Thorsten FreiCDU/CSU - Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am Mittwochabend Änderungsanträge zu mehreren Gesetzesvorhaben beschlossen, die zwei schlechte Gesetze besser und zwei schlechte Gesetze schlechter gemacht haben. Letzteres gilt insbesondere für das Zehnte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, aber auch für das von Ihnen beschriebene Bundesschienenwegeausbaugesetz.
Wir haben zahlreiche Defizite bei der Bahn, und mit den Maßnahmen, die Sie ergreifen, verschlimmbessern Sie es im Grunde genommen. Wir haben eine Reihe von Vorschlägen im vergangenen Jahr gemacht – unter der Federführung meines Kollegen Ulrich Lange –, wie man die Bahn neu aufstellen kann. Das ist möglich, indem man zum Beispiel die Holding entflechtet, Transparenz bei den Ausgaben schafft und die Schieneninfrastruktur vom Transport trennt, um grundlegende Herausforderungen zu beantworten. Mit Ihrem Gesetz erreichen Sie nichts davon. Ganz im Gegenteil: Die eher toxischen Strukturen der Deutschen Bahn werden verstärkt und perpetuiert. Deswegen wird mit Ihrem Gesetz nichts besser.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Dazu kommt, dass die Einigung im Vermittlungsausschuss mit ganz erheblichen zusätzlichen Belastungen für den Bundeshaushalt verbunden ist. Dass der Bundesverkehrsminister trotzdem die Annahme der Änderungen akzeptiert und empfiehlt, spricht eher dafür, dass er davon ausgeht, dass er nach 2025, wenn die wesentlichen Teile des Gesetzes umgesetzt werden, keine politische Verantwortung mehr tragen wird.
(Torsten Herbst [FDP]: Das ist aber eine gewagte These! – Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Ach, Herr Kollege!)
Anders ist es im Grunde genommen nicht erklärbar.
Ich will aber durchaus sagen, dass zwei Gesetze zu einer deutlichen Verbesserung führen werden. Das gilt für das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten, und das gilt auch für das Onlinezugangsgesetz. Da sind wir dankbar, dass wir im Vermittlungsausschuss zu einer Lösung gekommen sind. Aber man muss sich einmal anschauen, unter welchen Voraussetzungen das beim Onlinezugangsgesetz passiert ist.
Im Bundesinnenministerium hat man zweieinhalb Jahre gebraucht, bis man eine Novellierung des Onlinezugangsgesetzes vorlegen konnte. Dann ist man – quasi mit Ansage – an die Wand gefahren und im Bundesrat gescheitert. Danach mussten wir das Bundesinnenministerium förmlich zu den Verhandlungen tragen. Von Enthusiasmus für eine Lösung in diesem Bereich war zu keiner Zeit irgendetwas zu spüren. Deswegen bin ich froh, dass es gelungen ist, Ambition und Verbindlichkeit ins Gesetz zu bringen. Damit haben wir eine deutliche Verbesserung erzielt.
Deswegen werden wir den ersten beiden Gesetzen zustimmen, und das Straßenverkehrsgesetz und das Bundesschienenwegeausbaugesetz werden wir heute erneut ablehnen, weil diese beiden schlechten Gesetze auch durch den Vermittlungsausschuss nicht besser geworden sind.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Als Nächster hat das Wort für die SPD-Fraktion Detlef Müller.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7612894 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 176 |
Tagesordnungspunkt | Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses |