15.05.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 168 / Tagesordnungspunkt 3

Steffen JanichAfD - Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt Momente, in denen die Distanz zwischen dem Wunschdenken der Altparteien und der Lebensrealität des Staatsvolkes unübersehbar wird.

(Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was?)

Ein wunderbares Beispiel hierfür ist die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union.

Ich schlage Ihnen vor: Fragen Sie doch einmal irgendeinen mittelständischen Unternehmer in diesem Land nach den Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf seinen Alltag! Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wird der Unternehmer mit den Augen rollen und erklären, wie sich seine berufliche Tätigkeit durch ebendiese DSGVO erschwert hat.

(Manuel Höferlin [FDP]: Da hat sich doch gar nichts geändert!)

Und jetzt fragen Sie noch einmal die Parteien der Ampelkoalition – also fragen Sie sich bitte selbst – nach ebendieser Verordnung! Sie werden als Antwort erhalten, dass die Datenschutz-Grundverordnung „eine gute internationale Standardsetzung“ darstellt; zumindest haben Sie sich dies so in den Koalitionsvertrag in Zeile 464 geschrieben. Vor diesem Hintergrund überrascht es auch nicht, dass der vorliegende Gesetzentwurf durch weitere Regelungen zusätzliche Unklarheiten schafft.

Ich möchte an dieser Stelle folgendes Beispiel vortragen: Der bisherige § 4 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes regelte die Voraussetzungen für die Videoüberwachung durch öffentliche Stellen sowie durch nichtöffentliche Stellen. Der neue § 4 Absatz 1 BDSG soll nach Ihrem Willen nur noch die Videoüberwachung durch öffentliche Stellen bestimmen. Was ist aber nun mit Unternehmern, die etwa einen großen Kundenparkplatz durch Videoüberwachung kontrollieren? Der Gesetzentwurf schweigt sich hierüber aus, was bei der Videoüberwachung durch Private gelten soll.

(Manuel Höferlin [FDP]: Weil es in der DSGVO geregelt ist!)

Wenn Sie dem Willen des Bundesverwaltungsgerichts nachkommen wollen und sagen, die DSGVO soll für die Videoüberwachung durch Private unmittelbar gelten,

(Manuel Höferlin [FDP]: Ja, so ist es!)

dann fügen Sie doch bitte eine entsprechende deklaratorische Verweisungsnorm in das Bundesdatenschutzgesetz ein. Dies wäre zumindest anwenderfreundlich, meine Damen und Herren.

Eine weitere Relevanz hat das Thema Scoring, also das, was etwa die Schufa macht. An dieser Stelle ist zu loben, dass die Person, über die mittels einer automatisierten Datenverarbeitung Wahrscheinlichkeitswerte erstellt werden, das Recht erhalten soll, den eigenen Standpunkt darzulegen, und dann eine natürliche Person über die Aufrechterhaltung des automatisierten Ergebnisses entscheiden muss. Allerdings hätte die Bundesregierung hier die Chance ergreifen können, die Arten von Verträgen einzuschränken, für die ein Kreditscoring zulässig ist.

(Beifall bei der AfD – Manuel Höferlin [FDP]: Was schwebt Ihnen denn vor? Machen Sie doch mal einen Vorschlag!)

Ich wünsche mir kein Deutschland, in dem es möglich ist, dass trauernde Familienmitglieder möglicherweise in Zukunft keinen Bestatter finden, weil die EDV behauptet, dass sie zu arm sind, um sich die Beisetzung eines verstorbenen Angehörigen leisten zu können. So etwas wollen wir nicht.

(Beifall bei der AfD – Manuel Höferlin [FDP]: Das ist so an den Haaren herbeigezogen!)

Der neu installierten Datenschutzkonferenz in § 16a BDSG stehen wir als AfD neutral gegenüber.

(Manuel Höferlin [FDP]: Die gibt es doch schon!)

Es ist aus unserer Sicht kein direkter Nutzen für den Bürger ersichtlich.

(Manuel Höferlin [FDP]: Wunderbar!)

Zusammenfassend kann man zu dem Gesetz sagen: Es ist kein merklicher Fortschritt für Private und Unternehmen im Bereich der zulässigen Datenverarbeitung zu sehen. Es ist kein großer Wurf, aber schön, dass wir mal darüber gesprochen haben. Ich denke, wir besprechen das im Ausschuss.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Der nächste Redner ist Manuel Höferlin für die FDP-Fraktion.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7611026
Wahlperiode 20
Sitzung 168
Tagesordnungspunkt Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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