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14:20
28.01.2016
Peter Weiß CDU/CSU

Erziehungsleistung von Adoptiveltern in der Rente
Der Kollege Rosemann hat ausgeführt: Es war uns bei dieser Reform wichtig, dass bei der Berechnung der Rente künftig nicht nur die Kindererziehungszeiten derjenigen besser berücksichtigt werden, die heute im Arbeitsleben stehen, sondern dass wir vor allen Dingen auch den 9,5 Millionen Müttern, die bereits Rentnerinnen sind, eine Besserstellung in der Rente gewähren können; denn sie haben ihre Kinder in Zeiten großgezogen, in denen es noch keine Kitas und kein Elterngeld gab, Diese Regelung, bei der wir auch die Bestandsrentnerinnen und -rentner, wie man so schön sagt, also diejenigen, die schon in Rente sind, einbezogen haben, hat übrigens dazu geführt, dass durch diese Neuregelung 64 000 Frauen zum ersten Mal einen eigenen Rentenanspruch bekommen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, als wir in der Koalition mit den Fachleuten, den Experten im Ministerium und denen der Deutschen Rentenversicherung, darüber gesprochen haben, wie wir es machen können, auch denjenigen, die bereits in Rente sind, diese Mütterrente zukommen zu lassen, sind wir auf folgende Problematik gestoßen: Wenn die Mitarbeiter der Rentenversicherung wirklich die alten Akten von 9,5 Millionen Menschen, die bereits Rente beziehen, deren Rentenkonto geschlossen ist, wie das fachtechnisch heißt, aus dem Keller hätten holen müssen, um die gesamte Rentenbiografie nachzurechnen, Mütterrente heißt Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rente. Das wird technisch so gemacht: Um zu erreichen, dass es für ein Jahr Kindererziehungszeit zusätzlich Rente gibt, wird dem Rentenkonto der Frau respektive des Mannes im ersten Lebensjahr des Kindes ein Entgeltpunkt – das sind heutzutage rund 28 Euro – Nun ist es so, dass wir für diejenigen, die bereits in Rente sind, irgendeinen Ansatzpunkt finden mussten, um herauszufinden, wer von diesen Kinder großgezogen hat und dafür schon für das erste Jahr Kindererziehungszeiten gutgeschrieben bekommt, um ihnen dann zusätzlich einen Pauschalbetrag für ein zweites Jahr gutschreiben zu können. Da bleibt dann eben nichts anderes übrig, wenn man es einfach und per Computer machen will, als zu schauen, ob für den zwölften Monat tatsächlich Kinderzuschlag auf die Rente ausbezahlt wird. Die Kindererziehungsleistung in der Rente wird nicht für das zehnte oder elfte Lebensjahr bezahlt. – Bei der Rente wurde sie bis vor kurzem, vor der Reform, für das erste Lebensjahr des Kindes gutgeschrieben, und nach der Reform wird sie für das zweite Lebensjahr des Kindes gutgeschrieben. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Kriegt die Adoptivmutter die Rente?) Der Punkt ist folgender: Wenn Sie eine Pauschalregelung machen, dann bedeutet das, dass die große Mehrheit der Leute, die es wirklich betrifft, die zusätzliche Rente erhalten.
11:20
02.06.2016
Markus Kurth DIE GRÜNEN

Riester-Rente und gesetzliche Rentenversicherung
Man muss sich nämlich nur einmal die gesammelten schriftlichen Fragen und mündlichen Anfragen von Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Riester-Rente aus den letzten anderthalb Jahren angucken, um ein ziemlich genaues Bild von der Lage zu bekommen. Da sehen wir eben ganz klar, dass Geringverdienenden nur ein sehr kleiner Teil der staatlichen Förderung im Rahmen der Riester-Rente zufließt und sie überwiegend zur Gruppe derjenigen gehören, die ihre Verträge im Moment beitragsfrei stellen. Angesichts dieses Gesamtbildes muss man sich also die Frage stellen: Ist die Riester-Rente geeignet, das Absinken des Rentenniveaus, das mit dem Aufbau der Förderung einherging, auszugleichen? Insofern kann und muss man zunächst einmal die Aussage treffen: Als systematische Lösung ist die sogenannte Riester-Rente gescheitert. Sie sagen, dass jetzt, um das Rentenniveau zu erreichen, wenn man die Riester-Rente abschaffte, durchschnittlich ein um 70 Euro höherer Beitragssatz notwendig ist. Dann würde das, was ich eben vorgetragen habe, nämlich ein lebensstandardsicherndes Rentenniveau in der gesetzlichen Rente, 99 Euro mehr im Monat kosten, wäre also im Jahr 2029 für durchschnittlich verdienende Beschäftigte sogar immer noch 9 Euro günstiger als heute, also in einer Zeit, in der sie 1 400 Euro weniger an Einkommen haben. Man muss auch bedenken, dass nach dem jetzigen Riester-Gesetz die Menschen in 2029 mit dem dann höheren Gehalt 164 Euro für die Riester-Rente bezahlen müssten, wenn sie durchschnittlich verdienten. Ich halte fest: Auch im Jahr 2029 sind nach den jetzigen Daten und Annahmen der Bundesregierung 65 Euro weniger zu bezahlen, wenn wir die gesetzliche Rente stärkten und nicht bei Riester blieben. Wir haben unseren Antrag zur Reform der Riester-Rente eingebracht. Ich sage auch ganz offen: Wir werden sicherlich nicht mit einer reformierten Riester-Rente oder einem Basisprodukt alleine das 4-Prozent-Rendite-Ziel erreichen. Nur durch ein Konzert dieser Gesamtmaßnahmen kommt man zu einer nachhaltigen Rente, die den Menschen ein verlässliches Niveau verspricht, statt ihnen nur Sand in die Augen zu streuen.
12:32
18.12.2015
Markus Kurth DIE GRÜNEN

Lebensstandardsichernde Rente
(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Anständige Rente ist Biedermeierwelt?) Ich glaube, sagen zu können – ohne dabei Abstriche an meinem Artikel zu machen –, dass die Rente und unser Vorschlag zur Rente mit Sicherheit nicht zu dem Teil gehören, bei dem wir Abstriche machen müssten. Wir leben in einer Zeit, in der viele Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, die in Rente gehen, nicht wissen, wie sie damit umgehen sollen, dass der Monat bei weitem länger ist, als der Geldbeutel gefüllt ist, und das, obwohl Deutschland eines der reichsten Länder der Welt ist. Wir wissen, dass alle privaten Rentenversicherungsmodelle, die es gegenwärtig gibt, gescheitert sind – das betrifft sowohl die Riester-Rente als auch die private Vorsorge –, weil es fast keine Zinsen mehr gibt. Sicherlich wird man sagen, dass die gesetzliche Rente sozusagen als Basis und Voraussetzung für die private Vorsorge gestärkt werden muss. (Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Was heißt das denn konkret? Was heißt das, „die gesetzliche Rente stärken“?) Ich finde, man kann es den Regierungsfraktionen angesichts dessen, was im Feststellungsteil analysiert wird, nicht leicht machen; denn das absinkende Rentenniveau wird aktuell leider nicht durch die Riester-Rente kompensiert. Warum reagieren Sie nicht auf diese Mängel, die ich gerade in Bezug auf die Riester-Rente genannt habe? Darum gebe ich zu: Wir müssen das Niveau der gesetzlichen Rente nach oben hin stabilisieren. Im Unterschied zu 2000, der Jahrtausendwende, ist es so, dass wir seitdem eine Finanzmarkt- und Euro-Krise hatten und die gesetzliche Rente die Überlegenheit des Umlagesystems unter Beweis gestellt hat. Nicht einmal die Versicherungswirtschaft stellt in Abrede, dass die umlagefinanzierte gesetzliche Rente Voraussetzung für private Vorsorge ist. Nur wenn wir eine armutsfeste und stabile gesetzliche Rente haben, haben Leute auch Anreize, privat vorzusorgen oder Betriebsrenten in Anspruch zu nehmen.
09:58
08.11.2018
Matthias W. Birkwald DIE LINKE

Gesetzliche Rentenversicherung
Bei der Rente geht es um die Wertschätzung von Lebensleistung. Das heißt unter anderem: Bei der Rente geht es erstens darum, dass Menschen nach einem langen Arbeitsleben ein Leben in Würde führen können und nicht in Armut leben müssen. Ich sage Ihnen: Professor Börsch-Supan rechnet mit einem Altenquotienten von 20 bis 65. Leider haben aber alle in diesem Haus, außer der Linken, die unsägliche Rente erst ab 67 beschlossen. Ich sage Ihnen: Eine gute Rente ist finanzierbar, wenn wir es richtig anfassen. – Bei der Rente geht es zweitens darum, dass Menschen im Alter ihren im Berufsleben erarbeiteten Lebensstandard in etwa halten können. Bei der Rente geht es drittens darum, dass Frauen und Männer, die Kinder erziehen, für diese Leistung in den ersten drei Lebensjahren des Kindes so viel Rente erhalten müssen, als wenn sie in dieser Zeit durchschnittlich verdient hätten – in gleicher Höhe in Ost und West und egal, wann die Kinder geboren wurden. Bei der Rente geht es viertens darum, dass Menschen, die zu krank zum Arbeiten sind, in der Rente so gestellt werden, als wenn sie bis zu ihrem 65. Geburtstag gesund durchgearbeitet hätten. Fünftens benötigen Menschen, die in unserem Land gezwungen waren, zu geringen oder zu niedrigen Löhnen zu arbeiten, einen guten Ausgleich in der Rente. Dazu bräuchte es aber drei Entgeltpunkte und nicht zweieinhalb, also 96 Euro Rente für jedes Kind und nicht nur 80 Euro für die älteren. Aber auch nach der neuen Regelung lassen Sie nur den zukünftig Kranken eine Verbesserung bei der Rente zukommen.