21.09.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 122 / Tagesordnungspunkt 7

Klaus StöberAfD - Zukunftsfinanzierungsgesetz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eins muss man Ihnen von der Ampel ja lassen: Wenn es darum geht, Namen für Ihre Gesetze zu finden, sind Sie sehr kreativ: Gebäudeenergiegesetz, das ja eigentlich ein Gebäudeenteignungsgesetz ist, im Oktober dann das Wachstumsbeschleunigungsgesetz –

(Katharina Beck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Heißt aber Wachstumschancengesetz! Das ist ja falsch zitiert!)

der Name ist ja schon ein bisschen makaber, weil wir das einzige Industrieland sind, das derzeit ein negatives Wachstum ausweist – und heute nun das Zukunftsfinanzierungsgesetz. Das ist ja auch dringend notwendig; denn der Wirtschaftsstandort Deutschland ist in Gefahr. Viele Unternehmen haben sich im Gegensatz zu den Ausführungen von Herrn Schrodi ernsthaft Gedanken darüber gemacht, abzuwandern oder, um mit den Worten von Robert Habeck zu sprechen, einfach aufzuhören, zu arbeiten.

Aber im Gegensatz zu Ihnen, die ja Anträge unserer Fraktion grundsätzlich ablehnen, haben wir uns inhaltlich mit Ihrem Gesetz befasst. Und – da werden Sie staunen – wir haben einige Dinge gefunden, die aus meiner Sicht richtig und auch zielführend sind.

Insbesondere die Erhöhung der steuerfreien Mitarbeiterbeteiligung von 1 440 Euro auf 5 000 Euro ist ein positives Signal. Und – man glaubt es kaum – Sie haben selbst die Sachverständigenkritik am Referentenentwurf aufgegriffen und zusätzlich die Gehaltsumwandlung von 2 000 Euro in den Gesetzentwurf mit aufgenommen.

Auch der Steueraufschub von 20 Jahren ist positiv zu sehen und bindet Mitarbeiter an Unternehmen.

Das Mehrfachstimmrecht – das ist ja schon angesprochen worden – ist grundsätzlich auch positiv, ja. Aber die Frage stellt sich natürlich, ob das Zehnfache des Stimmrechts wirklich zielführend ist. Wenn ich mich an einem Start-up beteilige und 95 Prozent des Kapitals erwerben muss, um 50 Prozent des Stimmrechts zu erhalten, dann ist das, glaube ich, nicht zielführend und führt eher zu einer Abschreckung beim Finden von Investoren.

Die Frage ist natürlich, ob diese ganzen Maßnahmen in diesem umfangreichen Gesetz ausreichend sind. Natürlich nicht. Dazu müssen auch die Rahmenbedingungen angepasst werden. Was nützt uns ein Start-up oder ein mittelständisches Unternehmen, wenn sie, nachdem sie einen Investor gefunden haben, dann keine Facharbeiter finden, die ihre Ideen auch umsetzen können? Diese qualifizierten Fachkräfte – das muss ich auch mal sagen – werden Sie nicht in Lampedusa und auch nicht an der polnischen und österreichischen Grenze finden.

(Beifall bei der AfD – Zurufe von der SPD)

Wir müssen zunächst die eigenen Potenziale ausschöpfen: leistungsorientierte Bildungspolitik, kinderfreundliche Familienpolitik. Das schafft Fachkräfte.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Und dann können wir über eine bedarfsgerechte Fachkräftezuwanderung nach dem Beispiel von Australien, Kanada oder Japan nachdenken.

Was Investoren auch abschreckt und Existenzgründern das Leben schwer macht, sind die hohe Steuer- und Abgabenlast in Deutschland und die große Bürokratie. Wir haben mit 30 Prozent die höchsten Abgaben bei Unternehmensteuern in der ganzen Welt; insbesondere in Osteuropa liegen sie deutlich darunter. Und viele Existenzgründer beklagen mit Recht, dass sie sich vom ersten Tag an mit Statistiken, Fragebögen und steuerlichem Papierkram beschäftigen müssen. Warum führt man nicht für Existenzgründer eine gesonderte Kleinunternehmerregelung ein, mit einer Umsatzsteuer, die sie zumindest im ersten Jahr von der steuerlichen Pflicht befreit?

Wir müssen auch dringend an die Steuersätze ran; denn auch wenn Herr Minister Lindner – gute Besserung übrigens! – immer jammert, er habe nicht genug Geld: Wir haben kein Einnahme-, wir haben ein Ausgabenproblem. Warum bezahlen kleine Kapitalgesellschaften immer noch den Solidaritätszuschlag? Wieso bezahlt der Bürger schon mit 63 000 Euro Einkommen den gleichen Spitzensteuersatz von 42 Prozent wie jemand mit 270 000 Euro Einkommen? Und müssen wir uns nicht die Frage stellen, ob die Gewerbesteuer als deutscher Sonderweg wirklich noch zeitgemäß ist? Oder finden wir vielleicht auch andere Instrumente zur Finanzierung der Kommunen?

Wir werden Ihnen dazu noch in diesem Jahr den Entwurf einer Unternehmensteuerreform vorlegen, durch die insbesondere kleine, mittelständische Unternehmen oder auch Existenzgründer entlastet werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Nächste Rednerin: für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Katharina Beck.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7578617
Wahlperiode 20
Sitzung 122
Tagesordnungspunkt Zukunftsfinanzierungsgesetz
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