18.01.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 147 / Tagesordnungspunkt 13

Alexander HoffmannCDU/CSU - Polizeibeauftragtengesetz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Polizistinnen und Polizisten leisten in diesem Land jeden Tag Großartiges. Bei der Bundespolizei sind es zum Beispiel die Grenzkontrollen. Lange wurde uns ja erzählt – kleines Bonmot am Rande –, sie seien wirkungslos. Jetzt merken wir, dass es doch funktioniert. Oder es sei auch erinnert an Polizeieinsätze bei Demos. Und ich glaube, man kann sagen, dass Polizistinnen und Polizisten jeden Tag in diesem Land den Rücken hinhalten für unsere Demokratie. Deshalb an dieser Stelle ein herzliches „Vergelts Gott!“ für diese Arbeit.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Und weil das so ist, ist es wichtig, dass aus diesem Haus – am besten jeden Tag – das Signal ins Land gesendet wird: Wir stehen hinter unseren Polizistinnen und Polizisten.

(Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wäre mal schön!)

Das Problem ist allerdings, dass Ihre Bestellung eines Polizeibeauftragten dem Grunde nach genau das gegenteilige Signal transportiert.

(Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein! Nein! – Sebastian Hartmann [SPD]: Komplett missverstanden!)

Sie müssen sich nur mal die Rede der SPD-Kollegin auf der Zunge zergehen lassen. Da ging es die ganze Zeit um strukturellen Rassismus, um strukturelle Diskriminierung, und in anderen Redebeiträgen wird dann immer wieder der Eindruck erweckt, dass es regelmäßig überzogene Polizeimaßnahmen gibt.

Nehmen wir mal die Debatte im Innenausschuss. Im Innenausschuss des Deutschen Bundestages schaffen Sie es tatsächlich, zu erklären, dass der Polizeibeauftragte eine Superinstitution ist,

(Beifall des Abg. Sebastian Hartmann [SPD] – Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja! Ist er auch!)

analog zur parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste. – Puh, dachte ich mir nur; denn wer das ins Feld führt, bringt offensichtlich alles durcheinander. Die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste ist ja bei uns historisch bedingt und hängt damit zusammen, dass es gerade Ziel sein muss, die Bürgerinnen und Bürger und den Staat vor ausufernden nachrichtendienstlichen Tätigkeiten zu schützen. Das sind Erkenntnisse, die wir aus der Staatssicherheit in der DDR und eben auch aus dem Dritten Reich gewonnen haben. Und dass Sie jetzt tatsächlich beides – mit einer ganz anderen Zielrichtung – auf dieselbe Stufe stellen, lässt tief blicken; das sage ich Ihnen ehrlich. Einen solchen Ausdruck von Misstrauen haben die Polizistinnen und Polizisten im Bund nicht verdient.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Misstrauen Sie den Nachrichtendiensten?)

Und Sie haben gravierende verfassungsrechtliche Probleme – das ist angeklungen –, weil Sie auf Ebene der Legislative eine Institution schaffen, die die Exekutive – im Übrigen auch mit Befugnissen – kontrolliert, mal ganz abgesehen davon, dass Sie, wenn Sie Befugnisse einräumen, den Betroffenen natürlich auch immer Rechtsschutzmöglichkeiten geben müssen. Auch das ist ein Problem, das in der Anhörung angeklungen ist.

Und wegen genau dieser Aspekte werden Sie Verständnis dafür haben, dass wir den Weg nicht mitgehen und das Vorhaben ablehnen.

Danke.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Damit schließe ich die Aussprache.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7605654
Wahlperiode 20
Sitzung 147
Tagesordnungspunkt Polizeibeauftragtengesetz
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