Johann Saathoff - Änderung des Onlinezugangsgesetzes
Moin! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Land muss digitaler werden. Die Verwaltungsdigitalisierung spielt dabei eine zentrale Rolle. Wir brauchen die Digitalisierung nicht nur, um unseren Bürgerinnen und Bürgern schnelleren Zugang zu Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. Wir brauchen sie, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Funktionstüchtigkeit des Staates zu sichern. Wir brauchen mehr Digitalisierung, um den öffentlichen Dienst gegen den Fachkräftemangel zu wappnen und um als Standort wettbewerbsfähig zu bleiben. Das alles ist elementar für einen offenen, demokratischen Rechtsstaat.
Das OZG-Änderungsgesetz ist ein wichtiges Update mit vielen guten Nachrichten. Wir schaffen die Schriftform ab: keine händischen Unterschriften mehr, keine Zettelwirtschaft, alles digital.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Gute Nachrichten gibt es auch für Unternehmen: Spätestens in fünf Jahren müssen alle Unternehmensleistungen „digital only“ angeboten werden. Die Unternehmen wollen Maschine-zu-Maschine-Kommunikation mit den Behörden, und wir liefern dafür die Grundlage.
Wie oft hieß es, das OZG sei bloße Frontend- oder Schaufensterdigitalisierung! Das ist passé. Beim OZG-Änderungsgesetz steht die Ende-zu-Ende-Digitalisierung im Fokus.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Von der Beantragung bis zum Bescheid: Künftig wird im Bund alles digital. Und die Länder können wir per Verordnung verpflichten, das auch zu tun. Wir gehen aber davon aus, dass sie es ohnehin selber wollen.
Eine gute Nachricht ist die Verankerung des Once-Only-Prinzips. Bürgerinnen und Bürger müssen ihre Daten und Nachweise nur noch ein Mal vorlegen. Sind die Nachweise und Daten bei den zuständigen Behörden bzw. in den Registern vorhanden, können diese dort einfach digital abgerufen werden.
Ich habe noch eine gute Nachricht für mehr Standardisierung und Einheitlichkeit: Wir handeln. Die BundID wird das zentrale Bürgerkonto für ganz Deutschland. Außerdem gibt der Bund innerhalb von zwei Jahren weitere technische Vorgaben vor. Ich kann nur hoffen, dass diejenigen, die das gefordert haben, nämlich vor allen Dingen die Länder, sich dann auch daran halten; das Stichwort dabei ist „kooperativer Föderalismus“.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Der Bund geht mit gutem Beispiel voran. Nachdem bereits 107 von 115 OZG-Grundleistungen erfolgreich digitalisiert wurden, gehen wir noch einen Schritt weiter: Für Bundesleistungen gilt zukünftig ein einklagbarer Rechtsanspruch. Die beste Nachricht: Jedes neue Verwaltungsverfahren muss diesen Rechtsanspruch künftig mitdenken und daher von Haus aus auch digitale Lösungen anbieten.
Zu guter Letzt – oder, in dieser Situation vielleicht viel passender: there is one more thing –: Wir schärfen den Datenschutz und schaffen mit dem Datenschutz-Cockpit ein Tool, das Transaktionen der Behörden einsehbar macht. Das schafft Transparenz. Wo Sie beim Kontoauszug Ihre Geldbewegungen sehen, sehen Sie beim Datenschutz-Cockpit künftig, wer wann was auf welcher Rechtsgrundlage mit Ihren Daten gemacht hat.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben es uns nicht leicht gemacht, das OZG weiterzuentwickeln; doch das Ergebnis werden die Bürgerinnen und Bürger bald positiv spüren.
An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bei den Kolleginnen und Kollegen aus den Koalitionsfraktionen, aber auch bei den Kolleginnen und Kollegen aus dem BMI bedanken. Wir haben sehr intensiv zusammengearbeitet, und, ich finde, wir haben sehr gut zusammengearbeitet. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Bei diesem Gesetz dürfen wir sagen – ich sage es in meiner Heimatsprache –: Dat is een Saak, de düürt Lücht lieden.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Erlauben Sie mir noch einen letzten Hinweis: Damit die vielen Maßnahmen umgesetzt werden können, bedarf es auch einer angemessenen Bereitstellung von Haushaltsmitteln. Damit investieren wir in staatliche digitale Infrastruktur. Mit diesem Gesetzentwurf legen wir nicht weniger als eines der größten Verwaltungsmodernisierungsprojekte des Jahrhunderts vor.
Ostfriesen sind ja in höchster Euphorie nur daran zu erkennen, dass sie lächeln. Aber auch ganz persönlich will ich an dieser Stelle sagen: Wenn mir 1987 als junger Regierungsinspektor-Anwärter in meinem Studium zum Diplom-Verwaltungswirt jemand gesagt hätte, dass ich dem Deutschen Bundestag einmal so ein Gesetz zum Beschluss vorlegen darf, ich hätte es nicht geglaubt. Ich bin stolz darauf, das heute machen zu dürfen. Ich bitte Sie herzlich um Unterstützung. Lassen Sie uns die Modernisierung des Staates zusammen voranbringen!
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Thomas Jarzombek [CDU/CSU]: Ergriffenheit ersetzt keine Effizienz!)
Die nächste Rednerin ist Nadine Schön für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7607726 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 155 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Onlinezugangsgesetzes |