06.07.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 115 / Tagesordnungspunkt 7

Konrad StockmeierFDP - Energiewirtschaftsrecht

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Hilse, die Veröffentlichung der Stellungnahme des BDEW zum vorliegenden Gesetzentwurf liegt schon etliche Wochen zurück. Ich hätte folgende Idee für Sie – aber vielleicht wird sie aus naheliegenden Gründen nicht umgesetzt –: Reden Sie einfach mit dem BDEW über diesen Gesetzentwurf. Da kommen noch viele zusätzliche Erkenntnisse dazu. Aber vielleicht sucht dieser Bundesverband nicht das Gespräch mit Ihnen. Also: Nicht nur einfach die Stellungnahme lesen, sondern mal mit den Leuten sprechen! Das lohnt sich immer.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Dr. Ingrid Nestle [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Meine Damen und Herren, was den Weg zum klimaneutralen Stromsystem betrifft, liegt die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit sehr oft auf großen Ausbauprojekten bei den erneuerbaren Energien oder auch bei LNG-Anlandungskapazitäten. Aber das Energiewirtschaftsgesetz ist keineswegs minder wichtig; denn in diesem Gesetz sind zwei Säulen verankert, die für das Gelingen der Energiewende unverzichtbar sind, nämlich der Netzausbau und auch der Ausbau von Speicherkapazitäten.

Anlass der Novellierung ist die Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes, das Vorgaben zur Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden vom nationalen Gesetzgeber, also von uns, macht. Ich darf für die FDP-Fraktion sagen, dass uns dabei gleichwohl Folgendes sehr wichtig ist – darauf werden wir im Gesetzgebungsverfahren achten –: Das Handeln der Regulierungsbehörden muss unbedingt mit rechtsstaatlichen Kontrollmechanismen begleitet werden können. Entscheidungen der Regulierungsbehörden müssen weiterhin auch gerichtlich überprüfbar sein, und sie müssen auch immer dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen. Wir werden auch bei den sogenannten Begründungserfordernissen für die Ausbaumaßnahmen der Verteilnetzbetreiber – was für ein Wortungetüm! – sehr streng darauf achten, dass da wirklich keine Schippe zu viel draufgelegt wird. Denn wir brauchen beim Ausbau der Verteilnetze keine zusätzlichen Hürden, sondern unbedingt mehr Deutschlandtempo. Gleiches gilt selbstredend auch für den Aufbau eines Wasserstoffnetzes.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Mehr Deutschlandtempo brauchen wir unbedingt auch beim Aufbau von Speicherkapazitäten. Und ich kann für die FDP-Fraktion sagen: Wir wollen nicht unbedingt auf eine Speicherstrategie warten. Denn diese Novellierung wird uns die Gelegenheit geben, mehr Schritte in Richtung Speichertechnologie in Deutschland zu gehen. Die Koalition hat sich verabredet, Hemmnisse bei der Flexibilisierung des Stromverbrauches und auch bei der Speicherung von Strom abzubauen, und das wollen wir jetzt anpacken.

(Beifall bei der FDP – Zuruf des Abg. Karsten Hilse [AfD])

Letztes Jahr hat die FDP-Fraktion die Überführung der Speicherdefinition der Europäischen Union in deutsches Recht bei der EnWG-Novellierung hingekriegt. Das ist in der Branche auf sehr positives Echo gestoßen. Das kann aber nur der erste Schritt gewesen sein.

Lassen Sie uns jetzt gemeinsam weitere Schritte gehen. Beispielsweise sollten wir die Entschädigung für Abregelungsmaßnahmen bei Erneuerbare-Energien-Anlagen endlich durch netzdienliche Flexibilität, die wir auch über Speichermöglichkeiten anreizen können, ersetzen. Wir sollten auch unbedingt die Befreiung von Netzentgelten entfristen. Denn Speicher dürfen nicht als entgeltpflichtige Letztverbraucher klassifiziert werden, weil sie es in Gottes Namen nun mal nicht sind.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Wir sollten auch, was die Grünstromeigenschaft bei der Einspeicherung und das Ausschließlichkeitsprinzip betrifft, mehr Flexibilität schaffen. Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen stehen bisher vor der Wahl, entweder die Grünstromeigenschaft aufzugeben oder die Speicherkapazitäten voll zu nutzen. Dieses „oder“ muss weg. Da sollten wir beides ermöglichen und dadurch für mehr Netzstabilität sorgen.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)

Zum Abschluss möchte ich sagen: Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von CDU und CSU, die letzte EnWG-Novellierung haben wir im letzten Jahr in einem guten fachlichen Austausch zusammen hingekriegt. Zu dieser Zusammenarbeit möchte ich Sie auch dieses Jahr einladen. Die Arbeit an einer sicheren Stromversorgung kennt keine Sommerpause. Ich werde an dem Gesetzentwurf auch in den Sommerwochen arbeiten. Wenn Sie da auf mich zukommen wollen: Ich bin für Sie jederzeit erreichbar.

Ich bedanke mich herzlich beim Haus für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7556232
Wahlperiode 20
Sitzung 115
Tagesordnungspunkt Energiewirtschaftsrecht
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