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03.04.2014
Peter Weiß CDU/CSU
Leistungsverbesserungen in der Rentenversicherung
denn darauf fußt unser Rentensystem, und natürlich ist es so, wie Frau Göring-Eckardt sagte, dass sich ein 20-Jähriger, wenn er ins Arbeitsleben eintritt, heute fragt, was er einmal von der Rente erwarten kann.
Deshalb sind für mich die Verbesserungen bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente, also der Rente für diejenigen, die einfach nicht mehr arbeiten können und vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden müssen, und die Anhebung des Budgets für Rehaleistungen, also für Gesundheitsmaßnahmen in dem Fall, dass man krank ist und in eine Kur muss, Akte der Generationengerechtigkeit.
Deswegen wird man landauf, landab stets hören: Wer 45 Jahre lang hart gearbeitet und etwas für diesen Staat geleistet hat, dem darf man auch eine Anerkennung in der Form zukommen lassen, dass er nicht unbedingt noch länger arbeiten muss, sondern ohne Abschläge in Rente gehen kann, wenn er das Rentenalter erreicht hat.
Deswegen haben wir übrigens in der letzten Großen Koalition, als wir nach einem mühsamen Prozess mitein- ander beschlossen hatten, die Regelaltersgrenze in der Rentenversicherung von 65 Jahre auf 67 Jahre anzuheben, was richtig ist und auch so bleibt, gleichzeitig beschlossen: Wer 45 Beitragsjahre aufweist, der kann auch in Zukunft mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
Wenn die gesetzliche Rente selbst nach einem halbwegs soliden Erwerbsleben nicht einmal zur Armutsvermeidung reicht, dann ist es mit der Akzeptanz des Umlageverfahrens wirklich vorbei.