Barbara BenksteinAfD - Änderung des Onlinezugangsgesetzes
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kollegen! Wir diskutieren heute einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes, OZG. Lauthals wird dieses Vorhaben als das bis dato größte Projekt zur Modernisierung der Verwaltung angekündigt.
Meine Damen und Herren, sieht so wirklich der große Wurf aus, der das Land und seine Verwaltung modernisieren soll? Das aktuelle OZG 2.0 wird notwendig, weil der Bund es versäumt hat, das ursprüngliche OZG fristgerecht in die Praxis umzusetzen.
(Beifall bei der AfD)
Dieses verpflichtete Bund und Länder, bis Ende 2022 Verwaltungsleistungen digital über einen Portalverbund anzubieten. Damit sollte eigentlich das monatelange Warten auf Termine, zumindest hier in Berlin, reduziert werden. Auch ein persönliches Erscheinen in der Verwaltung könnte den Bürgern damit wahlweise erspart werden.
Aber, meine Damen und Herren: Könnte! Dieses Vorhaben ist krachend gescheitert.
(Beifall bei der AfD)
Die Bundesregierung gesteht kleinlaut ein, dass trotz erkennbarer Erfolge die Erwartungen der Bürger und der Unternehmen an die Digitalisierung der Verwaltung nicht erfüllt würden. Dabei verschweigt die Ampel, dass es für diese Pleite Gründe und Verantwortlichkeiten gibt. Ich erinnere Sie gerne daran, dass Sie, liebe SPD, bereits in den letzten beiden Legislaturen in der Regierung waren und nun das eigene Versagen aufarbeiten dürfen.
(Beifall bei der AfD)
Meine Damen und Herren, hierzu noch ein paar bittere Zahlen: Beim Digital Economy and Society Index des Jahres 2022 liegt Deutschland als größte Volkswirtschaft Europas in Sachen digitaler Verwaltung nur im Mittelfeld. Wissen Sie eigentlich, wer da den Spitzenplatz belegt? Malta. Da liegen wir 25 von 100 Indexpunkten dahinter.
Ja, und nun? Nun soll mit dem geplanten Gesetz zur Änderung des OZG alles besser werden. Es sollen beispielsweise zentrale Basisdienste durch den Bund bereitgestellt und ländereigene Entwicklungen für ein Bürgerkonto ersetzt werden. Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit bekommen einen deutlich wichtigeren Rang. Das klingt doch erst mal durchaus recht vernünftig.
Der Nationale Normenkontrollrat sieht das etwas anders. Er kritisiert beispielsweise das Fehlen von Umsetzungsfristen und einer klaren Regelung, was denn nun wann von wem wie umzusetzen ist. Vor allem aber kommt der Nationale Normenkontrollrat zu anderen Ergebnissen hinsichtlich der zu erwartenden Kosten. Ist denn etwa die angestrebte Modernisierung der Verwaltung am Ende eine Frage des Geldes? Wenn dem so ist, wirken die vorgesehenen Einsparungen an den Digitalposten im Haushaltsentwurf 2024 geradezu niederschmetternd.
(Beifall bei der AfD)
Wie ich schon eingangs gesagt habe: Unter diesen Umständen bleibt Deutschland auf dem Schleichweg der Digitalisierung. Eine blamable Perspektive angesichts dessen, was unsere Nachbarn und Partner auf diesem Feld bereits leisten! In der vorliegenden Form ist der Gesetzentwurf nicht zustimmungsfähig. Ich bin gespannt auf die weiteren Beratungen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Der nächste Redner ist Dr. Volker Redder für die FDP-Fraktion.
(Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7578583 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 121 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Onlinezugangsgesetzes |