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11.09.2018
Ursula Schulte SPD
Ernährung und Landwirtschaft
Unser sozialdemokratischer Anspruch lautete damals wie heute: Wer ein Leben lang in die Alterssicherung der Landwirte eingezahlt hat, der hat verdammt noch mal auch das Recht auf eine Rente.
Allein deshalb ist die Verpflichtung zur Abgabe eines Hofes als Voraussetzung für den Bezug einer Rente nicht mehr zeitgemäß.
Die Kopplung einer Rente an die Abgabe eines Hofes greift in die Eigentumsfreiheit nach Artikel 14 unseres Grundgesetzes ein.
Das sind Landwirte, die schon 70 oder 80 Jahre alt sind, ihre Rentenanträge im Einzelfall prüfen lassen können und vielleicht noch in den Genuss ihrer Rente kommen sollten.