19.10.2018 | Deutscher Bundestag / 19. EP / Session 59 / Tagesordnungspunkt 25

Katarina Barley - Regelungen über die zulässige Miethöhe

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Ganz herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Bezahlbarer Wohnraum ist die soziale Frage unserer Zeit; das ist mittlerweile schon fast ein geflügeltes Wort geworden. Für ihn zu sorgen, ist aber eben richtig, und es besteht dringender Handlungsbedarf.

Im Koalitionsvertrag haben wir deswegen viele Maßnahmen vorgesehen, um diese soziale Frage zu lösen. Die Antworten bestehen natürlich zu einem großen Teil aus Bauen – vor allem bezahlbaren Wohnraum zu bauen –, aus steuerlichen Vorteilen und aus mehr Möglichkeiten auch für die Kommunen. Aber ein Baustein ist eben auch das Mietrecht. Denn bis all diese Maßnahmen, die wir vereinbart haben, greifen, steigen die Mieten weiter. In Ballungszentren – das wissen wir alle – sind die Möglichkeiten, neu zu bauen, ohnehin begrenzt.

Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, Maßnahmen zur Verbesserung der Mietpreisbremse sowie zum Schutz vor überhöhten Mieten nach Modernisierungen vorzunehmen. Wir haben uns auch darauf verständigt, dass wir etwas gegen das missbräuchliche Herausmodernisieren tun wollen.

(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Richtig! Das ist die Forderung der Union!)

Schnelligkeit ist an diesem Punkt wichtig. Wir schulden den Mieterinnen und Mietern ein zügiges und beherztes Tätigwerden. Deswegen bin ich auch sehr froh, dass wir diesen Gesetzentwurf nur etwa sechs Monate nach Regierungsbildung nun in der ersten Lesung beraten können.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich will nicht verhehlen, dass ich mir durchaus noch weiter gehende Möglichkeiten vorstellen kann, weiter gehende Maßnahmen, um Mieterinnen und Mieter zu schützen. Über solche Maßnahmen wird sicherlich in dieser Legislaturperiode auch noch heftig gerungen werden. Jetzt ist aber vorrangig, dass wir die Maßnahmen, die wir auf dem Tisch haben, zügig verabschieden.

Welche sind das? Erstens. Studien haben uns gezeigt, dass Mieterinnen und Mieter die Mietpreisbremse dort, wo sie anwendbar ist, nutzen, dass sie aber noch deutlich besser werden muss, dass sie vor allen Dingen transparenter und leichter handhabbar werden muss. Dem kommen wir jetzt nach.

Wenn sich Vermieterinnen und Vermieter auf Ausnahmen von der Mietpreisbremse berufen wollen, haben sie zukünftig eine Auskunftspflicht bezüglich dieser Ausnahmen. Das heißt, sie müssen vor Abschluss des Mietvertrages unaufgefordert sagen, auf welche dieser Ausnahmen sie sich gegebenenfalls berufen. Nur so können die Mieterinnen und Mieter beurteilen, ob die Mietpreisbremse greift oder nicht. Nur so können sie rechtssicher wissen, welche Miete sie am Ende zahlen müssen. Gibt es keine solche Angabe vor bzw. bei Vertragsabschluss, dann darf der Vermieter diese höhere Miete eben auch nicht verlangen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Der Mieter, die Mieterin kann zu viel gezahlte Miete ab dem Zeitpunkt der Rüge zurückbehalten oder zurückverlangen. Es reicht in Zukunft ein einfaches: „Ich rüge eine überhöhe Miete“ oder „Ich rüge einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse“. – Der Mieter muss nicht mehr konkret darlegen, wie hoch beispielsweise die Vormiete war. Das war bisher eines der Probleme, da die Mieterinnen und Mieter gar nicht die Möglichkeit hatten, diese Informationen zu bekommen, die sie damals noch brauchten.

(Andrea Nahles [SPD]: Richtig!)

Zweitens: die Modernisierungsumlage. Es ist für viele Mieterinnen und Mieter ein großes Problem, dass sie nach einer Modernisierung ihre Miete nicht mehr bezahlen können. Dem dürfen wir nicht tatenlos zusehen. Denn wir alle wissen: Wohnraum ist eben mehr als irgendeine Ware; Wohnen ist Zu-Hause-Sein. Deswegen führen wir erstmals und bundesweit – das ist ganz wichtig – eine absolute Kappungsgrenze ein. Eine Mieterhöhung ist nur bis zu 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren zulässig.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Ulli Nissen [SPD]: Sehr gut!)

Des Weiteren senken wir in angespannten Wohnungsmärkten den Umlagesatz, mit dem die Kosten an die Mieter weitergegeben werden können, von 11 auf 8 Prozent. Das bietet Mietern einen Schutz vor weit überzogenen Maßnahmen und vor Luxusmodernisierungen.

Dritter Punkt. Wir werden die Mieterinnen und Mieter vor dem schikanösen Herausmodernisieren schützen. Wir wollen die schwarzen Schafe unter den Vermieterinnen und Vermietern erfassen und ihnen dieses Geschäftsmodell zunichtemachen. Dabei geht es um sehr belastende Maßnahmen – wir kennen das –, dass zum Beispiel das Gas oder der Strom abgestellt wird oder dass der Weg aufgegraben und nicht wieder zugemacht wird; das reicht manchmal bis hin zu nächtlichen Anrufen. Wer solche Maßnahmen einsetzt, um Mieterinnen und Mieter aus ihren angestammten Wohnungen zu vertreiben, der muss sich zukünftig einem Bußgeld von bis zu 100 000 Euro ausgesetzt sehen.

(Beifall bei der SPD)

Hier setzen wir ein ganz klares Zeichen: Herausmodernisieren aus Profitgier ist Unrecht. Das ist auch ein wichtiges Zeichen, das der Staat geben muss: Die Rechtsordnung sieht dem nicht länger tatenlos zu.

Den Mieterinnen und Mietern geben wir außerdem mit einer neuen Vermutungsregelung mehr in die Hand, um einen Schadensersatzanspruch in so einem Fall gegen die Vermieterinnen und Vermieter geltend zu machen, die so unterwegs sind. Das heißt, sie können dann das, was sie mehr bezahlen müssen, zum Beispiel wenn sie umziehen, auch vom Vermieter zurückbekommen.

Schließlich – viertens –: Für kleinere Modernisierungsmaßnahmen bis zu einem Umfang von 10 000 Euro pro Wohnung führen wir ein vereinfachtes Verfahren ein. Das ist natürlich insbesondere für die privaten Vermieterinnen und Vermieter wichtig, die trotzdem gewährleisten wollen, dass sie ihren Mieterinnen und Mietern eine gute, eine moderne Wohnung überlassen, da sie sich dadurch weniger Bürokratie ausgesetzt sehen und trotzdem einen Anreiz haben, so tätig zu werden. Sie müssen weniger Darlegungspflichten beachten und können die Mieterhöhung besser umsetzen.

Wir kümmern uns also um alle die, die Schutz verdienen: um die Mieterinnen und Mieter und um die anständigen Vermieterinnen und Vermieter. Wir sanktionieren die, die nicht rechtmäßig unterwegs sind. Das ist insgesamt ein sehr, sehr gutes Paket, und ich freue mich auf die weitere Diskussion und Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Nächster Redner ist der Abgeordnete Jens Maier, AfD.

(Beifall bei der AfD)

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Electoral Period 19
Session 59
Agenda Item Regelungen über die zulässige Miethöhe
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