07.07.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 116 / Zusatzpunkt 19

Johannes FechnerSPD - Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Gebäudeenergiegesetz

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Lieber Herr Merz, zu einem vertrauensvollen Miteinander hier im Parlament, in das auch die Bürgerinnen und Bürger volles Vertrauen haben können, gehört aber auch, dass die Opposition zu Gesprächen bereit ist, dass sie zu Kompromissen und Gemeinsamkeiten bereit ist.

Nehmen Sie als Beispiel den Untersuchungsausschuss, den Sie einsetzen wollten. Wir haben Ihnen mehrfach Gespräche angeboten. Wir haben Ihnen die Argumente durch Sachverständige auf dem Silbertablett serviert. Ihre Reaktion kurz nach dem letzten Gespräch war, den Antrag durchzupeitschen und ihn hier auf die Tagesordnung zu setzen. Da müssen Sie sich mal an die eigene Nase fassen. Auch die Opposition muss hier tatsächlichen Gestaltungswillen haben und nicht nur die schnelle Schlagzeile suchen, sehr geehrter Herr Kollege.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Alexander Dobrindt [CDU/CSU]: Schon wieder Oppositionsbeschimpfung! Er fängt schon wieder an, die Opposition zu beschimpfen!)

Meine Damen und Herren, 30 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland kommen vom Heizen. Wenn wir die Pariser Klimaschutzziele einhalten wollen, dann müssen wir mehr Tempo machen, dann müssen wir schnell mehr für den Klimaschutz tun. Deswegen war es gut, dass wir dieses Gebäudeenergiegesetz vorangetrieben haben, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Ich will ausdrücklich einräumen, dass der ursprüngliche Vorschlag Potenzial nach oben hatte. Aber wir haben die Vorschläge zügig und sehr grundlegend überarbeitet. Die Mieterinnen und Mieter werden geschützt, indem die Modernisierungsumlage maximal 50 Cent pro Quadratmeter beträgt, um mal ganz sachlich auf die Vorteile hinzuweisen. Diesen Schutz gibt es ab sofort. Es gibt bis zu 70 Prozent Förderung für die neue Heizung.

(Christian Görke [DIE LINKE]: Wo steht denn das?)

Auch das ist ein ganz großer Fortschritt. Und ganz klar ist auch, dass wir technologieoffen sind. Gestatten Sie mir als Schwarzwälder die Bemerkung, dass Holz- und Pelletheizungen auch zukünftig eingebaut werden können. Auch das ist ein ganz wichtiger Teil im Änderungsantrag.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)

In der Tat: Wir machen Tempo beim Klimaschutz. Diesen Punkt greift das Bundesverfassungsgericht auf. Denn was sagt das Bundesverfassungsgericht ganz konkret? Es hat eben nicht festgestellt – das ist ganz wichtig –, dass wir Abgeordnetenrechte verletzt hätten. Nein, das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, es kann nicht ausgeschlossen werden, dass unser hohes Tempo

(Dr. Bernd Baumann [AfD]: Hohes Tempo?)

den Rechten vom Abgeordneten Heilmann möglicherweise zuwiderlaufen könnte. Deshalb hat es gesagt, dass wir die Abstimmung lieber verschieben sollen.

Das Bundesverfassungsgericht hat insbesondere nichts über den Inhalt des Gebäudeenergiegesetzes gesagt. Wir hören immer wieder Enteignungsvorwürfe aus der Union. Das stimmt überhaupt nicht. Ganz im Gegenteil: Das Bundesverfassungsgericht hat uns einen klaren Weg gewiesen, wie wir noch im Juli, also in der nächsten oder übernächsten Woche, dieses Gebäudeenergiegesetz hätten verabschieden können. Also kann überhaupt keine Rede davon sein, dass es verfassungswidrig ist, dass es Enteignungen sind oder dass wir hier Abgeordnetenrechte übermäßig beschnitten hätten. Denn dann hätte das Bundesverfassungsgericht wohl kaum diesen ganz konkreten Handlungsvorschlag gemacht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das will ich ausdrücklich allen sagen, die uns Verfassungswidrigkeit oder die Verletzung von Abgeordnetenrechten vorwerfen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Wie geht es jetzt weiter? Wir halten uns an die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtes. Wir wollen mehr Tempo beim Klimaschutz. Deswegen werden wir gleich in der nächstmöglichen regulären Sitzung diesen Tagesordnungspunkt aufsetzen und das Gebäudeenergiegesetz verabschieden. Ich danke ausdrücklich den Fraktionsvorsitzenden für die ganz klare Ansage, dass dieses Gesetz so kommen wird. Damit haben alle Bürgerinnen und Bürger, das Handwerk, die Bauwirtschaft und alle Beteiligten Klarheit. Jetzt haben alle Zeit, sich darauf einzustellen. Es ist, glaube ich, ein ganz wichtiges Zeichen, dass dieses Gesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten wird, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

In der Tat ist der Änderungsantrag komplex. Wenn ich mich allerdings zurückerinnere, was wir in der Großen Koalition alles etwa zum EEG in ähnlichem Tempo beschlossen haben,

(Konstantin Kuhle [FDP]: Kindergarten!)

muss sich sagen, dass ich damals von der Großen Koalition und insbesondere der Union dazu überhaupt nichts gehört habe. Es ist auch bezeichnend, dass die Initiative nicht aus der Unionsfraktion oder von mehreren Unionsabgeordneten kam, sondern dass sie vom Kollegen Heilmann kam. Respekt und ausdrücklicher Dank für Ihr Vorgehen!

(Lachen bei der CDU/CSU)

Denn ich glaube, eins ist klar: Sie wissen ganz genau, in welche interessanten Diskussionen über Fristen wir jetzt geraten. Denn man darf schon die Frage stellen: Ist es wirklich so klug, aus Grundgesetzartikeln – jeweils orientiert am Einzelfall – unsere Beratungsfristen zu definieren?

(Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Ihre Worte machen es nicht besser! – Thorsten Frei [CDU/CSU]: Aber nicht Ursache und Wirkung verwechseln!)

Wir sind sehr gespannt, wie das Bundesverfassungsgericht in der Hauptsache entscheiden wird.

Für uns ist jedenfalls klar: Selbstverständlich respektieren wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.

(Andreas Mattfeldt [CDU/CSU]: Ach Mensch! Sollen wir da noch dankbar sein?)

Aber wir sagen nicht nur, dass wir sie respektieren, sondern wir wollen vielmehr – Kollegen Schnieder habe ich es schon gesagt – im Herbst an eine grundlegende Reform der Geschäftsordnung herangehen. Da werden wir uns mit der Frage beschäftigen, ob unsere Regelungen zu den Fristen und Abläufen präzise genug sind oder ob wir noch Änderungsbedarf haben. Heute wollen wir aber nicht entscheiden; wir machen das im September.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen mehr Tempo im Klimaschutz, mehr Klarheit, mehr Rechtssicherheit, und das schaffen wir in der ersten Septemberwoche mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7556313
Wahlperiode 20
Sitzung 116
Tagesordnungspunkt Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Gebäudeenergiegesetz
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