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26.05.2011
Wolfgang Strengmann-Kuhn DIE GRÜNEN
Rente ab 67
Die Rente ab 67 wird es erst im Jahr 2031 geben.
Die Rente mit 67 stellt keine Rentenkürzung dar.
Es ist nämlich so, dass durch die Rente mit 67 nicht nur die Beiträge sinken, sondern - das hat die Rentenversicherung vorgerechnet - auch der Rentenwert wird infolge der Rente mit 67 steigen.
Das heißt, die Rente mit 67 stellt keine Rentenkürzung dar, sondern eine Renten-erhöhung.
Diejenigen, die sich gegen die Rente mit 67 wehren und sie wieder abschaffen wollen, sind die eigentlichen Rentenkürzer.
Wenn Sie das richtig rechnen - ich habe das beim letzten Mal schon anhand des Kuchenbeispiels erklärt, das ja auch Sie immer gerne heranziehen -, kommen Sie zu dem Ergebnis: Es ist insgesamt mehr Rente zur Verfügung.
Das heißt, es profitieren insbesondere die aktuellen Rentnerinnen und Rentner von der Rente mit 67; sie werden eine höhere Rente haben, wenn wir die Rente mit 67 einführen.
Alle Erwerbstätigen, die nach der vollständigen Einführung der Rente ab 67 im Jahr 2031 zwei Jahre länger arbeiten können, profitieren gleich doppelt, und zwar von dem höheren Rentenwert und den zusätzlichen Rentenansprüchen, die sie durch ihre längere Erwerbstätigkeit erwerben.
Bei am Ende zwei Jahre längerer Erwerbstätigkeit sind dies nach heutiger Rechnung 55 Euro mehr Rente im Monat.
Selbst manche Arbeitslose, nämlich die, die Arbeitslosengeld I bekommen, erhalten eine höhere Rente, weil auch im Rahmen des Bezuges von Arbeitslosengeld I Rentenbeiträge gezahlt werden und man damit entsprechend höhere Rentenansprüche erwirbt.
Es gibt durch die Rente mit 67 zwar insgesamt eine Verbesserung, aber in der Tat gibt es auch Menschen, die dadurch schlechter gestellt werden.
Das Gleiche gilt für Menschen mit Erwerbsmin-derung, für die sich die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente im Rahmen der Einführung der Rente mit 67 erhöhen wird.
Wenn man genau hinschaut, dann erkennt man, dass ausgerechnet die Schwächsten in der Gesellschaft durch die Rente mit 67 Nachteile haben.
Deswegen ist es für uns besonders wichtig, dass wir mithilfe von flankierenden Maßnahmen dafür sorgen, dass es zu keinem höheren Grundsicherungsbezug durch die Rente mit 67 kommt.
Dadurch ist sichergestellt, dass derjenige, der lange versichert war, eine Rente über dem Grundsicherungsniveau erhält.
Durch die Rente mit 67 würde die Altersarmut, wenn man nichts unternehmen würde, für bestimmte Personengruppen steigen.
Auch wenn es so ist, wie ich gesagt habe, dass auch Menschen im Arbeitslosengeld-I-Bezug eine höhere Rente bekommen, ist es natürlich nicht in unserem Sinne, durch die Anhebung der Regelaltersgrenze die Dauer der Lebensarbeitslosigkeit zu verlängern.
2014 gibt es den nächsten Bericht zur Rente mit 67. Wir müssen dann schauen, wie die tatsächliche Entwicklung verläuft, wer von der Rente mit 67 profitiert hat und wer benachteiligt worden ist.
Wir sind aber dagegen, die Rente mit 67 abzuschaffen; denn insgesamt gesehen wird damit die Rente auf eine sicherere Basis gestellt, und sie bleibt nachhaltig finanzierbar.
Wir müssen aber dafür sorgen, dass diejenigen, die durch die Rente mit 67 benachteiligt werden, davor geschützt werden.