Detlef SeifCDU/CSU - Innere Sicherheit, Migrationspolitik
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Dublin-III-Verordnung ist exakt geregelt, welcher Mitgliedstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Auch Deutschland ist nach Dublin für einige Verfahren zuständig, beispielsweise wenn sich Familienangehörige bereits in Deutschland aufhalten. Wir alle wissen aber, dass die Praxis jenseits der Zuständigkeiten eine ganz andere ist. Das hat mehrere Gründe.
Zunächst mal liegt es an der Anzahl derjenigen, die zu uns kommen und Anträge stellen. Über die Hälfte hat überhaupt keinen Anspruch. Das kann nur durch Drittstaatsverfahren, europäisch umgesetzt, beendet werden, wie die Union sie jetzt auch fordert.
Meine Damen und Herren, das hilft aber zurzeit nichts; das ist nur eine mittelfristige Lösung. Das aktuelle System funktioniert insbesondere deshalb nicht, weil das europäische Recht, die Eurodac-Verordnung, insbesondere aber die Dublin-Verordnung, von den meisten Mitgliedstaaten nicht umgesetzt wird. Es findet keine Registrierung statt, obwohl sie vorgeschrieben ist. Deutschland hat in den letzten Jahren übermäßig stark Asylanträge bearbeitet, teilweise sogar 70 Prozent. Andere Länder in der EU machen sich einen schlanken Fuß.
Und, Frau Kollegin Mihalic, Sie reden davon, dass es eine Ignoranz europäischen Rechts gibt. Es ist die Ignoranz, genau an dieser Stelle die Eurodac-Verordnung und die Dublin-Verordnung nicht anzuwenden. Das führt zu der Situation, die wir vorfinden.
(Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist denn das für eine Argumentation? Das ist ja aberwitzig!)
Obwohl von Januar bis August 2024 in 49 650 Fällen die Zuständigkeit anderer Mitgliedstaaten gesichert feststand und Deutschland Übernahmegesuche stellte, gab es nur 28 479 Zustimmungen und – jetzt hören Sie zu – 3 948 tatsächliche Überstellungen. Wenn wir dieses Verfahren nur beschleunigen, hilft uns das an keiner Stelle. Deutschland muss besser werden, unter Umständen auch den EuGH anrufen.
(Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf von der AfD)
Wir haben keine Zeit zu verlieren. Wir wissen, die Überlastung des Systems führt auch dazu, dass wir uns nicht um die Menschen kümmern können. Der Terroranschlag von Solingen ist sicherlich auch auf eine Radikalisierung zurückzuführen, die nicht verhindert wurde, weil wir keine ausreichenden Kapazitäten haben.
Wir müssen unabhängig von terroristischen Straftaten bei der Migration auch in den Blick nehmen, dass durch offenstehende Türen in hohem Maße allgemeine Kriminalität nach Deutschland geholt wird; das hat der Kollege Kuhle zutreffend gesagt. Ein Blick in die Kriminalstatistik zeigt: Das hängt zusammen; man kann den Zusammenhang nicht bestreiten.
Bei Zurückweisungen an der Grenze war ich persönlich in der Vergangenheit eher etwas zurückhaltend. Aber wir haben, was die innere Sicherheit in diesem Lande angeht, eine Situation erreicht, die nicht weiter hinnehmbar ist. Nach Artikel 72 AEUV ist das bei guter Begründung zulässig. Aber namhafte Verfassungsrechtler sagen uns: Wir brauchen gar nicht diesen Artikel 72 AEUV. Hier ist in unzulässiger Weise der Kernbereich der Souveränität unseres Landes verletzt, weil wir nämlich an anderer Stelle Kompetenzen übertragen haben, aber das System dysfunktional ist und nicht funktioniert.
(Stephan Brandner [AfD]: Hat die AfD vor neun Jahren schon rausgefunden!)
Deshalb sind die Regelungen nichtig, sodass hier § 18 des Asylgesetzes angewendet werden kann.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Gottfried Curio [AfD])
Und dann zum Abschluss – weil der Kollege Audretsch hier Dinge erzählt hat, die einfach nicht zutreffend sind; dem muss man das ins Stammbuch schreiben –:
Erstens. Migration ist nicht immer gut. So wie wir sie im Bereich Asylmigration erleben, ist sie im Moment massenhaft eine Armutsmigration, die auch unsere Sozialkassen erheblich belastet.
Zweitens. Natürlich ist die Zurückweisung an der Grenze ein ganz wichtiges Merkmal, was die Sicherheit betrifft. Deshalb hat meine Fraktion auch gesagt: Dieses Thema müssen wir angehen; das müssen wir lösen. – Über alles andere können wir sprechen. Aber wenn wir die Zurückweisung an der Grenze nicht angehen, verschenken wir die Möglichkeit, hier wirklich für Ordnung, Steuerung und Begrenzung zu sorgen.
Kommen Sie bitte zum Schluss.
Es wäre ein großes Signal an die Europäische Union, hier mit uns gemeinsam eine Lösung zu finden.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Als Nächste hat das Wort für die SPD-Fraktion Gülistan Yüksel.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7615001 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 185 |
Tagesordnungspunkt | Innere Sicherheit, Migrationspolitik |