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06.06.2019
Markus Kurth DIE GRÜNEN
Rentenbesteuerung
Wir haben nämlich das Entlastungsvolumen bei den Beitragszahlungen größer gestaltet als den Aufwuchs der Steuerpflicht bei der Rente.
hat 2015 in einem Beschluss noch einmal festgehalten, dass der Besteuerungsanteil für die Rente, der erstmalig 2005 bei 50 Prozent festgesetzt wurde, sogar hätte höher angesetzt werden können.
Ich würde mich hier zu dieser Zeit viel lieber über die Zukunftsfestigkeit der Rente unterhalten als über diese Art von suggestiv gebastelten Anträgen.