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05:04
28.06.2012
Konstantin von Notz DIE GRÜNEN

Stiftung Datenschutz
Als man vor nunmehr drei Jahren im Koalitionsvertrag das Kapitel über den Datenschutz erstmalig las, konnte man für den Datenschutz vorsichtig optimistisch sein. In der langen, langen Zeit des Wartens auf Konkretes haben wir immer wieder gesagt: Eine Stiftung könnte zweifellos ein wichtiges Projekt für einen besseren Datenschutz sein. Ähnlich wie beim Urheberrecht ist der Datenschutz durch Digitalisierung und Internet zu einem zentralen gesellschaftspolitischen Thema geworden, das die Bürgerinnen und Bürger praktisch täglich betrifft. Aber angesichts einer technologisch höchst dynamischen Entwicklung muss auch der Datenschutz dynamisch weiterentwickelt werden. Im Hinblick auf das wichtige Ziel der Vergabe von Gütesiegeln hätte eine starke, eine unabhängige Stiftung Datenschutz eine wertvolle Ergänzung der bestehenden Strukturen sein können, Frau Kollegin Piltz. Was Sie uns aber hier als unabhängige Stiftung verkaufen wollen, ist nichts anderes als eine winzige Außenstelle des BMI, des Innenministeriums, das in letzter Zeit in diesem Bereich nur dadurch auf sich aufmerksam gemacht hat, dass es den Datenschutz ganz neu denken möchte. Das ist keine effektive Datenschutzpolitik, Frau Kollegin Piltz; das ist auch nicht der kleinste gemeinsame Nenner zwischen den Wirtschafts- und Bürgerrechtsflügeln dieser schwarz-gelben Koalition, sondern das ist das Zeugnis Ihres kläglichen Versagens im Bereich Datenschutz in dieser Legislaturperiode. Zu guter Letzt: Mit dem, was Sie hier heute vorgelegt haben, beschädigen Sie die grundsätzlich gute Idee einer Stiftung Datenschutz.
11:19
30.03.2012
Konstantin von Notz DIE GRÜNEN

Datenschutz und Verbraucherschutz
Nachdem wir vor knapp einem Jahr einen eigenen Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz eingebracht haben, diskutieren wir heute Morgen über drei weitere Anträge der Grünen zu dem wichtigen Thema Datenschutz: erstens einen Antrag zur Unabhängigkeit des Bundesdatenschutzbeauftragten, zweitens unseren Antrag zum Datenschutz in sozialen Netzwerken in zweiter und dritter Lesung und drittens einen Antrag zur anstehenden Reform des Datenschutzes auf EU-Ebene. Die vollmundigen Versprechen aus dem Koalitionsvertrag - ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, die Stiftung Datenschutz, Reformen im Bundesdatenschutzgesetz - sind bisher allesamt Rohrkrepierer. In einer Zeit, in der moderner Datenschutz zur Schlüsselfrage in der digitalen Welt geworden ist, in einer Zeit, in der moderner Datenschutz ein Standortvorteil ist, darf unser Land nicht vom Innovationsmotor zum Bremsklotz dieser Entwicklung werden. Das alles überrascht nur Naive, sage ich Ihnen; denn bis heute gibt es im Datenschutz kein einziges funktionierendes Selbstregulierungsmodell. Bewusst haben wir heute unseren Antrag zum Datenschutz in sozialen Netzwerken aufgesetzt. Obwohl wir alle wissen, dass erst der Datenschutz das notwendige Vertrauen in die freie und unbefangene Nutzung des Netzes schafft, obwohl eine der wichtigsten ständigen Rechtsprechungslinien des Bundesverfassungsgerichts den Schutz der Privatheit in allen Facetten betrifft und obwohl zahlreiche Gesetze seit den 70er-Jahren in Kraft sind und ein entsprechendes Schutzniveau zu entfalten suchen, können das Grundverständnis und eine breite Akzeptanz der Privatheit nicht automatisch als gesichert gelten. Das zeigen uns alle aktuellen Debatten über die verpflichtende anlasslose Vorratsdatenspeicherung, über die Staatstrojaner, über Facebook, über die Funkzellenabfrage etc. Deswegen müssen wir die Privatsphäre und den Datenschutz, dieses besondere Schutzgut unserer Demokratie, jeden Tag neu begründen, erklären und erstreiten.
12:56
16.12.2010
Stephan Mayer CDU/CSU

Bericht des Datenschutzbeauftragten
Denn - auch das ist kein Geheimnis - die Positionen und Meinungen zum Thema Datenschutz sind in diesem Hause durchaus kontrovers und teilweise auch sehr konträr. Ich glaube, es ist ein schönes Zeichen, dass der Deutsche Bundestag eine einheitliche Position zum Thema Datenschutz hat. Aber ich glaube, es ist ein schönes Zeichen, dass wir, wenn es um Datenschutz und den Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten geht, mit einer Stimme sprechen. Datenschutz und Datensicherheit haben deutlich an Bedeutung gewonnen. Aus meiner Sicht muss es, wenn es um das Thema Datenschutz geht, insgesamt einen Dreiklang geben, und zwar zwischen der Selbstverantwortung der Bürgerinnen und Bürger, der selbstverpflichtenden Bindung der Wirtschaft und den notwendigen gesetzlichen Regelungen. Das zeigt: Die öffentliche Debatte zum Thema Datensicherheit und Datenschutz und der Auftrag an den Einzelnen, verantwortungsvoll und selbstbestimmt mit personenbezogenen Daten umzugehen, trägt erste Früchte. Was das Thema Aufklärung und Bildungsarbeit anbelangt, verspreche ich mir sehr viel von der kommenden Stiftung Datenschutz. Ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, im kommenden Haushalt 2011 schon einmal 10 Millionen Euro einzustellen, um diese Stiftung Datenschutz auf den Weg zu bringen. Ich verspreche mir von dieser kommenden Stiftung Datenschutz vor allem deshalb sehr viel, weil sie in prädestinierter Weise dazu beitragen kann, der Vertrauensbildung zwischen den Bürgern und den Unternehmen Vorschub zu leisten. Lassen Sie uns in diesem Sinne weiterarbeiten, wenn es um Datenschutz und Datensicherheit in Deutschland geht.
13:27
30.03.2012
Jan Korte DIE LINKE

Datenschutz und Verbraucherschutz
Wir sprechen über das Thema Datenschutz und -Europa. Der Datenschutz ist neben der Frage der sozialen Sicherheit in Europa eine entscheidende Säule für eine intakte Demokratie, für eine intakte Bürgergesellschaft. Wenn wir über das Thema Datenschutz und Europa reden, dann ist eine Frage in Deutschland aktuell besonders interessant - vielleicht bekommen wir noch eine Auskunft dazu -: die Vorratsdatenspeicherung. Wenn wir über Europa und Datenschutz reden, dann muss es doch wohl erlaubt sein, auf die Frage der Vorratsdatenspeicherung einzugehen, die viele Menschen bewegt. Ich glaube, wenn wir über Europa und Datenschutz sprechen, dürfen wir eines nicht vergessen: Es geht natürlich nicht, dass - ich nehme einmal das Beispiel biometrischer Merkmale in Pässen - die Bundesregierung über Europa Gesetze einbringt und dann sagt: Das kommt von Europa, es gibt keine Alternative dazu. - Wenn wir über die Unabhängigkeit des Bundesdatenschutzbeauftragten sprechen, dürfen wir nicht nur über die institutionelle Unabhängigkeit reden - das ist zu Recht hier schon angesprochen worden -, sondern - und das ist natürlich ganz entscheidend in der Politik - wir müssen auch über die finanzielle Unabhängigkeit, die haushalterische Unabhängigkeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz sprechen. Allerdings sind die Mittel des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nicht kongruent mit den neuen Herausforderungen gestiegen. Zu überlegen ist auch, ob wir nicht bei Gesetzen, die für den Bundesbeauftragten für den Datenschutz einen erhöhten Personalaufwand mit sich bringen - ein aktuelles Beispiel sind die Dateien zum Thema Rechts-extremismus -, die dafür notwendigen Kosten im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen sollten. Ich glaube, dass der Datenschutz ein zentrales Anliegen von uns allen sein sollte. Aber davon abgesehen glaube ich, dass Datenschutz nicht nur ein Thema für Fachpolitiker, sondern auch ein großes Thema für die Öffentlichkeit ist. Ich glaube darüber hinaus, dass Datenschutz ein elementares Abwehrrecht gegenüber dem Staat und einer unkontrollierbaren Wirtschaftsmacht in Deutschland und Europa ist. Ich gehe abschließend noch ein Stück weiter: Ich glaube, der Datenschutz ist ein offensives Bürgerrecht, und er muss, gerade wenn wir über Europa reden, als Mittel des Protests und der Unangepasstheit dienen, um endlich ein solidarisches und soziales Europa zu schaffen.
05:55
06.05.2021
Achim Kessler DIE LINKE

Digitale Modernisierung von Versorgung und Pflege
Die Linke fordert die Bundesregierung dazu auf, ein Höchstmaß an Datensicherheit und Datenschutz zu garantieren. Deshalb ist es auch ein Schritt in die richtige Richtung, dass Sie mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz endlich Expertinnen und Experten in die Prüfung von digitalen Gesundheitsanwendungen einbeziehen. Der hat im Hinblick auf die von Ihnen gerade angesprochene Thematik „Datennutzung und Datenschutz“ ja ein sehr gutes Gutachten letztens auf den Markt gebracht – in Anführungsstrichen. Der Datenschutz muss im Sinne eines umfassenden Patientenschutzes neu gedacht werden. Datenschutz muss vor allem die sichere Nutzung von Gesundheitsdaten für bessere Versorgung und Forschung ermöglichen, damit dem einzelnen Patienten und der einzelnen Patientin zielgenauer geholfen werden kann. wo wir doch gemeinsam im Rahmen der Beratung zum DVPMG nicht nur das Thema behandelt haben, wie wir Datenschutz und Datensicherheit besser sicherstellen können, sondern auch, wie wir in dem ganzen Kontext die Patientinnen und Patienten mit einer besseren Nutzung ihrer Daten, wenn sie informiert eingewilligt haben, unterstützen können. Im Übrigen empfehle ich Ihnen sehr die Lektüre der Ausarbeitung des Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung, den Sie ja gerade auch zitiert haben, der nämlich genau das, was ich gesagt habe, also den mangelnden Datenschutz Ihrer Gesetzgebung, kritisiert hat und der sich bitter beklagt hat, dass er nicht beteiligt worden ist.