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23.06.2016
Matthias W. Birkwald DIE LINKE
Änderung des SGB II - Rechtsvereinfachung
Ich frage Sie: Warum soll eine 63-jährige Hartz-IV-Beziehende die Hoffnung aufgeben, noch einmal einen Job zu finden, und stattdessen in eine vorgezogene und mit lebenslangen hohen Abschlägen bestrafte Rente gezwungen werden?
Alle Älteren haben das Recht, selbst zu entscheiden, wann sie in Rente gehen wollen – auch Hartz-IV-Betroffene.
Das Jobcenter stellt dann den Antrag bei der Rentenversicherung und schiebt die älteren Hartz-IV-Beziehenden in eine lebenslang gekürzte Rente ab.