Thomas HeilmannCDU/CSU - Anpassung des Energiewirtschaftsrechts
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Licht und Schatten, das trifft auf dieses Gesetz zu – das zeigen die Vorredner, und das zeigt natürlich auch unser Entschließungsantrag –; es trifft aber auch insgesamt auf die Klimaschutzpolitik Ihrer Koalition zu. Sie haben in dieser Koalition – das will ich anerkennend vorwegschicken – dem Ausbau von Solar- und Windkraft – nicht von Bioenergie, aber immerhin – einen Schub verschaffen können. Das haben Sie heute Morgen mehrfach betont, weil das in der Tat ein Erfolg ist.
Aber leider gibt es eben auch eine Menge Schatten, und es ist die Aufgabe der Opposition, darüber zu reden. Ich erspare Ihnen, detailliert auf das Heizungsgesetz einzugehen, obwohl diese Woche auf dem Wärmepumpengipfel wieder deutlich wurde, dass Ihre gesamte Gesetzesnovelle nichts weiter verursacht als einen Rekordeinbau von Öl- und Gasheizungen und eben gerade keinen Schub für die Wärmepumpen.
(Zuruf des Abg. Felix Banaszak [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Ich möchte deswegen noch mal auf Herrn Banaszak eingehen und das große Bild in den Mittelpunkt stellen. Wo steht eigentlich Ihre Klimapolitik? Ich möchte das mit zwei Appellen verbinden:
Beim ersten Appell geht es um kurzfristige Maßnahmen: Schaffen Sie endlich Planungssicherheit!
(Dr. Nina Scheer [SPD]: Machen wir doch mit dem Gesetz!)
Sie brauchen stets sehr lange – zwei Jahre in der Vorbereitung für dieses Gesetz –, um dann – nach meiner Meinung in verfassungswidriger Weise – die Verfahren zu verkürzen, immer mit der Begründung, die Bürger brauchten Planungssicherheit. Aber wo ist eigentlich die Planungssicherheit bei der Förderung? Angeblich soll ja nächste Woche endlich entschieden werden, wie Sie mit dem Thema Heizung und BEG-Förderung umgehen. Ich kann nur an Sie appellieren: Tun Sie es jetzt wirklich! Setzen Sie dabei den Deckel nicht zu niedrig an, und vergessen Sie auch die Bioenergie nicht!
(Beifall bei der CDU/CSU)
Mein zweiter Appell ist noch grundsätzlicher: Stellen Sie das von Ihnen geplante Klimaschutzgesetz vom Kopf auf die Füße! Denn da gehört es hin. Das Klimaschutzgesetz, nicht der Gesetzentwurf heute, ist, wie der Experte der FDP diese Woche formulierte, das Herzstück der deutschen Klimapolitik.
(Markus Hümpfer [SPD]: Wir reden gerade über das EnWG!)
Die geplante Änderung dieses Klimaschutzgesetzes war vorgestern Thema der Anhörung,
(Dr. Nina Scheer [SPD]: Das ist nun wirklich nicht das Thema!)
und alle 14 Sachverständigen – ein wirklich seltener Vorgang – haben sie heftig kritisiert, und zwar so heftig, dass ich persönlich das einen Offenbarungseid nenne. Sie nennen sich Klimakoalition und verschieben mit diesem Klimaschutzgesetz alle Maßnahmen aus dieser Legislaturperiode heraus.
(Markus Hümpfer [SPD]: Herr Heilmann, Energiewirtschaftsgesetz! – Dr. Nina Scheer [SPD]: Es gab unterschiedliche Kommentare!)
Sie sagen, wir brauchten noch einmal zwei Jahre für Prognosen
(Andreas Rimkus [SPD]: Herr Heilmann, Sie haben die falsche Rede ausgepackt! – Dr. Ingrid Nestle [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Prognosen wurden sehr gelobt zum Beispiel!)
und erst dann gebe es ein verschärftes Klimaschutzprogramm.
Professor Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht nannte Ihr Klimaschutzprogramm sowohl nach gegenwärtigem wie auch nach dem geplanten Gesetz ganz eindeutig rechtswidrig. Die Hamburger Verfassungsrichterin Dr. Verheyen ergänzte, die Koalition verschiebe die Reduktionslasten in die Zukunft. Genau das hat das Bundesverfassungsgericht verboten.
(Markus Hümpfer [SPD]: Herr Heilmann, es geht um das Klimaschutzgesetz hier!)
Man kann sagen: Mit dem geplanten Gesetz fallen Sie in den Zustand vor 2019 zurück. Genau diesen Zustand hat das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.
(Andreas Rimkus [SPD]: Sie haben die falsche Rede ausgepackt! Gehen Sie mal an Ihre Aktentasche!)
– Nein, nein. Herr Banaszak hat über die gesamte Klimapolitik geredet. Da müssen Sie sich auch einmal anhören – das ist ja Teil der gesamten Klimaschutzpolitik –, wo Sie eigentlich stehen.
In einem letzten Punkt will ich darauf hinweisen, wie teuer das werden wird. Wir haben europarechtlich keineswegs die Wahl, zu sagen, in welchen Sektoren wir Reduktionen vornehmen. Nach Europarecht müssen wir das in verschiedenen Sektoren machen. Wenn Sie das nicht machen, dann wird es teuer. Ich will Ihnen das kurz vorrechnen: Das Umweltbundesamt hat ausgerechnet, dass Sie 331 Millionen Tonnen CO2 bis 2030 zusätzlich sparen müssen. Wenn Sie mit 150 Euro pro Tonne rechnen, was eher am unteren Rand ist, dann sind Sie bei 50 Milliarden Euro. Wenn Sie mit 300 Euro pro Tonne rechnen, was sehr gut möglich ist, dann sind Sie bei knapp 100 Milliarden Euro an zusätzlicher Belastung, die dieses Klimaschutzgesetz kosten würde. Das wird erst einmal den Steuerzahler Geld kosten, und es wird wahrscheinlich auch über die Netzentgelte sehr viel Geld kosten. Bitte lassen Sie das nicht zu! Dieser Herbst war wohl der heißeste Herbst seit 125 000 Jahren. Wir können uns bei der Klimaschutzpolitik keine Pause erlauben. Machen Sie bitte keine Pause, indem Sie das jetzt geplante Klimaschutzgesetz so verabschieden, wie Sie es in den Bundestag eingebracht haben!
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Als Nächster hat das Wort für die SPD-Fraktion Timon Gremmels.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Ingrid Nestle [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Manfred Todtenhausen [FDP])
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7603383 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 135 |
Tagesordnungspunkt | Anpassung des Energiewirtschaftsrechts |