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17.03.2016
Matthias W. Birkwald DIE LINKE
Rentenrecht für DDR-Altübersiedler und -Flüchtlinge
Ich sage: Menschen, die aus der DDR flüchten mussten, abgeschoben wurden oder ein zermürbendes Ausreiseverfahren hinter sich hatten, dürfen nicht rückwirkend mehrere 100 Euro Rente im Monat gestohlen werden.
Ein uns bekannter aus der DDR ausgereister Ingenieur fühlt sich betrogen, weil er statt 1 850 Euro Rente nur noch 1 350 Euro Rente erhält, also 500 Euro weniger, nur weil er Ostdeutscher war.
Sie kämpfen – wie ich finde, völlig zu Recht – weiter engagiert um die ihnen versprochene Rente.