Wolfgang Kubicki - Bundeswehreinsatz SEA GUARDIAN im Mittelmeer
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Damit schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 20/10649, den Antrag der Bundesregierung auf Drucksache 20/10161 anzunehmen.
Die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben namentliche Abstimmung verlangt. Sie haben zur Abgabe Ihrer Stimme nach Eröffnung der Abstimmung 20 Minuten Zeit. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Die Urnen sind besetzt, wie ich sehe.
Alle Daten auf Open Parliament TV können über unsere Open Data API abgefragt werden: https://de.openparliament.tv/api
API URL
Daten
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7609119 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 160 |
Tagesordnungspunkt | Bundeswehreinsatz SEA GUARDIAN im Mittelmeer |
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Automatisch erkannte Entitäten beta
Bundeswehr
Bundeswehr
Die Bundeswehr umfasst die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland sowie zivile Bereiche. Die Streitkräfte bestehen aus den drei Teilstreitkräften Heer, Luftwaffe und Marine sowie den drei militärischen Organisationsbereichen Streitkräftebasis, Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr und Cyber- und Informationsraum. Neben den Streitkräften gehören zur Bundeswehr auch die fünf zivilen Organisationsbereiche Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung, Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen und Personal, die Militärseelsorge und die Rechtspflege sowie die fünf dem Bundesministerium der Verteidigung unmittelbar nachgeordneten militärischen Dienststellen und der Militärische Abschirmdienst. Die Bundeswehr umfasst also den gesamten nachgeordneten Geschäftsbereich des Bundesministeriums. Das Ministerium als oberste Bundesbehörde steht hierarchisch über der Bundeswehr, ohne selbst Teil von ihr zu sein. Unter den Angehörigen der Bundeswehr sind Soldaten, aber auch Beamte, Arbeitnehmer (Tarifbeschäftigte) und Richter.
Auswärtiger Ausschuss
Auswärtiger Ausschuss
Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten
Der Auswärtige Ausschuss ist ein Bundestagsausschuss, der nach Art. 45a Grundgesetz vorgeschrieben ist. Er ist einer der 22 ständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages. Der Ausschuss befasst sich mit den auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland, der Tätigkeit des Auswärtigen Amts sowie des Bundesministers des Auswärtigen und begleitet und kontrolliert die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland.
Bundeswehr
Die Bundeswehr umfasst die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland sowie zivile Bereiche. Die Streitkräfte bestehen aus den drei Teilstreitkräften Heer, Luftwaffe und Marine sowie den drei militärischen Organisationsbereichen Streitkräftebasis, Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr und Cyber- und Informationsraum. Neben den Streitkräften gehören zur Bundeswehr auch die fünf zivilen Organisationsbereiche Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung, Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen und Personal, die Militärseelsorge und die Rechtspflege sowie die fünf dem Bundesministerium der Verteidigung unmittelbar nachgeordneten militärischen Dienststellen und der Militärische Abschirmdienst. Die Bundeswehr umfasst also den gesamten nachgeordneten Geschäftsbereich des Bundesministeriums. Das Ministerium als oberste Bundesbehörde steht hierarchisch über der Bundeswehr, ohne selbst Teil von ihr zu sein. Unter den Angehörigen der Bundeswehr sind Soldaten, aber auch Beamte, Arbeitnehmer (Tarifbeschäftigte) und Richter.
Auswärtiger Ausschuss
Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten
Der Auswärtige Ausschuss ist ein Bundestagsausschuss, der nach Art. 45a Grundgesetz vorgeschrieben ist. Er ist einer der 22 ständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages. Der Ausschuss befasst sich mit den auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland, der Tätigkeit des Auswärtigen Amts sowie des Bundesministers des Auswärtigen und begleitet und kontrolliert die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland.
Quelle: Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen