07.07.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 116 / Tagesordnungspunkt 19. ZP 12

Steffen JanichAfD - Pass-, Ausweis- und Dokumentenwesen

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute über Änderungen des Passgesetzes sowie des Personalausweisgesetzes. Man sollte meinen, es gäbe zahllose Themen, welche die Menschen in unserem Land deutlich mehr beschäftigen. Aber Abgeordnete im Deutschen Bundestag sind auch gewählt, um weniger spektakuläre Gesetzesänderungen mit der gebotenen Sorgfalt und Professionalität zu behandeln.

Schon in der ersten Beratung zu diesem Entwurf der Bundesregierung habe ich darauf hingewiesen, dass es richtig ist, Sexualstraftäter daran zu hindern, im Ausland derartige Straftaten zu begehen. Ich habe ebenfalls darauf hingewiesen, dass der geplante Passverweigerungsgrund für Sexualstraftäter aber völlig ins Leere laufen wird, wenn es keine gesetzlichen Regelbeispiele dafür gibt, wann eine Person als Sexualstraftäter zählt.

Neulich war ich in einem Rathaus auf der Passstelle. Die Mitarbeiterin bestätigte mir, dass sie und ihre Kollegen gar keine Zeit und auch keine Berechtigung hätten, um in den sozialen Medien zu recherchieren, ob es bei den Antragstellern Anhaltspunkte für Pädophilie gebe oder wie deren soziales Umfeld aussieht. Genau das ist aber in der Begründung des Gesetzentwurfes nach wie vor vorgesehen. Die Passbehörde ist schlicht keine Ermittlungsbehörde und hat bisher auch keinerlei Befugnis, derartige Akten beispielsweise bei den Polizeien anzufordern. Mein Angebot an die Koalition, einen besseren Änderungsantrag hierzu einzubringen, haben Sie ausgeschlagen. Sexualstraftäter werden entsprechend auch in Zukunft weiter ungehindert im Ausland Sexualstraftaten begehen können, weil Ihre Präventionsvorstellungen in der Praxis schlicht nicht umsetzbar sind.

(Beifall bei der AfD)

Wenn Polizei- und Zollbehörden die Echtheit von Ausweis- und Passdokumenten überprüfen dürfen, so dürfen sie zukünftig die Chipdaten dieses Dokuments – mit Ausnahme der biometrischen Daten – zur Datenverarbeitung automatisiert abspeichern, wenn sie dazu durch ein Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes befugt sind. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass diese automatisierte Weiterverarbeitung nicht der vorgeschriebenen Zweckbindung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung gerecht wird. Diese datenschutzrechtliche Problematik bleibt ungelöst. Hieran hat auch der Änderungsantrag der Ampelkoalition nichts geändert.

Ein ähnliches Bild zeigt sich weiterhin beim § 22 des Passgesetzes. Der Militärische Abschirmdienst, der BND, die Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern dürfen weiterhin automatisch Lichtbilder von Betroffenen abrufen, sofern sie diese nur irgendwie für ihre Aufgaben brauchen. Weder gilt eine Zweckbindung der Datenerhebung, noch wird den Grundsätzen der Datenminimierung Rechnung getragen.

(Dr. Ann-Veruschka Jurisch [FDP]: Das stimmt doch gar nicht! Das ist falsch!)

Auch das kritisiert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Die Rechte der Bürger unseres Landes sind aber auch für Geheimdienste bindend.

Dieser Gesetzentwurf enthält aber auch einige gute und nützliche Änderungen für die Menschen in unserem Land. Zustimmen können wir diesen Änderungen aufgrund der geäußerten Bedenken nicht; aber wir werden als AfD-Fraktion den Gesetzentwurf auch nicht ablehnen. Wir enthalten uns bei der Abstimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Janich. – Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Kollegin Dr. Ann-Veruschka Jurisch, FDP-Fraktion.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Carmen Wegge [SPD])


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7556334
Wahlperiode 20
Sitzung 116
Tagesordnungspunkt Pass-, Ausweis- und Dokumentenwesen
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