Joachim WundrakAfD - Bundeswehreinsatz EUNAVFOR MED IRINI
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir debattieren heute einmal mehr über einen Bundeswehreinsatz, der in vieler Hinsicht umstritten ist. EUNAFVOR MED Irini ist die Nachfolgeoperation der Operation Sophia, die 2019 im Streit zwischen Italien und Deutschland um Seenotrettung und Schleuserkriminalität eingestellt werden musste.
Kernaufgabe der Nachfolgeoperation Irini ist die Umsetzung der Sicherheitsratsresolution 2292 aus 2016 zum Waffenembargo gegen Libyen. Das ist dieselbe Resolution, die der NATO-Operation Sea Guardian zugrunde liegt. Auch deren Mandat enthält den Kampf gegen Waffenschmuggel. Allerdings behauptet die Bundesregierung – wir haben das eben von der Bundesministerin in ihrer Mandatsbegründung auch gehört –, dass die EU-Operation Irini die einzige Operation sei, die das Waffenembargo der VN gegen Libyen umsetzt.
Dies steht im Widerspruch zur Aussage derselben Bundesregierung in der jüngsten Plenardebatte und der Diskussion im Ausschuss zur Mandatsverlängerung von Sea Guardian. Demnach soll das Sea-Guardian-Mandat trotz fehlender Wirksamkeitsnachweise essenziell für den Kampf gegen Waffenschmuggel und Terrorismus sein – im gleichen Seegebiet wie Irini. Was ist denn nun richtig? Wozu die Dopplung? Nach wie vor ist nämlich die Zusammenarbeit von Sea Guardian und Irini nicht geklärt. Hintergrund ist die anhaltende Weigerung der Türkei, einer solchen Vereinbarung zuzustimmen. Und ein Blick zurück in die Anfangszeit von Irini erklärt auch, warum.
Die unter türkischer Flagge fahrende „Roseline A“ wurde des Waffenschmuggels verdächtigt und von der deutschen Fregatte „Hamburg“ angehalten und durch ein Boarding-Team kontrolliert. Der Flaggenstaat Türkei erhob Einspruch, und die Kontrolle musste abgebrochen werden. Bis heute ist der Fall nicht geklärt. Die Türkei hat inzwischen mehrfach solche Kontrollen ihrer Schiffe verweigert. Die „Hamburg“ hatte bereits zuvor den Treibstofftanker „Royal Diamond“ unter der Flagge der Marshallinseln geboardet und nach Italien umgeleitet.
Der Transport von Kerosin nach Bengasi wurde von der zuständigen UN-Kommission als Bruch des Waffenembargos gewertet, obwohl die einschlägige Resolution nur vom Verbot von Treibstoffexporten spricht. Die „Royal Diamond“ ist angeblich nie in Italien angekommen. Der Verbleib der Ladung ist unklar. Details der beiden inzwischen dazugekommenen Umleitungsfälle sind nicht bekannt.
Das für das Waffenembargo gegen Libyen zuständige Expertenpanel des UN-Sanktionskomitees kommt zu der Schlussfolgerung: Das Waffenembargo bleibt völlig wirkungslos. Diejenigen Mitgliedstaaten, die direkte Unterstützung für die Konfliktparteien leisten, verletzen die Sanktionsmaßnahmen schamlos und in völliger Missachtung.
(Beifall bei der AfD)
Abhilfe sollte durch sogenannte Opposed Boardings geschaffen werden. Von der EU werden jedoch Opposed Boardings, das heißt An-Bord-Gehen von EU-Marinepersonal gegen den Willen des Flaggenstaates des zu inspizierenden Schiffes, nach geltendem Recht grundsätzlich abgelehnt.
Dagegen schreibt die Bundesregierung in der Begründung ihres Antrages: „Zudem besteht die Möglichkeit zum ‚Boardingʼ“ – wir haben das ja eben auch gehört – „und zu der damit einhergehenden Kontrolle eines Schiffes, auch gegen den Willen der Schiffsführung.“ Damit verschweigt die Bundesregierung in ihrem Antrag die eigentliche Problematik des Opposed Boardings: Ohne Zustimmung des Flaggenstaates kein Boarding, wie das Beispiel der Türkei zeigt.
Man muss sich also der kritischen Bewertung des zuständigen UN-Expertenpanels anschließen: Das Waffenembargo ist völlig wirkungslos; das Mandat ist ein Schaufenstermandat.
(Beifall bei der AfD)
Wir sehen daher das beantragte robuste Mandat für Irini als überflüssig an und lehnen deshalb den Antrag der Bundesregierung ab.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der AfD)
Der Kollege Ulrich Lechte hat das Wort für die FDP-Fraktion.
(Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7609296 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 161 |
Tagesordnungspunkt | Bundeswehreinsatz EUNAVFOR MED IRINI |