbringung der Novelle zum Energiewirtschaftsgesetz – dafür setzen, insofern natürlich die letztendliche Hoheit über den Regelungsbereich nicht abgeben. Das ist ja der Inhalt dieser Novelle.

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Anja Liebert [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Konrad Stockmeier [FDP])

Beinhaltet ist darin auch, Verordnungsermächtigungen in den Bereichen Stromnetzentgeltverordnung, Gasnetzentgeltverordnung, Stromnetzzugangsverordnung, Gasnetzzugangsverordnung und auch die Anreizregulierungsverordnung in den Blick zu nehmen. Diese werden durch eine Festlegungskompetenz der Bundesnetzagentur ersetzt. Es ist also schon eine sehr umfangreiche Angelegenheit, mit der wir uns befassen. Zudem werden auch die Beteiligungsrechte der Länder neu geordnet, und das alles fällt in den Bereich der nationalen Regulierungsbehörden.

Als zweiten großen Block von den vier Blöcken, die in der EnWG-Novelle angelegt sind, ist die Beschleunigung des Netzausbaus zu fokussieren. Das soll zu einer Verbesserung der Digitalisierung, einer Verbesserung der Verfahren bei vorzuziehendem Baubeginn und zu einer höheren Auslastung schon bestehender Übertragungsnetze führen. Es gibt verschiedene Ansatzpunkte, um mit dem Bestand an Netzen mehr Output zu erreichen. Ein weiterer Punkt: Auch der schnellere Seilaustausch ist eine Maßnahme, die in dieser Rubrik vorgesehen ist.

Als dritter Punkt ist der zweite Masterplan zur Ladeinfrastruktur zu nennen. Wir wollen die Meldepflichten ändern, um den Zugang zur öffentlichen Ladeinfrastruktur zu verbessern. Das Vetorecht der Betreiber ist nicht mehr vorgesehen.

Als Letztes möchte ich noch das Wasserstoffkernnetz bzw. den Umgang mit Wasserstoff erwähnen; darauf wird mein Kollege Andreas Rimkus noch im Detail eingehen. Das ist ein ganz großer und wichtiger Bereich. Wir wissen, dass Wasserstoff sektorübergreifend eine große Rolle spielen wird, dass er eine Schlüsselrolle in verschiedenen Sektoren einnehmen wird. Dafür muss ein entsprechendes Netz bereitgestellt werden. Wir müssen über die Infrastruktur reden, welche wir für Wasserstoff zur Verfügung stellen wollen.

In diesem Sinne schenke ich meine letzten 30 Sekunden meinem Nachredner.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Für die AfD-Fraktion hat das Wort Karsten Hilse.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7556230
Wahlperiode 20
Sitzung 115
Tagesordnungspunkt Energiewirtschaftsrecht
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