12.04.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 164 / Zusatzpunkt 17

Nina ScheerSPD - Energiewirtschaftsrecht

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich steige gleich mit einer kurzen Replik an Sie ein, Herr Jung. Es ist schon etwas irritierend, dass Sie nach einem so intensiven Gesetzgebungsprozess, in dem Nachbesserungen, die wir im parlamentarischen Verfahren errungen haben, lange diskutiert wurden – darauf komme ich gleich noch zu sprechen –, jetzt von weißen Flecken sprechen und damit intendieren, dass wir ob der weiteren Entwicklung, auch der Bedarfsentwicklung, blind einen gesetzlichen Rahmen beschlossen hätten.

Das haben wir wohlweislich nicht so gemacht, sondern wir haben auf Basis eines schon vorher beschlossenen Wasserstoffkernnetzes – um die 10 000 Kilometer – ein Kernnetz festgelegt.

(Andreas Jung [CDU/CSU]: Es ist noch nicht beschlossen! Das ist ein Entwurf! Das ist eine Konsultation!)

Das ist – wie der Name schon sagt – kein Netz, was alles abdecken soll, was zukünftig noch an Wasserstoffnetzbedarfen bestehen soll. Man möchte staatlicherseits garantieren, dass auf jeden Fall dieses Kernnetz eine Chance zur Entstehung hat.

Mit dieser dritten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes haben wir diesen Rahmen so perpetuiert, dass es tatsächlich möglich ist, die Anschlüsse für Elektrolyseure, für Verbrauchsstationen noch weiter zu entwickeln, aber zugleich auch die Finanzierung – das ist ein ganz wesentliches Instrument dieses Kernnetzes – sicherzustellen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Diese Finanzierung ist das A und O.

Wir haben identifiziert, dass wir dafür eine Sicherheitsleine brauchen, und deswegen ein neues Modell – das ist ein historischer Schritt – eingeführt, ein Amortisationskonto, womit es möglich wird, dass die normalerweise über Netzentgelte finanzierten Netzausbauten jetzt nicht auf einen Schlag mit den Netzentgelten zu Überforderungen führen würden und damit auch Investitionsunsicherheiten brächten, sondern dass man die Finanzierung strecken kann. Das ist die Idee des Amortisationskontos. Dafür haben wir einen Finanzierungsrahmen geschaffen, den wir jetzt gesetzlich verabschieden. Das ist ein Riesenschritt.

Wenn Sie jetzt mit dieser Erzählung kommen, es würde weiße Flecken geben: Das ist überhaupt nicht der Gegenstand des Gesetzes. Das ist nicht Gegenstand des Gesetzes.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Es geht um einen Finanzierungsrahmen.

Wie gesagt, es ist ein Kernnetz. Und dann werden natürlich alle weiteren Verteilnetzstrukturen, die noch zusätzlich gebraucht werden, mit einem Netzentwicklungsplan – der wird alle zwei Jahre neu vorgelegt – immer wieder neu evaluiert. Aber es ist wichtig, dass wir auf jeden Fall das Kernnetz finanzieren können.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir entscheidende Verbesserungen erzielt, weil trotz der intensiven, über Monate gelaufenen intensiven Beratungen – auch mit den Netzbetreibern – trotzdem noch mal Nachsteuerungsbedarf angemeldet worden war. Wir haben sehr hart gerungen, was wir machen müssen. Denn wir müssen auf jeden Fall gewährleisten, dass das Kernnetz kommt.

Es ist aber auch wichtig, dass man die Kosten im Griff hat. Man darf jetzt natürlich auch nicht blind überall nachgeben, wenn man keine richtige Gewähr hat. Wir hätten uns SPD-seitig tatsächlich noch etwas mehr Sicherheit gewünscht. Aber ich bin vollumfassend zufrieden, dass wir diese Einigung jetzt gefunden haben. Es ist ein Einigungsweg, der die kritischste Komponente, nämlich das Insolvenzrisiko, abfedert. Das Insolvenzrisiko wird jetzt eben nicht auf alle Übrigen verteilt, sondern es wird ausgegliedert. Der Staat hat hier also eine Garantiefunktion in Form des Insolvenzrisikos, und das ist jetzt mit enthalten.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Zudem haben wir eine Flexibilisierung geschaffen. Das darf man auch nicht missverstehen. Das heißt nicht, dass die Realisierung des Netzes verschoben wurde. Nein, es besteht jetzt die Möglichkeit, dass das Ganze bis 2037 planerisch abgeschlossen wird und nicht bis 2032 – wie gesagt: Stichwort „Flexibilisierung“ –, damit die Finanzierung dieser Netze, wenn für den Ausbau mehr Zeit gebraucht wird, eben nicht aus diesem Amortisationskonto herausfällt. Denn wenn sie herausfallen würde, dann müsste man in der Tat überlegen: Haben wir dann hinterher weiße Flecken im Kernnetz?

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Aber das haben wir mit dieser Regelung ja ausgeschlossen. Insofern ist es schon wichtig, dass man hier noch mal klarstellt: Die Sache mit den weißen Flecken, was Sie in den Raum gestellt haben, Herr Jung, ist mit dieser Konstruktion jetzt ausgeschlossen.

(Andreas Jung [CDU/CSU]: Nein! Das ist die Karte!)

Aber es ist wichtig, dass wir das immer bedarfsgerecht weiterentwickeln. Deswegen betone ich noch einmal: Hier geht es jetzt ums Kernnetz, es geht zugleich um die Struktur der Weiterentwicklung. Und in dieser Kombination erreichen wir einen verlässlichen Hochlauf des Wasserstoffnetzes in Deutschland, für eine klimaneutrale, –

Kommen Sie bitte zum Schluss.

– sich vom Erdgas loskoppelnde Industriegesellschaft.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Michael Kruse [FDP])

Der nächste Redner ist Marc Bernhard für die AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7609877
Wahlperiode 20
Sitzung 164
Tagesordnungspunkt Energiewirtschaftsrecht
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