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06.06.2014
Simone Raatz SPD
Befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft
Wichtig ist für uns, dass zukünftig sowohl in der ersten als auch in der zweiten Qualifizierungsphase eine Vertragslaufzeit von mindestens 24 Monaten gilt.
Wenn Sachgründe dagegen sprechen, dann kann man sicherlich einmal davon abweichen; aber prinzipiell wollen wir in der Qualifizierungsphase Vertragslaufzeiten von mindestens 24 Monaten.
Ich gehe etwas weiter und sage: 24 Monate.