19.10.2023 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 131 / Tagesordnungspunkt 13

Diana StöckerCDU/CSU - Pflegestudiumstärkungsgesetz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 39 Änderungsanträge auf 95 Seiten, sehr kurzfristig am Abend vor der Ausschusssitzung verteilt, davon 21 fachfremde Änderungsanträge: Ganz ehrlich, so sinnvoll viele der Änderungen sind,

(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aha!)

sie sind grundlegend und hätten eine gründliche parlamentarische Auseinandersetzung benötigt;

(Beifall bei der CDU/CSU)

und so muss ich etwas Wasser in Ihren Wein gießen.

Erstens. Es ist eine vernünftige Änderung, dass hochschulisch ausgebildete Pflegekräfte selbstständig und eigenverantwortlich heilkundliche Tätigkeiten ausüben. Aber das allein kann es ja noch nicht sein, wenn dies nicht gleichzeitig auch für fachschulisch ausgebildete Pflegekräfte geregelt wird, um hier die Kompetenzen zu nutzen und attraktive Karrierewege zu ermöglichen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das geänderte Gesetz regelt bisher auch nur die Weiterbildungsoption durch die Bildungsträger. Es bleibt der rechtliche Regelungsbedarf, dass Ärztinnen und Ärzte diese erweiterten heilkundlichen Tätigkeiten auch abgeben können.

(Emmi Zeulner [CDU/CSU]: So ist es! Das ist der Knackpunkt!)

Wir fragen uns, warum diese Änderungen nicht, wie von Gesundheitsminister Karl Lauterbach auf dem Deutschen Pflegetag angekündigt, in einem eigenen Gesetz zur Heilkundeübertragung geregelt werden, und dann auch bitte umfassend.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Zweitens. Gut ist, dass Einrichtungen nun erstmalig eine regelhafte Ausbildungsvergütung an die Studierenden auszahlen sowie die Kosten für die Praxisanleitung refinanzieren können. Aber ein großes Problem bleibt für uns als CDU/CSU-Fraktion, dass die jährlichen Kosten für die hochschulische Ausbildung von den Pflegeeinrichtungen weiterhin selbst zu tragen sind,

(Simone Borchardt [CDU/CSU]: So ist es!)

und diese werden dann an die Pflegebedürftigen weitergeleitet.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Emmi Zeulner [CDU/CSU]: Das geht nicht!)

Hier braucht es eine Ausbildungsumlage, die aus der Vergütung der allgemeinen Pflegeleistungen herausgerechnet wird. Stimmen Sie daher unserem Entschließungsantrag zu!

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Drittens. Es ist zu begrüßen, dass im Rahmen der hochschulischen Pflegeausbildung Studierende nicht auf den Personalschlüssel beim Träger der praktischen Ausbildung angerechnet werden. Aber wie ist zu rechtfertigen, dass nach wie vor ein Wertschöpfungsanteil bei der fachschulischen Ausbildung im zweiten und dritten Ausbildungsjahr auf den Personalschlüssel angerechnet wird?

Und es stehen viele weitere Aufgaben an, etwa die Stärkung der pflegenden Angehörigen, die zwei Drittel der Pflege übernehmen. Hier passiert nichts, geschweige denn, dass ein Konzept für eine nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung vorgelegt wird. Stattdessen kürzen Sie beim Pflegevorsorgefonds, der die Belastungen durch die Babyboomer abfedern sollte.

Machen Sie die Pflege endlich zukunftsfest. Es ist höchste Zeit!

(Beifall bei der CDU/CSU)

Für die SPD-Fraktion hat das Wort Claudia Moll.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7602308
Wahlperiode 20
Sitzung 131
Tagesordnungspunkt Pflegestudiumstärkungsgesetz
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