12.04.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 164 / Zusatzpunkt 17

Andreas RimkusSPD - Energiewirtschaftsrecht

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Der Aufbau eines flächendeckenden Wasserstoffnetzes in Deutschland dürfte eines der größten Infrastrukturprojekte in diesem Jahrzehnt werden

(Beatrix von Storch [AfD]: Eines der dümmsten!)

und ist von herausragender Bedeutung für die Transformation unseres Energiesystems. Wir gehen mit dem Wasserstoffkernnetz nicht nur europa-, sondern weltweit beispielgebend voran.

(Zurufe der Abg. Jörg Schneider [AfD] und Beatrix von Storch [AfD])

Wie Minister Habeck gesagt hat: Alle warten darauf, dass wir es machen, weil das wirklich beispielgebend ist, was wir tun.

(Zuruf der Abg. Beatrix von Storch [AfD])

Wir investieren in Infrastrukturen, damit unsere Wirtschaft funktioniert.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Deshalb ist es gut und richtig, dass wir nun eine politische Einigung erzielt haben, um in dieser dritten Novelle zum Energiewirtschaftsgesetz zum einen die Finanzierungsdetails festzulegen und zum anderen eine integrierte Netzplanung für Erdgas und Wasserstoff einzuführen. Wir denken es nämlich gemeinsam.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir für zahlreiche Verbesserungen am Gesetzentwurf gesorgt. Als SPD haben wir uns besonders dafür eingesetzt, die Rahmenbedingungen für die Investitionen in das Kernnetz selbst zu verbessern.

Einerseits flexibilisieren wir dafür den Finanzierungsmechanismus für die Realisierung dieses Netzes. Dabei gilt weiterhin das Ziel einer planerischen Inbetriebnahme der Leitungen bis 2032. Wenn jedoch zukünftige Netzentwicklungspläne Korrekturen an der Kernnetzplanung vornehmen sollten, darf der Bau von Leitungsabschnitten um bis zu fünf Jahre nach hinten verschoben werden. Die betroffenen Leitungen – das ist der entscheidende Punkt – verbleiben dann trotzdem im Finanzierungsmechanismus. Das ist wichtig, weil damit auch für den unwahrscheinlichen Fall eines Scheiterns des Wasserstoffhochlaufs eine staatliche Absicherung gegeben ist. Die staatliche Absicherung ist auch notwendig, damit überhaupt privatwirtschaftlich investiert werden kann. Das schafft Sicherheit für alle beteiligten Akteure.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP – Kay Gottschalk [AfD]: Der Steuerzahler haftet! Sagen Sie es doch direkt: Der Steuerzahler haftet!)

Zum anderen sorgen wir dafür, dass sich ein Insolvenzfall bei einem der zukünftigen Kernnetzbetreiber nicht negativ auf die übrigen Netzbetreiber auswirkt. Eine Sonderabschreibung zulasten des Amortisationskontos durch den insolventen Kernnetzbetreiber bleibt zwar weiterhin möglich, wird aber nicht auf den Selbstbehalt der Kernnetzbetreiber angerechnet, wenn das Konto geschlossen wird. Das ist, wie ich finde, eine Gelegenheit, deutlich zu machen: Wir sehen auch die Not, dass die FIDs, die finanziellen Entscheidungen, auch getroffen werden können.

Ich habe mich außerdem auch persönlich dafür eingesetzt, dass die Berücksichtigung geeigneter Transformationspläne der Verteilnetzbetreiber bei der Erstellung des Szenariorahmens zur Netzplanung explizit im Gesetzestext ermöglicht wird. Dadurch ergänzen wir die Top-down-Planung der Netztransformation durch eine Bottom-up-Perspektive; das ist unverzichtbar. Allerdings, liebe Kolleginnen und Kollegen – ich mache kein Geheimnis daraus –, hätte ich mir noch weitreichendere Verbesserungen der Investitionsbedingungen gewünscht, beispielsweise bei der Höhe des Selbstbehalts der Kernnetzbetreiber. Ich hoffe aber sehr, dass die Bedingungen, die wir jetzt geschaffen haben, in der Gesamtschau nun ausreichend attraktiv sind, dass die nötigen Investitionsentscheidungen jetzt tatsächlich gefällt werden können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich spreche häufig davon, dass wir für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft alle relevanten Perspektiven gleichzeitig vorantreiben müssen: Erzeugung, Fernleitungstransport, Speicherung, Verteilung und Anwendung. Wir machen mit diesem Gesetz jetzt den Fernleitungstransport und die Verteilung klar. Die Anwendungsperspektive regeln wir über die Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung, mit der wir die Herkunftsnachweise deutlich in den Blick nehmen. Das ist wichtig für Wasserstoffanwendungen; es geht aber auch um Wärme, Kälte und weitere Gase. Wir haben im parlamentarischen Verfahren einige Verbesserungen erzielt. Wir wollen zusehen, dass wir künftig ebenfalls europäische Gedanken übernehmen können.

Ich danke abschließend meinen geschätzten Kolleginnen und Kollegen aus der Koalition für die konstruktiven Gespräche, aber auch dem demokratischen Teil der Opposition für den fachlich wertvollen Austausch. Seien Sie versichert: Wir werden nicht nachlassen, den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft voranzutreiben.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Bleiben Sie gesund! Schönes Wochenende!

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Als Nächster erhält das Wort Ralph Lenkert für die Gruppe Die Linke.

(Beifall bei der Linken)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7609882
Wahlperiode 20
Sitzung 164
Tagesordnungspunkt Energiewirtschaftsrecht
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