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10.05.2019
Frank Heinrich CDU/CSU
DDR-Rentenüberleitung
Man bekam 30 bis 40 Prozent des durchschnittlichen Arbeitseinkommens als Rente ausbezahlt.
Auch Geringverdiener konnten eine Rente nahe der Durchschnittsrente bekommen.
Das Renten-Überleitungsgesetz sollte dafür sorgen, dass die Rente nach gleichen Grundsätzen berechnet wird.
Wäre die Rentenwertangleichung bereits im Jahr 2005 eingeführt worden, würde ein ostdeutscher Beitragszahler, der dieses Jahr in die Rente eintritt, gegenüber dem rentenrechtlichen Status quo monatlich 54,26 Euro weniger bekommen,