18.01.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 147 / Tagesordnungspunkt 13

Steffen JanichAfD - Polizeibeauftragtengesetz

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde es wirklich schade, dass unsere Innenministerin direkt vor der Plenarsaaltür steht und sich unterhält, anstatt dieser Debatte zu folgen – aber wie auch immer.

Schon seit Wochen klagen ganze Berufsbranchen – die Landwirte, die Spediteure, die Handwerker – auf Massendemonstrationen der Bundesregierung ihr alltägliches Leid. Und wie reagiert die Bundesregierung? Sie sagt: Pech gehabt; wir machen weiter so! – Sie schafft einen Radweg in Peru für 315 Millionen Euro oder wie in diesem Fall einen weiteren leistungslosen Versorgungsposten für einen Genossen der SPD. Denn nichts anderes bewirkt das Gesetz zur Einführung des Polizeibeauftragten beim Deutschen Bundestag: ein All-inclusive-Versorgungsposten für ausgediente Politiker – und nicht mehr.

Das Gesetz ist zwar noch nicht mal vom Bundestag beschlossen, geschweige dass der Polizeibeauftragte bereits gewählt worden ist, aber ein entsprechender Artikel ist schon bei Wikipedia abrufbar. Geben Sie in Ihrer Suchmaschine „Bundespolizei“ und „Beauftragter“ ein, und schon lächelt Sie Herr Ulrich Peter Grötsch von der SPD-Fraktion an. Hier zeigt sich in aller Deutlichkeit, wie verkrustet das Verfahren mittlerweile ist. So geht es einfach nicht in einer Demokratie!

(Beifall bei der AfD)

Was sich hinter dem Begriff der strukturellen Mängel und Fehlentwicklungen innerhalb der Polizei verbirgt, welche der Polizeibeauftragte aufklären soll, das bleibt der Fantasie des Lesers überlassen. Hiermit öffnet sich weit die Tür für eine Denunziationskultur innerhalb und außerhalb der Polizei. Jeder Kriminelle, jeder Linksautonome und jeder Klimakleber wird behaupten können, es gebe eine strukturelle Fehlentwicklung bei der Polizei, sobald die Polizei ihn für sein strafbares Verhalten zur Rechenschaft ziehen will. Das ist keine Stellenbeschreibung für einen Unterstützer ordnungsgemäßer Polizeiarbeit. Das ist eine Stellenbeschreibung für einen Saboteur polizeilicher Arbeit.

(Beifall bei der AfD – Sebastian Hartmann [SPD]: Frechheit!)

Ich werde jetzt gar nicht weiter im Detail auf Ihren Änderungsantrag im Innenausschuss eingehen. Der war unter rechtsförmlichen Gesichtspunkten so schlecht, dass wieder einmal wir von der AfD Ihnen zeigen mussten, wie man handwerklich sauber Gesetze schreibt. Sie hatten den Gesetzentwurf daraufhin zur Nachbesserung noch vor Weihnachten von der Tagesordnung genommen. Eine Änderung war auch dringend nötig.

Bereits in der ersten Lesung hatte ich darauf hingewiesen: Einen Polizeibeauftragten, der keinerlei Fachkenntnisse für seine Arbeit vorweisen muss, mit einer Besoldungsstufe B 6 – also über 11 000 Euro monatlich – zu entlohnen, ist jenseits von Gut und Böse.

(Beifall bei der AfD)

Aber ein Monatsgehalt von über 11 000 Euro reicht offenbar nicht aus, um die Raffgier der sogenannten Sozialdemokraten zu stillen. Darum erhöht die Ampelkoalition die Vergütung für den Polizeibeauftragten mit ihrem Änderungsantrag auf eine B-9-Besoldung. Das entspricht monatlich 13 300 Euro.

(Zuruf der Abg. Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Das ist so viel, wie dem Bundesbankdirektor oder dem Präsidenten des BND zusteht – zuzüglich einer Familienzulage, so sie denn ausgegeben werden kann. Dass die FDP einen solchen Änderungsantrag nicht nur unterstützt, sondern ihn einbringt, zeigt wahre spätrömische Dekadenz.

Insgesamt bleibt das Bild einer völlig zerstrittenen Ampelkoalition, die sich kurz vor dem Untergang nochmals an der Polizei abarbeitet und die sich die Bundesrepublik Deutschland mit einem zusätzlichen Versorgungsposten in Spitzenhöhe zur Beute macht. Wir von der AfD lehnen diesen Gesetzentwurf natürlich ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Für die FDP-Fraktion ist der nächste Redner der Kollege Manuel Höferlin.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7605649
Wahlperiode 20
Sitzung 147
Tagesordnungspunkt Polizeibeauftragtengesetz
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